Westfalen-Blatt: Bund für Umwelt und Naturschutz in Nordrhein-Westfalen fordert: Jagd nur noch in Ausnahmefällen zulassen. Umweltminister Johannes Remmel plant ökologisches Jagdgesetz.
Geschrieben am 30-03-2012 |
Bielefeld (ots) - Der nordrhein-westfälische Umweltminister
Johannes Remmel (Grüne) plant ein ökologisches Jagdgesetz. Während
die 80 000 Jäger im Land empört sind, gehen die Vorstellungen des
Ministers nach Meinung des Bunds für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND), Landesverband NRW, noch nicht weit genug. Das
berichtet das Bielefelder Westfalen-Blatt (Samstags-Ausgabe). Der
Minister will die Liste der jagdbaren Tierarten verkleinern,
berichtet die Zeitung. Voraussetzung für eine Bejagung ist nach
Auskunft von Remmel, dass die jeweilige Art in ihrem Bestand nicht
gefährdet ist und dass ein vernünftiger Grund für die Bejagung
vorliegt. Diesen Grund müsse man zum Beispiel bei den Möwenarten,
beim Blässhuhn und der Türkentaube diskutieren, schrieb Remmel an die
Mitglieder des Umweltausschusses des Landtags. Der Minister beklagt
ferner, dass überhöhte Schalenwildbestände (unter anderem Rehe und
Hirsche), große Wildschäden, überzogene Fütterungspraktiken sowie ein
zu hoher Jagddruck belegten, dass Jäger der im Bundesjagdschutzgesetz
festgelegten Hegeverpflichtung nicht immer oder nur unvollkommen
nachkommen, schreibt das Westfalen-Blatt. Außerdem kündigte Remmel
Beschränkungen bei der Fallenjagd an. Durch Fallen könnten auch
Menschen und Haustiere gefährdet werden. Der BUND hat aktuell im März
ein 13-Punkte-Programm für ein ökologisches Jagdgesetz vorgelegt. Die
Naturschützer fordern, dass ausnahmslos alle Tierarten automatisch
dem Naturschutzrecht unterstehen sollen. Nur in Ausnahmefällen soll
eine Bejagung zugelassen werden. Nach Meinung des BUND sollten
Ausnahmen zu Gunsten der Jagd nur für Rothirsche, Damhirsche,
Mufflons, Sikahirsche, Rehe und Wildschweine gelten. Auch die Jagd
auf Feldhasen soll es nicht mehr geben. Es soll eine generelle
Schonzeit vom 15. Dezember bis zum 15. September für die Tiere
eingeführt werden. Drück- und Treibjagden sollen auf die Zeit vom 1.
Oktober bis zum 30. November beschränkt werden. Der BUND fordert
ferner, die Fallenjagd, die Baujagd, den Einsatz von Schrotmunition
und die Jagdhundeausbildung an lebenden Tieren aus Gründen des
Tierschutzes zu untersagen, heißt es in dem Zeitungsbericht. Nach
Angaben des Ministeriumssprechers Wilhelm Deitermann liegt die
Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs wegen der Landtagswahl am 13. Mai
auf Eis. In die weiteren Überlegungen würden auch die Vorschläge des
BUND einbezogen, schreibt das Westfalen-Blatt.
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261
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