Verivox: Verfälschte Darstellung von Kundenbewertungen / Landgericht Hamburg erlässt Einstweilige Verfügung
Geschrieben am 05-02-2012 |
Hamburg/Heidelberg (ots) - Das Verkaufsportal Verivox muss
verfälschte Darstellungen von Kundenbewertungen unterlassen. Das
entschied das Landgericht Hamburg in einer Einstweiligen Verfügung.
Das Gericht folgte damit in vollem Umfang einem Antrag des
unabhängigen Stromanbieters FlexStrom, der sich durch das
Verkaufsportal deutlich benachteiligt sieht.
Die Verivox GmbH vermittelt gegen Provision Kunden an
Stromanbieter. Als Entscheidungshilfe werden dabei auch
Kundenbewertungen gezeigt. Diese sollen dokumentieren, wie viele der
bisherigen Kunden - zum Beispiel aus den letzten sechs Monaten - den
Stromanbieter wieder wählen würden. Bei diesen Werten gab es
merkwürdige Änderungen als es zum Streit zwischen FlexStrom und
Verivox kam.
Die angebliche Wiederempfehlungsrate von Kunden aus den letzten
sechs Monaten war innerhalb von 3 Wochen von 64 Prozent auf 35
Prozent gesunken. Dies geschah nur wenige Tage nachdem FlexStrom die
benachteiligte Darstellung eines Tarifs bemängelt und Klage auf
Schadenersatz und korrekte Darstellung gegen die Verivox GmbH erhoben
hatte.
Das LG Hamburg untersagte Verivox nun per Einstweiliger Verfügung,
Kundenaussagen "verfälscht im Rahmen einer Gegenüberstellung von
Positiv- und Negativbewertungen darzustellen".(LG Hamburg, 315 O
22/12) Die Zuwiderhandlung kann der Verivox GmbH ein Ordnungsgeld von
bis zu 250.000 Euro einbringen.
Schon in den vergangenen Jahren hatte sich FlexStrom bei Verivox
beschwert, da der Verdacht bestand, die Kundenbewertungen des
Verkaufsportals würden zulasten von FlexStrom manipuliert.
Das Verkaufsportal Verivox ist stark umstritten. Insbesondere seit
der Insolvenz des Anbieters TelDaFax hat es mehrfach Vorwürfe gegen
die Verivox GmbH gegeben. So berichtete das Handelsblatt, Mitarbeiter
von Verivox hätten Tarifdaten von TelDaFax-Konkurrenten vorab an den
mittlerweile insolventen Anbieter gegeben und damit die Tarifangebote
maßgeblich beeinflusst. Im Gegenzug soll Teldafax besonders hohe
Provisionen an Verivox gezahlt haben.
Pressekontakt:
Pressestelle der FlexStrom Aktiengesellschaft
Reichpietschufer 86-90, 10785 Berlin
Internet: www.FlexStrom-Presse.de
Ihr Ansprechpartner: Dirk Hempel
Telefon: (030) 214 998 -470
E-Mail: presse@FlexStrom.de
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