Assoziierungsabkommen zwischen Ukraine und EU paraphiert
Geschrieben am 30-03-2012 |
Brüssel (ots/PRNewswire) -
Mit der heutigen Paraphierung des Assoziierungsabkommens in
Brüssel ist die Ukraine der Assoziierung mit der Europäischen Union
einen Schritt näher gekommen. Die Vertreter der ukrainischen und
europäischen Verhandlungsdelegationen signierten die jeweiligen
Seiten der politischen und wirtschaftlichen Teile des Dokuments.
Mit dem Assoziierungsabkommen werden Rahmenbedingungen für eine
Kooperation geschaffen und der Grundstein für eine engere
wirtschaftliche, kulturelle und soziale Bindung zwischen den beiden
Parteien gelegt. Des Weiteren geht Brüssel davon aus, mit der
Paraphierung des Dokuments Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und
Menschenrechte in der Ukraine zu fördern.
Die Präambel des Assoziierungsabkommens spiegelt die
Unterstützung der Entscheidung der Ukraine zugunsten Europas durch
die EU wider. Die Union hat anerkannt, dass die Ukraine ein Teil der
europäischen Identität ist und nach europäischen Werten handelt.
Der 170 Seiten lange politische Teil des Assoziierungsabkommens
reguliert die ukrainisch-europäischen Beziehungen auf politischer
Ebene. Der Europäische Kommissar für Erweiterungs- und europäische
Nachbarschaftspolitik ?tefan Füle hatte zuvor erklärt, die Vorgaben
des Assoziierungsabkommens würden die Ukraine auf einen Reformkurs in
Übereinstimmung mit der europäischen Gesetzgebung bringen. Es helfe
der Ukraine bei der Umsetzung ihres Strebens nach Mobilität und
Modernisierung des öffentlichen Dienstes.
Neben dem politischen Teil enthält das Assoziierungsabkommen
einen 180 Seiten langen wirtschaftlichen Teil sowie einen 1350 Seiten
langen Anhang.
Der wirtschaftliche Teil des Dokuments bezieht sich auf die
Einführung einer weitreichenden und umfassenden Freihandelszone.
Hierbei werden alle handelsbezogenen Fragen abgedeckt und Regelungen
für die Bereiche Wettbewerb, Zölle, Energie, geistiges Eigentum,
öffentliche Auftragsvergabe, Dienstleistungen und nachhaltige
Entwicklung eingeführt. Durch diese Bestimmungen soll das
Investitionsklima in der Ukraine verbessert und die wirtschaftliche
Zusammenarbeit zwischen den beiden Regionen gefördert werden.
Nach der Paraphierung muss der vollständige Text des
Assoziierungsabkommens ins Ukrainische sowie in alle EU-Sprachen
übersetzt werden. Der nächste Schritt des Assoziierungsprozesses ist
die Unterzeichnung des Abkommens. Anschliessend muss das Dokument von
27 Regierungen ratifiziert werden. Der abschliessende Teil der
Assoziierung wird die schrittweise Umsetzung des
Assoziierungsabkommens sein.
Nach 21 Verhandlungsrunden zum Assoziierungsabkommen hatten die
Ukraine und die EU am 19. Dezember 2011 den Verhandlungsprozess
abgeschlossen. Begonnen hatten die Gespräche über eine Assoziierung
zwischen der Ukraine und der EU am 5. März 2007.
Pressekontakt:
Um weitere Informationen zu erhalten, wenden Sie sich an Maria
Ivanova, +380443324784, news@wnu-ukraine.com, Projektmanagerin bei
Worldwide News Ukraine.
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