Zurich: Beiträge zu Vorsorge-Versicherungen wirken steuermindernd
Geschrieben am 06-02-2012 |
Bonn (ots) -
Die Zurich Versicherung in Deutschland weist
darauf hin, dass Versicherungsprämien von der Steuer abgesetzt
werden können, wenn diese der eigenen Vorsorge dienen. Dabei
wird zwischen Altersvorsorge und sonstigen Vorsorgeaufwendungen
differenziert. Unter letztere fallen die Kranken- und
Pflegeversicherung, die Arbeitslosenversicherung, selbständige
Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, Unfall- und
Haftpflichtversicherungen sowie Lebensversicherungen, die vor
dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden.
Abzugsfähige Beiträge bei der Pflege- und Krankenversicherung
Seit 2010 können Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken-
und Pflegeversicherung in voller Höhe als Sonderausgaben geltend
gemacht werden. Bei der privaten Kranken- und Pflegeversicherung
werden dafür die Tarife der sogenannten Basisversorgung anerkannt.
Diese Tarife bieten eine medizinische Grundversorgung. Ebenfalls
anrechenbar sind die vom Steuerpflichtigen gezahlten Kranken- und
Pflegeversicherungsbeiträge für kindergeldberechtigte Kinder.
Beiträge für zusätzliche Kranken- und Pflegeversicherungen, die nicht
der Basisversorgung dienen sowie sonstige Vorsorgeaufwendungen können
bis zu einer Höchstgrenze von 1.900 Euro pro Person als
Sonderausgaben angerechnet werden, sofern dieser Höchstbetrag noch
nicht durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
ausgeschöpft wurde. Selbständige können bis zu 2.800 Euro steuerlich
anrechnen, da sie die Kosten für die Krankenversicherung alleine
tragen.
Beiträge für Basisrente sind Sonderausgaben
Die Beiträge für die Basisrente, für die gesetzliche
Rentenversicherung und an berufsständische Versorgungseinrichtungen
können bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 EUR (40.000 bei
zusammenveranlagten Ehegatten) als Sonderausgaben geltend gemacht
werden. Die Anrechenbarkeit dieses Höchstbetrages erfolgt bis zum
Jahr 2015 jährlich steigend um zwei Prozentpunkte. Im Jahr 2011
betrug der anrechenbare Höchstbetrag 72 Prozent. Dies entspricht
14.400 Euro pro Person. In diesem Jahr steigt der Höchstbetrag um
zwei Prozentpunkte auf 74 Prozent, also 14.800 Euro. Ab dem Jahr 2015
können 20.000 Euro pro Person als Sonderausgaben geltend gemacht
werden.
Staatliche Förderung in doppelter Hinsicht
Die Riester-Rente ist nicht nur aufgrund der Förderzulagen des
Staates vorteilhaft, sondern auch weil die Beiträge als
Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro in der
Steuererklärung geltend gemacht werden können. Ob die Beiträge
tatsächlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden, hängt davon ab,
ob die dadurch entstandene Steuerersparnis höher ist als die
Förderzulage. Dies wird im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung
automatisch vom Finanzamt überprüft. Die Leistungen der
Altersvorsorge werden nachgelagert besteuert.
Absicherung von beruflichen Risiken wirkt steuermindernd
Sachversicherungen sind in der Regel nicht absetzbar. Ausnahme:
Werden bei den Versicherungen ganz oder teilweise berufliche Risiken
abgedeckt, so sind diese als Werbungskosten von der Steuer
absetztbar. Dies gilt zum Beispiel für die Unfallversicherung, die
Haftpflichtversicherung und die Rechtschutzversicherung. Damit das
Finanzamt diese Kosten steuermindern berücksichtigt, ist eine
Bescheinigung vom Versicherer erforderlich. Diese Bescheinigung muss
den Anteil der Prämie ausweisen, auf den die beruflichen Risiken
entfallen.
Die Zurich Gruppe Deutschland gehört zur weltweit tätigen Zurich
Financial Services Group. Mit Beitragseinnahmen (2010) von rund 7
Milliarden EUR, Kapitalanlagen von mehr als 31 Milliarden EUR und
über 6.000 Mitarbeitern zählt Zurich zu den führenden Versicherungen
in Deutschland. Sie bietet innovative und erstklassige Lösungen zu
Versicherungen, Vorsorge und Risikomanagement aus einer Hand.
Individuelle Kundenorientierung und hohe Beratungsqualität stehen
dabei an erster Stelle.
Pressekontakt:
Zurich Gruppe Deutschland
Unternehmenskommunikation
Bernd O. Engelien
Poppelsdorfer Allee 25-33
53115 Bonn
Deutschland
Telefon +49 (0) 228 268 2725
Telefax +49 (0) 228 268 2809
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