Novelle des Baugesetzbuches darf Tierhalter im Wettbewerb nicht behindern - DBV wird Entwurf der Novelle eingehend prüfen
Geschrieben am 15-02-2012 |
Berlin (ots) - (DBV) Der Deutsche Bauernverband (DBV) wird den
jetzt bekannt gewordenen Entwurf des Bundesbauministeriums über eine
Novelle des Baugesetzbuches eingehend prüfen. Grundanliegen des
Berufsverbandes ist es, tierhaltenden Betrieben durch das Baurecht
tragfähige Entwicklungsmöglichkeiten zu erhalten. Einzelne in den
Regionen entstandene Probleme rechtfertigen nach Ansicht des DBV
keine Einschränkung des Baurechts im Außenbereich. Akzeptanzprobleme
der modernen Tierhaltung seien nicht über das Baurecht zu lösen,
sondern zum Beispiel über das Umweltrecht.
Nach der geplanten Novelle des Baugesetzbuches wird die
baurechtliche Privilegierung der so genannten gewerblichen
Tierhaltung künftig auf bestimmte Obergrenzen begrenzt. Als
Bemessungsgrundlage werden die Zahlen für Tierplätze festgeschrieben,
ab denen eine Umweltverträglichkeitsprüfung Pflicht wird. Diese liegt
je nach Lage des Bauvorhabens beispielsweise bei Mastschweinen
zwischen 1.500 und 3.000 Tierplätzen. Nur gewerbliche Bauvorhaben mit
geringeren Mastschweineplätzen sind damit noch im Außenbereich zu
verwirklichen. Der DBV sieht in der Verknüpfung von Baurecht und
Umweltverträglichkeits-prüfung die kuriose Entwicklung, dass das
Baurecht dann den Bau von Ställen untersagt, die das Umweltrecht aber
erlaubt. Das bedeutet also, dass ein Bauvorhaben durch die
Umweltverträglichkeitsprüfung positiv beurteilt werden könnte, nach
dem Baurecht der Bau des Stalls aber untersagt ist.
Dagegen begrüßt der DBV, dass in der Novelle des Baugesetzbuches
die dringende Notwendigkeit eines besseren Schutzes der
landwirtschaftlichen Nutzflächen vor Ort verankert wird. Nach dem
derzeitigen Entwurf muss künftig die Notwendigkeit der Umwandlung
landwirtschaftlicher oder als Wald genutzter Flächen in Bauland
besonders begründet werden. Zuvor müsse somit die Situation des
Baugebietes mit Brachflächen, Gebäudeleerstand und Baulücken
überprüft werden. Damit kommt der Gesetzgeber bereits in einem
wichtigen Teil der DBV-Initiative "Flächenschutz" nach.
Pressekontakt:
Kontakt:
Deutscher Bauernverband
Dr. Michael Lohse
Pressesprecher
Tel.: 030 / 31904 240
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