Weser-Kurier: Der "Weser-Kurier" (Bremen) kommentiert in seiner Ausgabe vom 15. Februar 2012 das Urteil der Verfassungsrichter zu den Besoldungsregeln für Hochschulprofessoren.
Geschrieben am 14-02-2012 |
Bremen (ots) - Mit dem ausgestreckten Finger auf andere zeigen,
ist nicht fein. Aber manchmal geht es nicht anders. Zum Beispiel,
wenn die Verfassungsrichter ein Urteil zu den Besoldungsregeln für
Hochschulprofessoren fällen. Mit weit ausgestrecktem Arm zeigen wir
also auf die Professoren und stellen fest: ein deprimierendes Urteil.
Denn es zeigt, dass das Beamtenrecht mitsamt seiner Verordnungen in
Stahlbeton gegossen ist. Wer seit Jahren unverzagt hofft, dass sich
der Beamtenapparat eines Tages reformieren, modernisieren und
heutzutage üblichen Standards angepasst werden kann, ist selber
schuld: Das System bleibt wie es ist. Ungerecht, unmodern,
unangemessen. Es mag sein, dass das Regelwerk für die
Leistungsprämien noch hätte verbessert werden müssen. Nicht aber der
Grundgedanke, dass auch Professoren zum Teil nach individueller
Leistung und nicht nur nach Besoldungsgruppe bezahlt werden. Nicht
von ungefähr klagen Studenten, seit es Professoren gibt, dass manche
Exemplare offensichtlich lieber forschen als lehren. Konsequenzen?
Keine. Wirkung? Fatal. Wer sich gar keine Mühe gibt, wird nicht
bestraft. Wer sich große Mühe gibt, wird nicht belohnt. Macht aber
nichts: Wozu gibt es an Schulen und Hochschulen, an Universitäten und
in Behörden mittlerweile Angestellte? Mit weniger Rechten und
größeren Pflichten. Nun gut, es gibt Bewegung, zarte Bewegung,
Reförmchen. Doch selbst da, wo es die Besoldungsverordnung für Beamte
mittlerweile möglich macht, herausragende Leistungen mit Prämien zu
belohnen, wird damit Schindluder getrieben: wie in Delmenhorst, wo
nicht etwa nur einige, wenige, verdiente Spitzenbeamte der
Stadtverwaltung Sonderzahlungen bekamen, sondern mehr als drei
Viertel aller Beamten. Gewiss - es war nicht Aufgabe der Karlsruher
Richter zu bemessen, ob ihr Urteil für die Landeskassen oder für die
Hochschulen, für die Lehre oder für die Studenten von Nachteil ist.
Dazu ist das Bundesverfassungsgericht nicht da. Immerhin billigten
die verbeamteten Richter leistungsbezogene Bezahlungen im Prinzip
sogar, auch für Professoren. Nur angestellt müssen sie sein.
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