Stromversorgung kann nur gemeinsam gesichert werden / Braunkohle wehrt sich gegen Ausgrenzung / Klimaschutz ist europäisch geregelt
Geschrieben am 09-03-2012 |
Köln (ots) -
Die Entscheidung, die Nutzung der Kernenergie bis zum Jahr 2022 zu
beenden, hat weitreichende Auswirkungen auf die Struktur der
Stromerzeugung und absorbiert den Ausbau der erneuerbaren Energien.
Im Jahr 2011 hatte die Kernenergie noch einen Anteil an der
Stromerzeugung von rund 18 %. Der Anteil der erneuerbaren Energien
betrug insgesamt rund 20 %, davon entfielen auf die Hoffnungsträger
Windkraft 7,6 % sowie auf die Photovoltaik 3 % (Bild). Das
energiepolitische Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien im
Bereich Strom auf bis zu 40 % im Jahr 2020 zu erhöhen, bedeutet
stromwirtschaftlich, dass lediglich der bisher von der Kernenergie
geleistete Beitrag ersetzt wird, darauf verweist der Deutsche
Braunkohlen-Industrie-Verein (DEBRIV). Die in Deutschland verfügbaren
Stromerzeugungskapazitäten im Bereich Braunkohle, Steinkohle sowie
Gas werden weiterhin nicht nur gebraucht, weil ihre Kapazität
jederzeit voll abrufbar ist, sondern insbesondere auch, weil die
Erzeugung in diesen Anlagen quantitativ zur Bedarfsdeckung unbedingt
benötigt werden.
Im Hinblick auf die aktuelle Berichterstattung über die Rolle der
Braunkohle und die stromwirtschaftliche Entwicklung in 2011 verweist
DEBRIV auf folgende Zusammenhänge.
Infolge der Stilllegung von rund 8.000 MW Kernenergieleistung
verminderte sich die Produktion von Atomstrom in Deutschland im
vergangenen Jahr um 32,5 Milliarden Kilowattstunden (Mrd. kWh). Bei
nahezu konstantem Stromverbrauch steigerten die erneuerbaren Energien
ihren Beitrag um rund 19 Mrd. kWh und übernahmen damit einen
erheblichen Teil der ausstiegsbedingten Erzeugungslücke. Die
Braunkohlenkraftwerke erhöhten ihre Stromerzeugung um 7,1 Mrd. kWh
und leisteten ebenfalls einen Beitrag zur Aufrechterhaltung der
Versorgungssicherheit. Allerdings ist die Bilanzierung der
Strommengen nur ein Aspekt; für die Versorgungssicherheit
entscheidend ist die Verfügbarkeit der vorhandenen
Stromerzeugungsanlagen. Nach Abschaltung der Kernkraftwerke obliegt
diese Aufgabe in besonderem Maße den verlässlichen
Braunkohlenkraftwerken.
Versuche, die ökonomischen Vorteile des heimischen Energieträgers
Braunkohle klimapolitisch aufzurechnen, laufen ins Leere. Alle
Braunkohlenkraftwerke unterliegen dem europäischen CO2-Handelssystem
und benötigen für ihren Betrieb kostenpflichtige
Emissionszertifikate. Die Obergrenze der CO2-Emissionen wird im
europäischen System des Emissionshandels durch das gemeinschaftliche
Cap abschließend festgelegt. Damit wird die CO2-Menge definiert, die
für alle dem System unterworfenen Anlagen verfügbar ist. Das Cap ist
einerseits das klimapolitische Ziel, andererseits ist es eine
ordnungspolitische Vorgabe, die in jedem Fall erreicht wird,
unabhängig davon, wo die CO2-Emissionen erfolgen und wie hoch der
CO2-Preis ist.
Die Braunkohlenindustrie bewegt sich in diesem europäischen System
und es ist damit klimapolitisch irrelevant, ob in Deutschland einige
Millionen Tonnen Braunkohle mehr oder weniger verstromt werden. Die
Gesamtmenge der CO2-Emissionen im Emissionshandelssektor bleibt
unverändert, lediglich der Ort der Emissionen ist unbestimmt. Die zur
Verfügung stehende Menge an CO2 bestimmt den CO2-Preis, der
seinerseits eine Lenkungswirkung entfaltet, indem das CO2 über den
Handel dorthin gelenkt oder von demjenigen "genutzt" wird, der bereit
oder in der Lage ist, das CO2 zu bezahlen.
Da durch den Emissionshandel ein Preis für den Ausstoß von
Kohlendioxid zu zahlen ist, besteht ein Anreiz, die Verstromung von
Braunkohle effizienter zu machen. Neue Braunkohlenkraftwerke sparen
gegenüber Altanlagen bis zu einem Drittel an CO2 ein. Da bei
Inbetriebnahme neuer Anlagen in der Regel Altanlagen vom Netz
genommen werden, kommt es zu realen CO2-Einsparungen durch den
Kraftwerksneubau.
Bedeutung und Beitrag der Braunkohle lassen sich auch nicht durch
den Subventionsvorwurf schmälern. Produktion und Nutzung von
Braunkohle erfolgen in Deutschland vollkommen subventionsfrei, wie
die Bundesregierung immer wieder in Antworten auf parlamentarische
Anfragen betont.
Hinweis für die Redaktionen:
Eine Übersicht zur Entwicklung der Stromerzeugung nach
Energieträgern seit 1990 erhalten Sie auf der Seite der AG
Energiebilanzen
http://www.ag-energiebilanzen.de/?Stromerzeugung19902011
Pressekontakt:
Uwe Maaßen
DEBRIV - Bundesverband Braunkohle
Postfach 40 02 52
50832 Köln
Max-Planck-Straße 37
50858 Köln
T +49 (0)2234 1864 (0) 34
F +49 (0)2234 1864 18
mailto: Uwe.Maassen@braunkohle.de
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