Kretschmer: Nachbesserungsbedarf bei EU-Datenschutzverordnung
Geschrieben am 03-02-2012 |
Berlin (ots) - Zur EU-Datenschutzverordnung erklärt der
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael
Kretschmer, aus netzpolitischer Perspektive:
"Eine intensivere Harmonisierung des Datenschutzes im
EU-Binnenmarkt ist notwendig und längst überfällig, um den Menschen
und Unternehmen europaweit Rechtssicherheit für ihr Verhalten im Netz
zu geben.
Die EU-Kommission muss aber beachten, dass die selbstverordneten,
weltweit härtesten Datenschutz-Standards, für europäische Unternehmen
nicht zum Nachteil gegenüber US-amerikanischen Firmen werden.
Zu weit geht die Verordnung bei der geplanten Ausdehnung des
Begriffs personenbezogener Daten und die damit einhergehende
Ausweitung der Zustimmung zur Datenverarbeitung.
Vielmehr muss der Online-Selbstregulierungsinitiative der
Deutschen Wirtschaft eine Chance gegeben werden. Die richtigen
Signale kommen vom Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft e.V.
(ZAW) und dem Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V. (BVDW) zur
Gründung eines Deutschen Digitalen Online-Werberates (DDOW).
Wie nicht zuletzt das Beispiel des Deutschen Presserats zeigt, ist
es allemal besser, der freien Wirtschaft die Chance zur
Selbstregulierung zu geben, zumal selbst gesetzte Regelungen bei
allen Marktteilnehmern erfahrungsgemäß eine höhere Akzeptanz
aufweisen als staatliche Regelungen. Dieses Gremium soll mit harten
Sanktionen gegen diejenigen Marktteilnehmer vorgehen, die das
Vertrauen der Online-User missbrauchen und den Datenschutz mit Füßen
treten.
Deutschland weist bereits heute europaweit das höchste
Datenschutzniveau auf. Eine weitere Verschärfung ist sehr genau
abzuwägen. Es muss unser Ziel sein, dass soziale Netzwerke nicht mit
Daten der Nutzer Schindluder treiben. Gleichzeitig dürfen wir nicht
den Fehler machen, mit einer neuen Datenschutz-Verordnung die
tausenden von unternehmerischen Initiativen im Netz, die sich stets
an geltendes Recht und den Datenschutz gehalten haben, jetzt mit
härteren Regeln zu bestrafen.
Die von der SPD-Bundestagsfraktion eingebrachte Novelle zum
Telemediengesetz (TMG) zeigt wie schnell man über das Ziel hinaus
schießen kann. Cookies sollten der Novelle zufolge nur mit vorheriger
Zustimmung der Nutzer auf Webseiten platziert werden dürfen. Ein
Blick zum Beispiel auf die Homepage der SPD Braunschweig zeigt, dass
die Regelungen, die die Sozialdemokraten für Unternehmen fordern, für
sie selbst offenbar nicht zu gelten scheinen."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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