Ich zieh dann mal um: Tipps zur Mieterhöhung
Geschrieben am 30-03-2012 |
Hamburg (ots) - Sich ein neues Zuhause zu suchen ist stressig,
lässt sich aber manchmal nicht umgehen. Das Immobilienportal Immonet
hat seine Nutzer gefragt, aus welchen Gründen sie ihre Wohnung
wechseln. Das Ergebnis ist eindeutig.
In deutschen Metropolen wie Hamburg, München, Berlin oder Köln
wird Wohnen immer teurer. In beliebten Stadtteilen der bayrischen
Hauptstadt beträgt der Quadratmeterpreis mittlerweile mehr als 12
Euro. Das bekommen auch die Immonet-User zu spüren. Eine Mehrheit von
43 Prozent ist auf der Suche nach einem neuen Zuhause, weil ihnen die
aktuelle Wohnung zu teuer ist. Kein Wunder, sind nicht nur die
Mieten, sondern auch die Nebenkosten in den vergangenen Jahren
kräftig gestiegen.
Wie hoch darf die Miete sein? Zunächst die schlechte Nachricht:
Wer einen Mietvertrag unterschreibt, hat wenig Chancen gegen die
überhöhte Miete vorzugehen. Denn bei einem neuen Vertrag bestimmen
Angebot und Nachfrage den Preis. Mehr Glück haben diejenigen, die
bereits einen Mietvertrag unterschrieben haben und denen eine saftige
Mieterhöhung ins Haus flattert. Sie müssen nicht jede Forderung
akzeptieren.
Die wichtigsten Regelungen zur Mieterhöhung:
- Die Miete darf während des ersten Jahres nicht erhöht
werden.
- Wohnungsbesitzer dürfen die Miete nur bis zur ortsüblichen
Vergleichsmiete erhöhen. Wie hoch die Vergleichsmiete ist,
erfahren Sie aus dem Mietspiegel, den Sie gegen Gebühr bei
der Stadt, im Internet oder bei Mieter- sowie
Grundbesitzervereinen erhalten.
- Der Eigentümer darf die Miete innerhalb von drei Jahren
nur um bis zu 20 Prozent erhöhen.
- Eine Mieterhöhung muss immer schriftlich erfolgen und mit
einem Hinweis auf den Mietspiegel versehen sein. Der
Immobilienbesitzer muss darin begründen, warum die Miete
erhöht wird. Das Dokument ist außerdem nur gültig, wenn es
an alle Mieter gerichtet ist.
- Ohne Zustimmung des Mieters ist die Erhöhung nicht
zulässig. Hat der Vermieter allerdings formal alles
richtig gemacht, muss der Mieter der neuen Vereinbarung
zustimmen. Andernfalls hat der Vermieter das Recht die
Miete einzuklagen.
Tipp: Prüfen Sie vor der neuen Vertragsunterzeichnung genau, ob
die Erhöhung berechtigt ist. Holen Sie sich im Zweifelsfall Hilfe bei
Mietvereinen.
Der Job bestimmt den Wohnort
Zu hohe Mieten sind nicht der einzige Anlass für einen Umzug. Auf
die Frage, nach dem Grund für die Suche nach einem neuen Zuhause,
gaben 25 Prozent der Befragten an, sich nach einer neuen Bleibe
umzusehen, weil sie der Job dazu zwingt. Auch dieses Phänomen hat
sich den vergangenen Jahren immer mehr verstärkt. Zeitarbeitsverträge
und die von den Arbeitgebern eingeforderte Flexibilität zwingen
Arbeitnehmer zum häufigen Wohnungswechsel. Immer mehr Berufstätige
entscheiden sich deshalb für eine Business-WG. Der Vorteil dieser
speziellen Wohngemeinschaften ist, dass die Kündigungsfristen an die
der Arbeitsverträge angepasst sind. Außerdem verfügt die moderne Form
der WG häufig über Annehmlichkeiten wie Putzfrau oder Fitnessraum.
Wohnen statt mieten
Obwohl der Trend zum Wohneigentum stetig steigt, ziehen nur 17
Prozent der Befragten ins Eigenheim. 13 Prozent der User geben laut
Umfrage ihre Wohnung auf, weil sie in Zukunft mit ihrem Partner
zusammenleben möchten.
Textabdruck nur bei redaktionellem Hinweis und Verlinkung auf das
Immobilienportal Immonet.
Originalmeldung:
http://www.immonet.de/service/tipps-zur-mieterhoehung.html
Pressekontakt:
Medienkontakt
Birgit Schweikart
Leitung Corporate Communications
Spaldingstr. 64, 20097 Hamburg
Tel: +49 40 3 47-2 89 35
E-Mail: presse@immonet.de
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