Saarbrücker Zeitung: Verwaltungsrechter von Arnim erkennt auch nach der Rücktritts-Erklärung Wulffs keinen Anspruch auf den Ehrensold
Geschrieben am 17-02-2012 |
Berlin / Saarbrücken. (ots) - Der Verwaltungsrechtler Hans Herbert
von Arnim bleibt auch nach Wulffs Erklärung bei seiner Auffassung,
dass dem zurückgetretenen Bundespräsidenten ein lebenslanger
Ehrensold nicht zusteht. "Wulff hat versucht, es mit seiner Erklärung
so hinzubiegen, als ob es sich um politische Rücktrittsgründe
handelt", sagte von Arnim der "Saarbrücker Zeitung"
(Sonnabendausgabe). "Es kommt aber nicht darauf an, was er sagt,
entscheidend ist vielmehr das objektive Erscheinungsbild." Sowohl die
von Wulff genannte Begründung, dass er keine Wirkungsmöglichkeiten
mehr habe, als auch sein Hinweis auf verlorenes Vertrauen
resultierten auf Wulffs persönlichem Verhalten als Ministerpräsident
und den daraus folgenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, "also
letztlich allein auf persönlichen Gründen", betonte von Arnim. Laut
dem Gesetz wird die Apanage gezahlt, wenn ein Bundespräsident mit
Ablauf seiner Amtszeit oder vorher "aus politischen oder
gesundheitlichen Gründen" aus dem Amt ausscheidet. Persönliche Gründe
werden im Gesetz nicht als Kriterium genannt.
Pressekontakt:
Saarbrücker Zeitung
Büro Berlin
Telefon: 030/226 20 230
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Von 19.15 bis 20.15 Uhr präsentiert Maybrit Illner eine
Sonderausgabe ihres Polit-Talks: "maybrit illner spezial". Die Gäste
der Sendung stehen noch nicht fest.
Weitere Informationen unter www.heute.de
Pressekontakt:
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Am Samstag, 18. Februar 2012, gibt es von 9.00 bis 13.00 Uhr sowie
um 14.30 Uhr und um 17.00 Uhr aktuelle Informationen zum Thema.
Am Sonntag, 19. Februar 2012, bekommen die Zuschauer von 10.00 Uhr
bis 18.00 Uhr aktuelle Informationen zu Wulff-Rücktritt und
Nachfolgesuche. In der Sondersendung zeigt PHOENIX um 12.00 Uhr und
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