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Deutsche Familienversicherung bietet umfassendste Familienpflegezeitversicherung an / Erstmals auch Risiko einer längeren Arbeitsunfähigkeit abgedeckt

Geschrieben am 15-02-2012

Frankfurt/M. (ots) - Die Deutsche Familienversicherung (DFV)
bietet als erste Versicherung eine vom Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zertifizierte
Familienpflegezeitversicherung an, die über die gesetzlich
vorgegebenen, versicherungspflichtigen Risiken hinausgeht. Die DFV
Familienpflegezeitversicherung "Pflegezeit-Schutz+" wurde gemeinsam
mit der Beratungsgesellschaft Ries Corporate Solutions GmbH (RCS) und
der Vereinigten Postversicherung entwickelt.

Philipp J. N. Vogel, Vorstand der DFV, erläutert: "Die
Familienpflegezeit ist wichtig für die Vereinbarkeit von Beruf und
Pflege. Was passiert aber, wenn eine pflegende Angehörige aufgrund
einer längeren Erkrankung arbeitsunfähig wird? Mit dieser Frage haben
wir uns ganz bewusst beschäftigt, denn sie stellt ein relevantes
Risiko dar, welches zusätzlich zu Berufsunfähigkeit und Tod
versichert werden sollte. Im Fall einer längeren Erkrankung droht
nämlich ein Entgeltverlust und in der Folge ein existenzieller
Einkommensverlust."

Auch besondere Vorteile für Arbeitgeber im Fall einer längeren
Arbeitsunfähigkeit

"Die Unternehmen verfügen mit der Familienpflegezeit nun über eine
gute Basis, um flexible Modelle für die Bewältigung einer
Pflegesituation zu schaffen und sich auf die Folgen der
demografischen Entwicklung für ihre Belegschaften einstellen zu
können. Immer mehr Arbeitnehmer werden den Beruf und die Pflege
Angehöriger miteinander vereinbaren müssen. Umso wichtiger ist es,
sich als Arbeitgeber hierauf vorzubereiten, um am Ende nicht auf
erfahrene Mitarbeiter verzichten zu müssen." betont Michael Ries,
Geschäftsführer der RCS.

Der Absicherung des Risikos der Arbeitsunfähigkeit kommt hier eine
besondere Bedeutung zu. Denn eine längere Arbeitsunfähigkeit des
versicherten Arbeitnehmers ist im Falle eines Darlehen-finanzierten
Entgeltvorschusses durch die BAFzA mit erheblichem administrativem
Aufwand hinsichtlich Rückzahlungsprozess und Bilanzierung verbunden.

"Wir freuen uns daher, dass wir bereits erste
Rahmenvertrags-Partner gewonnen haben, die diesen Vorteil erkannt
haben." ergänzt Ries.

Die DFV Familienpflegezeitversicherung "Pflegezeit-Schutz+"

Der monatliche Beitrag beträgt 2,5 % des monatlichen
Gehaltsvorschusses für den Zeitraum der Pflege- und Nachpflegephase.
Wird das Entgelt zum Beispiel um 500 Euro monatlich aufgestockt,
kostet die Versicherung monatlich 12,50 Euro. Der Beitrag kann auch
vom Arbeitgeber übernommen werden und bleibt für die gesamte Dauer
der Familienpflegezeit unverändert.

Als Unisex-Tarif erfolgt keine Differenzierung nach dem Geschlecht
des Versicherungsnehmers. Alter und Gesundheitszustand bleiben
ebenfalls unberücksichtigt, eine Risikoprüfung ist nicht
erforderlich. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die
Inanspruchnahme einer Familienpflegezeit erfüllt, kann damit jeder
Arbeitnehmer versichert werden. Für den Fall, dass der Arbeitnehmer
verstirbt, berufs- oder arbeitsunfähig wird, leistet die DFV eine
Einmalleistung in Höhe des noch nicht zurückgezahlten
Entgeltvorschusses.

Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege

Bereits heute sind in Deutschland rund 2,4 Millionen Menschen
pflegebedürftig. Die Mehrheit möchte in den eigenen vier Wänden
versorgt werden. Meist erfolgt die Pflege durch Angehörige, die in
der Regel berufstätig sind. Oft sind Berufstätigkeit und Pflege aber
nur schwer vereinbar. Regelmäßig ist dies für den pflegenden
Arbeitnehmer mit mentalen und körperlichen Belastungen sowie einer
Reduzierung oder sogar einer Aufgabe des Jobs verbunden.

Das neue Familienpflegezeitgesetz, das zum 1. Januar 2012 in Kraft
getreten ist, soll Pflege und Beruf daher besser vereinbar machen: so
können Arbeitnehmer ihre wöchentliche Arbeitszeit für einen Zeitraum
von bis zu 2 Jahren reduzieren. Das entsprechend reduzierte Entgelt
wird vom Arbeitgeber in dieser Zeit aufgestockt. In der
anschließenden Nachpflegephase bleibt bei Rückkehr zur
Vollzeitbeschäftigung das Gehalt so lange reduziert, bis der
Entgeltvorschuss ausgeglichen ist. Der Arbeitgeber kann den Vorschuss
durch ein Bundesdarlehen des BAFzA zinslos finanzieren. Um die
Rückzahlung des Gehaltsvorschusses sicherzustellen, muss für den
pflegenden Arbeitnehmer eine zertifizierte
Familienpflegezeitversicherung bestehen.

Die Deutsche Familienversicherung ist ein Versicherungsunternehmen
mit Sitz in Frankfurt/Main. Mit ihrem Angebot von Personen- und
Sachversicherungen sowie privaten Krankenzusatzversicherungen richtet
sie sich an Familien und Einzelpersonen. Weitere Informationen zur
DFV Familienpflegezeitversicherung stehen unter
www.ries-spezialmakler.de zur Verfügung.



Pressekontakt:
Evelyn Paulus
Unternehmenskommunikation

DFV Deutsche Familienversicherung AG
Beethovenstraße 71
60325 Frankfurt am Main

Telefon: (069) 74 30 46-308
Telefax: (069) 74 30 46-46
E-Mail: presse@dfv.ag
Internet: www.dfv.ag


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