Bundesregierung will die Nutzung von Arbeitszeitkonten stärker unterstützen - Förderung der betrieblichen Altersversorgung muss ebenfalls weiter forciert werden
Geschrieben am 21-03-2012 |
Köln (ots) - Der Deutsche bAV Service beobachtet seit einiger
Zeit, dass - trotz geringer werdender gesetzlicher Rentenkassen - bei
zahlreichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Unternehmen
die betriebliche Altersversorgung eine geringere Rolle spielt als der
Wunsch nach vorzeitigem Ruhestand oder flexiblen Arbeitszeitmodellen.
Jedoch führt nur eine geringe Anzahl von Unternehmen diese
langfristigen Zeitwertkonten für Ihre Belegschaft, um
Arbeitszeitguthaben mit dem Ziel einer längeren Freistellung
aufzubauen.
Nach den Angaben der Bundesregierung sollen demnächst
Unterstützungsmaßnahmen für kleinere und mittlere Unternehmen
ausgelotet werden, damit mehr Arbeitnehmer effiziente
Zeitwertkontenmodelle nutzen können, wenn sie genügend Arbeitszeit
und Arbeitsentgelt angesammelt haben. Vor diesem Hintergrund wird von
der Regierung bedauert, dass Arbeitszeitguthaben nicht verstärkt für
die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. für die Pflege von
Angehörigen eingesetzt werden. Die beschriebenen Regierungsäußerungen
basieren auf dem aktuell im März 2012 erschienenen Bericht der
Bundesregierung nach § 7g Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) über
die Auswirkungen des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen
für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung
anderer Gesetze vom 21. Dezember 2008 (sog. "Flexi II"-Gesetz (BGBl.
I. S. 2940).
Der Deutsche bAV Service stellt zudem tagtäglich fest, dass den
Unternehmern in Deutschland die juristische Tragweite der Einrichtung
einer betrieblichen Altersversorgung nicht deutlich gemacht wird. Auf
die für ihre Belegschaft umsichtig handelnden und
verantwortungsvollen Unternehmer warten immense Fallstricke, sofern
nicht im Vorfeld hinreichend über die Vor- und Nachteile der
betrieblichen Altersversorgung aufgeklärt wird.
Im Rahmen von Beratungsvorgängen zur betrieblichen
Altersversorgung ist grundsätzlich eine strikte Kompetenzverteilung
zwischen juristisch fundierter Rechtsberatung und produktorientierter
Fachberatung zu wahren. Nur so können die verantwortlich handelnden
Unternehmer in Deutschland vor entsprechenden Haftungsgefahren bei
der Einrichtung von betrieblichen Versorgungswerken geschützt werden.
Der Deutsche bAV Service (www.deutscher-bav-service.de)
koordiniert vor diesem Hintergrund eine umfassende rechtssichere
Beratung für Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebsräte und Berater und
garantiert den genannten Gruppen einhergehend hohe Kompetenz,
Professionalität und standardisierte Abläufe in den rechtlichen
Beratungsfeldern der betriebliche Altersversorgung und von
Zeitwertkontenlösungen.
Pressekontakt:
Deutscher bAV Service
Siegburger Straße 126 · 50679 Köln
Telefon 0221 716 176 - 0
info@dbav-service.de · www.deutscher-bav-service.de
Ansprechpartnerin: Ann Pöhler, Pressereferentin »Deutscher bAV
Service«
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