Totalversagen der Behörden bei Skandal um Thüringer Abfallfirma
Geschrieben am 14-03-2012 |
Berlin (ots) - Landratsamt Saale-Holzland-Kreis duldet jahrelang
rechtswidrigen Betrieb des Thüringer Abfallbehandlers RCO
Recycling-Centrum GmbH - Nach Intervention der Deutschen Umwelthilfe
kritisiert auch das thüringische Umweltministerium die mangelhafte
Überwachungspraxis - RCO setzt sich weiterhin über Auflagen hinweg -
DUH-Bundesgeschäftsführer Resch fordert von der Landesregierung die
Beendigung des widerrechtlichen Anlagenbetriebes und disziplinarische
Maßnahmen gegen den verantwortlichen Landrat Heller
Der Skandal um den rechtswidrigen Betrieb der
Abfallbehandlungsanlage RCO Recycling-Centrum GmbH im thüringischen
Bad Klosterlausnitz nimmt immer größere Ausmaße an. Nach Recherchen
der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) müsste der ordnungswidrige
Anlagenbetrieb den zuständigen Überwachungsämtern seit Jahren bekannt
sein - sie schritten jedoch nicht ein. Die Umweltschutzorganisation
wirft dem für die Überwachung zuständigen Landratsamt
Saale-Holzland-Kreis des Weiteren vor, seit April 2011 Hinweise von
Anwohnern verharmlost und die Aufklärung der Vorfälle verzögert zu
haben sowie Verstöße der Firma RCO auch weiterhin zu tolerieren.
"Eine bloße Inaugenscheinnahme des Betriebsgeländes hätte
ausgereicht um festzustellen, dass die Anlage nicht
genehmigungskonform betrieben wird", kritisiert der
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. So habe unter anderem eine
nach der Genehmigung vorgeschriebene geschlossene Verarbeitungshalle
gefehlt. "Wenn das Fehlen eines kompletten Gebäudes dem Landratsamt
Saale-Holzland-Kreis trotz vielfacher Kontrollen vier Jahre lang
nicht auffällt, kann man nur von einem Totalversagen der Behörden
sprechen."
Seit Oktober 2007 sind der Firma RCO Annahme, Verarbeitung und
Lagerung von gefährlichen und/oder zum Stauben neigende Abfälle zur
Herstellung von Ersatzbrennstoffen nur in einer geschlossen Halle
erlaubt. Eine solche Halle wurde jedoch nie gebaut. Trotzdem wurden
über vier Jahre lang auf dem Betriebsgelände von RCO gefährliche und
zum Stauben neigende Abfälle im Freien angenommen, geschreddert und
gelagert. Die Verarbeitung und Ablagerung von Abfällen im Freien
führte und führt weiterhin zu massiven Beeinträchtigungen von
Anwohnern in Anlagennähe durch Staub-, Faser-, Gas- und
Geruchsemissionen.
Im April 2011 informierten Anwohner die DUH über Verstöße von RCO
gegen die Betriebsgenehmigung. Während der weiteren Recherche wurde
bekannt, dass Abwässer illegal in die öffentliche Kanalisation
eingeleitet und Abfälle ordnungswidrig miteinander vermischt wurden.
Mitarbeiter waren ohne Atemschutz krebserregenden Stäuben und Fasern
ausgesetzt und gefährliche Abfälle in unverantwortlicher Weise unter
freiem Himmel gelagert worden. Insgesamt zehn Kontrollen durch das
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis im Jahr 2011 führten nicht zu
Beanstandungen. Das thüringische Ministerium für Landwirtschaft,
Forsten, Umwelt und Naturschutz stellte in diesem Zusammenhang fest,
dass "aus eigener Erkenntnis heraus kein stringentes Handeln der
zuständigen Überwachungsbehörde erfolgt [ist]". Die DUH erhielt
Hinweise von Mitarbeitern der RCO, dass Kontrollen des Landratsamtes
bereits im Vorfeld bekannt gewesen seien, so dass entsprechende
Maßnahmen getroffen werden konnten. Die bei der DUH eingegangenen
Hinweise wurden an die Generalstaatsanwaltschaft Jena weitergeleitet.
Erst auf Druck von DUH, Anwohnern und RCO-Mitarbeitern sowie
Anfragen von Abgeordneten der SPD sowie Bündnis 90/ Die Grünen im
Thüringer Landtag und der Bestätigung eines nicht
genehmigungskonformen Anlagenbetriebs der Firma RCO durch das
thüringische Umweltministerium, sah sich das Landratsamt zum Handeln
genötigt. In der Folge darf das Unternehmen seit dem 18.1.2012 keine
gefährlichen oder zum Stauben bzw. zur Verwehung neigenden Abfälle
für die Herstellung von Ersatzbrennstoffen mehr annehmen und muss
alle im Freien lagernden gefährlichen und zur Verwehung neigenden
Abfälle mit Planen abdecken - Vorgaben, deren Durchsetzung die DUH
bereits vor über einem halbem Jahr gefordert hatte.
"Dass sich das Landratsamt bis zuletzt schützend vor das
Unternehmen gestellt und die Bürgerinnen und Bürger im Stich gelassen
hat, ist ein Skandal", sagt Thomas Fischer, Projektmanager im Bereich
Kreislaufwirtschaft der DUH. "Bis heute weigert man sich, dort durch
Staubmessungen und orientierende Bodenanalysen feststellen zu lassen,
welche Schadstoffbelastungen im Umfeld der Anlage tatsächlich
vorliegen."
Währenddessen macht RCO weiter wie bisher. Der DUH liegen
Fotoaufnahmen von Anwohnern vor, die belegen, dass das Unternehmen
bei der Ersatzbrennstoffherstellung auch weiterhin massiv Stäube und
Fasern emittiert. Die Bürger von Bad-Klosterlausnitz haben sich
inzwischen mehrfach persönlich an den Landrat Andreas Heller (CDU)
zur Klärung der Probleme mit der RCO gewandt. Auf eine Antwort
warteten sie vergeblich. Die DUH fordert das Landratsamt auf, die
Ersatzbrennstoffherstellung außerhalb einer geschlossenen Halle
konsequent zu verbieten, unangemeldete Betriebskontrollen
durchzuführen und bei Verstößen umgehend entsprechende Sanktionen zu
verhängen. Sollten Verstöße seitens RCO weiterhin ohne spürbare
Folgen für das Unternehmen bleiben, fordert Resch die Landesregierung
dazu auf, disziplinarische Maßnahmen gegen den verantwortlichen
Landrat zu ergreifen.
Ein Hintergrundpapier mit weitergehenden Informationen zu den
Vorkommnissen rund um den Abfallbehandler RCO finden Sie auf der
Webseite der DUH unter
http://www.duh.de/pressemitteilung.html?&tx_ttnews[tt_news]=2802.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Mobil: 0171 3649170,
E-Mail: resch@duh.de
Thomas Fischer, Projektmanager Kreislaufwirtschaft, Deutsche
Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin,
Tel.: 030 2400867-43, E-Mail: fischer@duh.de
Daniel Eckold, Pressesprecher, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher
Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009,
E-Mail: eckold@duh.de
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