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Von Reservierungsgebühr bis Kellerabteil: Worauf beim Immobilienkauf vom Bauträger zu achten ist / Eigenkapitalnachweis oder Finanzierungsbestätigung der Bank notwendig / Kein Rücktritt nach Notarterm

Geschrieben am 21-03-2012

München (ots) - Vertriebsstart: Wer zuerst kommt, wohnt am
schönsten

Wer Dachterrassen, Südlagen, große Wohnungen oder kleine
Appartements mag, sollte den Vertriebsstart im Auge behalten.
"Begehrte Himmelsausrichtungen und Grundrisse sind gerade bei
gefragten Immobilienstandorten innerhalb weniger Tage reserviert oder
gar verbrieft", erklärt Balek. Auf den Verkaufs- beziehungsweise
Vertriebsstart machen Bauträger mit Anzeigen im Internet und in
Printmedien aufmerksam. Gleichzeitig werden bei größeren oder
exklusiven Vorhaben Verkaufsbüros eröffnet, um den Kunden die Lage
und das Grundstück näher zu bringen. Geöffnet sind diese meist unter
der Woche ab nachmittags sowie wochenends, damit auch Berufstätige
die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme haben.

Vorverträge oder Reservierungsgebühr: Wer die Gebühr zahlt, meint
es ernst

500 Euro, 1.000 Euro, 1.500 Euro: Die meisten Bauträger verlangen
eine sogenannte Reservierungsgebühr oder Vorverträge von potenziellen
Immobilienkäufern, die sich noch Bedenkzeit erbitten. Beim Kauf wird
der Betrag verrechnet beziehungsweise üblicherweise am Tag des
Notartermins zurücküberwiesen. Springt der Interessent ab, behält der
Bauträger die Gebühr ganz oder teilweise ein. Die Gebühren sind
rechtens, wobei sie für den potenziellen Käufer keine 100%-ige
Kaufoption darstellen. "Reservierungsgebühren sind wichtig, weil
Bauträger dadurch mit einer ernsthaften und glaubhaften Kaufabsicht
rechnen können. Im Gegenteil sollte sich aber kein potenzieller
Käufer unter Druck setzen lassen. Auch vor dieser ersten Unterschrift
ist es ratsam, eine Nacht darüber zu schlafen", rät Balek.

Notartermin: Die Zeit nutzen

Etwa zwei bis vier Wochen, nachdem der Immobilieninteressent den
Kaufvertragsentwurf und die so genannte Teilungserklärung vorliegen
hat, wird laut Euro Grundinvest der Notartermin vereinbart. In dieser
Zeit sollte der Interessent den Kaufvertragsentwurf gemeinsam mit
seinem Partner oder fachkundigen Bekannten prüfen. Geschlossen wird
der Vertrag zwischen Grundstückseigentümer (Bauherr beziehungsweise
Bauträger) und Käufer. Der Kaufvertrag für das Grundstück und das
Haus liegen idealerweise in der Hand des Bauträgers, was Risiken beim
Baugrund minimiert. Einen genauen Blick verlangen die Bau- und
Leistungsbeschreibung, in der Bauweise, Form und Ausstattung des
Objektes geregelt sind. Zudem sollte man sich vorab die
Teilungserklärung vornehmen, um die Details der Immobilie zu
erfassen. Beim Notar ist auch darauf zu achten, dass es sich
tatsächlich um die richtige Wohnung mit dem richtigen Kellerabteil
und dem richtigen Stellplatz handelt. Wer sich unsicher ist, sollte
rechtzeitig einen Fachmann zu Rate ziehen. Denn: Der Notartermin geht
vergleichsweise schnell über die Bühne.

Finanzierung: Kein Geld, keine Immobilie

Bei den meisten Bauträgern muss nach Angaben von Euro Grundinvest
ein Eigenkapitalnachweis vorgelegt werden, etwa in Form eines
Kontoauszuges mit entsprechenden Zahlen oder eine
Finanzierungsbestätigung einer deutschen Bank. Ratsam ist es, wenn
Finanzierung und Objekt nicht aus einer Hand kommen. "Gerade im
aktuellen Zinstief lohnt es sich, verschiedene Vergleichsangebote
einzuholen. Wer einen Teil des Kaufpreises in Form von Eigenkapital
einbringen kann und über ein solides Gehalt verfügt, kann derzeit
Darlehen zu unter 3 Prozent Zinsen aufnehmen", sagt Balek. Die
Finanzierungsunterlagen müssen dem Bauträger zwei Werktage vor dem
Notartermin vorgelegt werden.

Über das Unternehmen

Die Euro Grundinvest plant, baut und vermarktet weltweit
Immobilien - mit Fokus auf München und Umgebung. Seit 1987 haben das
Führungsteam und seine Partner den Bau und die Vermarktung von mehr
als 2.500 Wohneinheiten mit einem Volumen von über 600 Millionen Euro
erfolgreich begleitet. www.euro-grundinvest.de



Pressekontakt:

scrivo PublicRelations
Ansprechpartner: Kai Oppel
Elvirastraße 4, Rgb.
D-80636 München

Tel.: +49 89 45 23 508 11
Fax: +49 89 45 23 508 20
mobil: +49 178 61 50 154
e-mail: Kai.Oppel@scrivo-pr.de
internet: www.scrivo-pr.de


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