Baugewerbe: ICT-Richtlinie fördert unfairen Wettbewerb / LIBE-Ausschuss im EP spricht sich gegen Branchenausnahme aus der Richtlinie für konzerninterne entsandte Arbeitnehmer aus Drittstaaten aus
Geschrieben am 27-01-2012 |
Berlin (ots) - Die gestrige Entscheidung des Ausschusses für
Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen
Parlaments, sich gegen die Herausnahme der Baubranche aus dem
Anwendungsbereich der ICT-Richtlinie und gegen weitere
Branchenausnahmen auszusprechen, unterstützt unfaire
Wettbewerbsbedingungen und führt zu Lohndumping und nicht
hinnehmbarem Lohnkostendruck in der deutschen Bauwirtschaft. "Der
Richtlinienvorschlag öffnet unlauteren Betrieben Tor und Tür. Vom
Prinzip, dass der Lohn der Baustelle gilt, und damit auch die
Regelungen des Entsendegesetzes und der Mindestlohnbestimmungen,
bleibt nichts mehr übrig. Unter dem davon ausgehenden unfairen
Wettbewerb und der so entstehenden Diskriminierung würden
insbesondere die auf dem deutschen Markt agierenden Bauunternehmen
und ihre Beschäftigten leiden." So die Erläuterung des Präsidenten
des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Dr.-Ing. Hans-Hartwig
Loewenstein zu der heute bekannt gewordenen Ausschuss-Entscheidung.
Die Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den
Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer konzerninternen
Entsendung (sog. ICT-Richtlinie) soll den Zugang für Arbeitnehmer aus
Drittstaaten im Rahmen einer konzerninternen Entsendung vereinfachen
und deren Freizügigkeit innerhalb der EU erweitern. Dabei sollen nach
Vorstellung der Europäischen Kommission vorrangig hochqualifizierte
Berufe und Facharbeiter Ziel der Maßnahmen sein, allerdings wird die
Begrifflichkeit der Richtlinie alsbald auch zu anderen und
missbräuchlichen Interpretationen führen.
Um dem Missbrauch der Regelungen vorzubeugen, hatten das deutsche
Baugewerbe, die Bauindustrie und die IG BAU in einer gemeinsamen
Stellungnahme die Herausnahme des Baugewerbes aus dem
Anwendungsbereich der Richtlinie gefordert. Bei einem ersten Votum im
Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des
Europäischen Parlaments wurde daraufhin die Möglichkeit geschaffen,
auf Anfrage der Tarifpartner einzelne Branchen aus dem
Anwendungsbereich der Richtlinie auszunehmen.
Die Berichterstatter der zuständigen Ausschüsse im Europäischen
Parlament werden jetzt mit den Vertretern des Europäischen Rats über
den Richtlinienvorschlag im Rahmen des sogenannten Trilogverfahrens
verhandeln.
"Im Interesse von mehr als 700.000 Beschäftigten appellieren wir
an die Bundesregierung, im Europäischen Rat darauf hinzuwirken, dass
die Baubranche nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie fällt."
erklärte Loewenstein abschließend.
Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
klein@zdb.de
www.zdb.de
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