WAZ: Überraschende Wende: Helmpflicht auf schnellen E-Fahrrädern
Geschrieben am 13-04-2012 |
Essen (ots) - In der Debatte um eine Helmpflicht für Radfahrer
gibt es eine überraschende Wende: Auf leistungsstarken
Elektro-Fahrrädern - sogenannten S-Pedelecs oder E-Bikes - besteht
nach Angaben der Bundesregierung bereits jetzt eine
Schutzhelmpflicht, die sogar über das Tragen von Fahrradhelmen
hinausgeht. Das berichten die Zeitungen der WAZ-Mediengruppe
(Freitagausgaben) unter Berufung auf eine ihnen vorliegende Antwort
des Bundesverkehrsministeriums auf eine Anfrage von SPD-Abgeordneten.
Darin heißt es zur Frage, ob die Regierung eine rechtliche
Regelung für schnelle Elektro-Fahrräder anstrebe: "Sogenannte
schnelle Pedelecs, die mit Motorunterstützung oder im reinen
Motorbetrieb Geschwindigkeiten von bis zu 45 Km/h erreichen, sind
bereits nach geltendem Recht Kleinkrafträder." Der Einsatz und die
Benutzung erfolge mit allen rechtlichen Konsequenzen des geltenden
Rechts "wie z.B. der Schutzhelmtragepflicht". Auch für sogenannte
E-Bikes bestehe eine Helmpflicht. Auf weitere Fragen stellt die
Regierung klar, dass bei der Benutzung solcher Kraftfahrzeuge
"geeignete Schutzhelme" während der Fahrt getragen werden müssten,
"Fahrradhelme aber nicht geeignet" seien.
Von dieser Festlegung sind lediglich die schnellen S-Pedelecs und
E-Bikes betroffen, die Geschwindigkeiten bis zu 45 Stundenkilometer
erreichen und für die auch Versicherungspflicht besteht. Für die
stärker verbreiteten Fahrräder mit Hilfsantrieb von maximal 250 Watt,
der sich bei 25 Km/h abschaltet, plant die Regierung eine
Klarstellung im Straßenverkehrsrecht: Sie sollen ausdrücklich als
Fahrräder eingestuft werden, heißt es in der Antwort.
Die Helmpflicht für die schnelleren Flitzer überrascht auch
Fachleute. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) kritisierte
die Informationspolitik der Bundesregierung: Die Regierung müsse die
Bürger besser aufklären, sagte ADFC-Sprecherin Bettina Cibulski. "Wir
brauchen klare Regeln, für welche Fahrräder was gilt, sonst werden
die Verbraucher völlig verunsichert."
Noch gebe es für E-Räder auch keine geeigneten Schutzhelme, die
Industrie müsse sie erst entwickeln. Mit einem schweren Mofa- oder
Motorradhelm könne man nicht Fahrrad fahren - die klassischen
Fahrradhelme schützten aber nur bei Geschwindigkeiten bis allenfalls
20 km/h. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hatte noch im Januar für
die Benutzung von schnellen Pedelecs eine Helmtragepflicht gefordert
- dazu aber den Bundestag aufgefordert, eine entsprechende Regelung
zu beschließen.
Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 - 804 6519
zentralredaktion@waz.de
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