Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Professorenbesoldung:
Professorenbesoldung in Hessen widerspricht Verfassung - dbb fordert Bund und Länder zur Korrektur auf
Geschrieben am 14-02-2012 |
Berlin (ots) - Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil
vom 14. Februar 2012 die Besoldung von Professoren im Land Hessen für
verfassungswidrig erklärt. Der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen
forderte daraufhin in Berlin den Bund und die Länder auf, die
entsprechenden Besoldungsregelungen zu korrigieren: "Wir brauchen
dringend die Anhebung der Grundbesoldung für Professorinnen und
Professoren, zumindest auf das Niveau der C-Besoldung vor der Reform
2005."
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mache deutlich, so
Heesen, dass die Bezahlstrukturen im öffentlichen Dienst in den
letzten Jahren erheblich gelitten hätten. "Die verfassungsrechtlichen
Vorgaben für eine amtsangemessene Alimentation werden nicht mehr
erfüllt. Alimentation heißt nämlich nicht Bezahlung nach
Gutsherrenart, sondern bedeutet, dass Inhaber öffentlicher Ämter nach
Verantwortung und Leistung zu bezahlen sind. Die Entscheidung von
Karlsruhe ist eine Klatsche für die 2005 vorgenommene Reform der
Hochschulbesoldung, die eigentlich zum Ziel hatte, den
Hochschulbereich für qualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchs
attraktiver zu machen. Das Gegenteil ist passiert."
Pressekontakt:
dbb - beamtenbund und tarifunion
Dr. Frank Zitka
Telefon: 030.4081-5510
Fax: 030.4081-5599
Email: zitka@dbb.de
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