Weser-Kurier: Kommentar zur Urlaubsstaffelung nach Alter
Geschrieben am 20-03-2012 |
Bremen (ots) - Das Bundesarbeitsgericht hat ein ebenso
bahnbrechendes wie folgerichtiges Urteil gefällt. Darin wird ab
sofort gefordert, dass Beschäftige nicht wegen ihres Alters
benachteiligt werden dürfen. Also muss konsequent umgesetzt werden,
was im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz bereits seit 2006 geregelt
ist. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind nur dann erlaubt, wenn "sie
objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt"
sind. Das jedoch konnten die Erfurter Richter im Tarifvertrag für den
öffentlichen Dienst (TVöD) nicht feststellen. Viel zu groß ist dort
nämlich die Staffelung von Urlaubstagen, viel zu willkürlich die drei
Altersgruppen, für die die Staffelung gilt. Die Richter konnten
deshalb nicht erkennen, warum Beschäftigte bis zum vollendeten 30.
Lebensjahr nur 26 Tage Urlaub erhalten. Zumal die bis zu 40-Jährigen
29 Tage und die über 40-Jährigen 30 Urlaubstage bekommen. Dem
"legitimen Ziel, einem gesteigerten Erholungsbedürfnis älterer
Menschen Rechnung zu tragen", so die Begründung des Gerichts, werde
dieser Tarifvertrag nicht gerecht. Die Folge: Allen
TVöD-Beschäftigten müssen nun 30 Urlaubstage gewährt werden. Durch
das Urteil wird das Tarifgefüge im gesamten öffentlichen Dienst
kräftig durcheinandergewirbelt, denn nach ersten Rechnungen können
nun 850.000 der rund 2,7 Millionen Beschäftigten des Bundes und der
Kommunen mehr Urlaub einfordern. Hinzu kommt, dass auch die
Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) die Umsetzung des Urteils für ihre
unter 40-jährigen Beschäftigten einfordert. Zur TdL gehören rund
800.000 Angestellte. Und das ist noch nicht alles: Eventuell kann der
neue Urlaubsanspruch sogar rückwirkend geltend gemacht werden. Das
heißt: Beschäftigte könnten für das Jahr 2011 noch die ihnen nun
zugesprochenen zusätzlichen Urlaubstage einfordern oder dafür einen
finanziellen Ausgleich verlangen. Wie auch immer die genaue Regelung
ausfallen wird - für Bund, Länder und Kommunen ist das Urteil eine
bittere Pille. Die Finanzierung des öffentlichen Dienstes wird durch
zusätzliche Urlaubstage erschwert. Den Gewerkschaften Verdi und
Deutschem Beamtenbund wird das egal sein. Sie haben die alte
Urlaubsstaffel ohnehin nicht mehr für akzeptabel gehalten. Der
Arbeitsalltag gibt ihnen recht - unter Personalabbau und
Arbeitsverdichtung leiden jüngere wie ältere Beschäftigte.
Pressekontakt:
Weser-Kurier
Produzierender Chefredakteur
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