DER STANDARD-Kommentar: "Ausschuss ad absurdum" von Gerald John
Geschrieben am 26-02-2012 |
"Geschwärzte Akten"; Ausgabe vom 27.02.2012
Wien (ots) - Wenn alle Behörden so wild mit dem Edding wüten, dann
sind die Aufklärer mit dem Aktenstudium rasch fertig: Streichexzesse
spielten sich in den Steuerunterlagen des Lobbyisten Alfons
Mensdorff-Pouilly ab, die der U-Ausschuss im Parlament geliefert
bekam. Von einem Dokument war nur das Deckblatt lesbar.
Das Eisenstädter Finanzamt habe ebenjene Passagen geschwärzt, die für
den Ausschuss nicht relevant seien, lautet die Begründung. In der
burgenländischen Behörde müssen demnach wahre Koryphäen sitzen. Da
versuchen Ermittler, Staatsanwälte und nun auch Abgeordnete in
endloser Recherche die kompliziertesten Zahlungsströme zu entwirren -
und dann reichen zwei geschulte Beamtenaugen, um festzustellen, was
von Belang ist und was nicht.
Vorausgesetzt, es steckt keine unlautere Absicht dahinter: Sorgen um
den Datenschutz sind nicht nonchalant von der Hand zu weisen.
Tatsächlich haben publicitygeile Abgeordnete schon mit vertraulichen
Infos herumgeworfen. Doch für besonders heikle Akten sind spezielle
Sicherheitsmaßnahmen vorgesehen; die Behörden können diese verlangen.
Eigenmächtige Zensur hingegen ist inakzeptabel. Die Schwärzungen
widersprechen laut Juristen nicht nur der Rechtslage, sondern führen
auch den Sinn des Ausschusses ad absurdum. Die (politische) Relevanz
fragwürdiger Vorgänge zu bewerten ist ja gerade die Aufgabe der
Parlamentarier - und nicht gesichtsloser Beamten.
Rückfragehinweis:
Der Standard, Tel.: (01) 531 70/445
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/449/aom
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