Arbeitgeber stellen Persönliche Schutzausrüstung / Das gilt auch für Mini-Jobber und andere "atypisch Beschäftigte"
Geschrieben am 21-02-2012 |
Berlin (ots) - Schutzhelme, Arbeitshandschuhe, Warnwesten und mehr
- Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) sollen helfen, arbeitsbedingte
Risiken für die Beschäftigten zu minimieren. Die Kosten für die
jeweilige Ausrüstung übernimmt der Unternehmer im Rahmen seiner
gesetzlichen Pflichten. Dies gilt auch für Mitarbeiter in so
genannten atypischen Beschäftigungsverhältnissen. Egal ob sie als
Ein-Euro-Jobber tätig sind, in einem Mini-Job oder in einer
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, der Arbeitgeber oder Maßnahmenträger
muss allen Mitarbeitern die PSA zur Verfügung stellen, die ihrem
jeweiligen Tätigkeitsprofil entspricht. Darauf weisen
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin.
Welche Bedingungen muss PSA erfüllen?
Auch Zeitarbeitnehmer dürfen ihren Einsatz nicht ohne Persönliche
Schutzausrüstung beginnen. Ob das Verleihunternehmen oder der
Einsatzbetrieb dafür aufkommt, ist Verhandlungssache. Üblich ist
heute, dass der Verleiher Sicherheitsschuhe, Helm, Brille und
Schutzhandschuhe bereit stellt. Speziellere PSA wird vom
Einsatzbetrieb gestellt.
"Die Persönliche Schutzausrüstung ist ein unverzichtbarer Baustein
der betrieblichen Prävention", betont Joachim Berger von der
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. "Das Arbeitsschutzgesetz
(§ 3) verpflichtet die Arbeitgeber dazu, die Kosten für alle
erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu übernehmen. Das gilt
auch für die PSA. Anders verhält es sich allerdings mit den Kosten
für Berufskleidung ohne Schutzfunktion, die können an die
Beschäftigten weitergegeben werden."
Damit eine Persönliche Schutzausrüstung ihre Funktion auch
erfüllen kann, muss sie bestimmten Kriterien genügen:
- Sie muss funktionsbereit sein und dem Stand der Technik
entsprechen.
- Sie sollte ergonomische Aspekte wie Passform, Gewicht und
Handhabbarkeit berücksichtigen.
- Sie muss über eine CE-Kennzeichnung verfügen. Diese belegt, dass
die PSA den Sicherheitsanforderungen europäischer Richtlinien
genügt.
- Für jeden Mitarbeiter muss eine seiner Arbeit entsprechende
Persönliche Schutzausrüstung am Arbeitsplatz vorhanden sein.
Gerade für Mitarbeiter, die neu im Betrieb sind und die Abläufe
und Gefährdungen noch nicht kennen, ist eine Einweisung in den
richtigen Gebrauch der PSA wichtig. Darüber hinaus sollte jeder
Beschäftigte seine PSA vor der alltäglichen Nutzung selbst auf
möglicherweise aufgetretene Mängel prüfen.
Weiter führende Informationen: http://www.dguv.de/psa
Bilder unter: http://www.dguv.de/bilddatenbank, Suchbegriff PSA
Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: 030 288763768
Fax: 030 288763771
E-Mail: presse@dguv.de
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