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EANS-Hauptversammlung: AMAG Austria Metall AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 18-04-2012

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Einladung zur 1. ordentlichen Hauptversammlung der AMAG Austria
Metall AG (FN 310593f; ISIN: AT00000AMAG3)

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am Mittwoch, 16.
Mai 2012 um 11.00 Uhr im Design Center Linz, Europaplatz 1, 4020
Linz, stattfindenden 1. ordentlichen Hauptversammlung ein.

T a g e s o r d n u n g:

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011
samt dem Lagebericht des Vorstandes und dem Corporate
Governance-Bericht, des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011 samt
dem Konzernlagebericht des Vorstandes sowie des Berichtes des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011. 2. Beschlussfassung über
die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011
ausgewiesenen Bilanzgewinns. 3. Beschlussfassung über die Entlastung
der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011. 4.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2011. 5. Beschlussfassung über die Vergütung
der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011. 6. Wahl
des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2012. 7. Wahl in den Aufsichtsrat. 8. Beschlussfassung
über Änderungen der Satzung zur Anpassung an das
Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011, in § 4 (Grundkapital und
Aktien) und § 15 (Teilnahme).

Unterlagen zur Hauptversammlung: Folgende Unterlagen liegen ab dem
21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab 25.04.2012, am Sitz der
Gesellschaft, Lamprechtshausenerstraße 61, A-5282 Braunau-Ranshofen,
während der üblichen Geschäftszeiten (werktags 9:00 bis 17:00 Uhr)
zur kostenlosen Einsicht der Aktionäre auf:

a. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 samt Lagebericht b.
Corporate-Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2011 c.
Konzernabschluss samt Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2011
d. Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 e.
Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den
Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 5 und 8 sowie die Beschlussvorschläge
des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 6 und 7 f. Erklärungen
der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen betreffend
ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren
Funktionen und dass keine Umstände vorliegen, die die Besorgnis einer
Befangenheit begründen könnten

Diese Unterlagen sind ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit
ab 25.04.2012, auch auf der Internetseite der Gesellschaft
www.amag.at unter "ordentliche Hauptversammlung 2012" abrufbar.
Weiters sind auf der Internetseite der Gesellschaft die Formulare für
die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG sowie
die gegenständliche Einladung abrufbar.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG:
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen,
können schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der
nächsten Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beigefügt werden. Die Antragsteller müssen seit mindestens
drei Monaten vor Antragsstellung Inhaber der Aktien sein. Das
Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor
der Hauptversammlung, somit spätestens am 25.04.2012, zugehen.

Weiters können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals
erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in
Textform (§ 13 Abs 2 AktG) Vorschläge zur Beschlussfassung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den
Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstandes oder des
Aufsichtsrates auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich
gemacht werden. Das Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am
siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am
07.05.2012, zugehen. Sofern zum 7. Tagesordnungspunkt Kandidaten zur
Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden, hat jeder
Wahlvorschlag die fachliche Qualifikation der vorgeschlagenen Person,
ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände
darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten.
Zu jedem anderen Tagesordnungspunkt kann jeder Aktionär auch noch in
der Versammlung Anträge stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung
bedürfen. Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie
zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich
ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen, die Lage des Konzerns sowie die in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen,
oder ihre Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert
werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von
Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der
Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.

Um einen - im Sinne aller Aktionäre liegenden - zügigen und
sachgerechten Ablauf der Hauptversammlung zu ermöglichen, bitten wir
Sie, Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit
bedürfen, zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an die
Gesellschaft zu richten. Die Rechte der Aktionäre, die an die
Innehabung von Aktien während eines bestimmten Zeitraumes geknüpft
sind, können nur ausgeübt werden, wenn der Nachweis der
Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum erbracht wird;
hierfür genügt eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Weitergehende
Informationen über die Rechte der Aktionäre, insbesondere gemäß §§
109, 110 und 118 AktG, finden sich auch auf der Internetseite der
Gesellschaft www.amag.at unter "ordentliche Hauptversammlung 2012".
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, Beschlussvorschläge und
Fragen sind an die Gesellschaft ausschließlich an eine der
nachgenannten Adressen zu übermitteln.

Per Post: AMAG Austria Metall AG
z.Hd. Herrn Ing. Mag. Gerald Wechselauer
Postfach 3, A-5282 Ranshofen
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 91
Per E-Mail: anmeldung.amag@hauptversammlung.at

Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung: Die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte richtet sich
nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der
Hauptversammlung (Nachweisstichtag), somit nach dem Anteilsbesitz am
06.05.2012, 24:00 Uhr (MEZ). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung
ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und
dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die bei der Gesellschaft spätestens am dritten
Werktag vor der Hauptversammlung, somit am 11.05.2012, 24.00 Uhr
(MEZ) an eine der nachgenannten Adressen einlangen muss.

Per Post: AMAG Austria Metall AG z.Hd. Herrn Ing. Mag. Gerald
Wechselauer Postfach 3, A-5282 Ranshofen Per Telefax: +43 (1) 8900
500 91 Per E-Mail: anmeldung.amag@hauptversammlung.at (diesfalls als
eingescanntes PDF-File dem E-Mail anzuschließen)

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen. Die Depotbestätigung
hat mindestens die nachfolgenden Angaben nach § 10a Abs 2 AktG zu
enthalten:

1. Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und
Anschrift; 2. Angaben über den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift,
bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei
juristischen Personen gegebenenfalls das Register und die Nummer,
unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt
wird; 3. die Nummer des Depots, andernfalls eine sonstige
Bezeichnung; 4. Angaben über die Aktien: die Anzahl der Aktien des
Aktionärs sowie bei mehreren Aktiengattungen die Bezeichnung der
Gattung oder die international gebräuchliche Wertpapierkennnummer
(ISIN); und 5. ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf
den Depotbestand am 06.05.2012 um 24:00 Uhr MEZ bezieht.

Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen
Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer Sprache
entgegengenommen. Die Depotbestätigung als Nachweis des
Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 06.05.2012 beziehen. Gemäß § 262
Abs 20 AktG wird die Entgegennahme von Depotbestätigungen und
Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz AktG über ein
international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz
der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden
können, entgegen § 10a Abs 3 zweiter Satz AktG ausgeschlossen. Die
Bestätigungen dürfen daher ausschließlich an eine der oben
angeführten Anschriften gesendet werden.

Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gemäß §§ 113 f AktG:
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum
Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und der dieselben Rechte wie der Aktionär
hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in
Textform erteilt werden, wobei der Aktionär bezüglich Anforderungen
und Anzahl der Personen, die zum Vertreter bestellt werden, nicht
beschränkt ist. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des
Vorstandes oder des Aufsichtsrates darf das Stimmrecht als
Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche
Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten erteilt hat. Hat der Aktionär seinem
depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Für die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite der
Gesellschaft www.amag.at unter "ordentliche Hauptversammlung 2012"
zur Verfügung gestellte Formular, das auch die Erteilung einer
beschränkten Vollmacht ermöglicht, verwendet werden. Die Vollmacht
muss der Gesellschaft spätestens am 15.05.2012 bis 15:00 Uhr
ausschließlich an eine der oben genannten Adressen zugegangen sein
und wird von der Gesellschaft aufbewahrt werden. Am Tag der
Hauptversammlung erfolgt die Entgegennahme einer Vollmacht bei der
Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort. Die
vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Stimmrechtsvertretung Als besonderer Service steht den Aktionären ein
Vertreter des Interessenverbands für Anleger, IVA, 1130 Wien,
Feldmühlgasse 22, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die
weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur
Verfügung; hierfür ist auf der Internetseite der Gesellschaft
www.amag.at unter "ordentliche Hauptversammlung 2012" ein spezielles
Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit
einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap,
stellvertretender Präsident der IVA, unter Tel. +43 (0)1 87 63
343-30, Telefax +43 (0)1 87 63 343-39 oder E-mail
michael.knap@iva.or.at.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Gemäß § 106 Z 9 AktG wird
bekanntgegeben, dass das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung in 35.264.000 Stück auf Inhaber
lautende Stückaktien zerlegt ist. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht.
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Hieraus stehen ihr keine
Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien
beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 35.264.000.

Einlass Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt ab 10:30 Uhr. Die
Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur
Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung ein
amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
vorzulegen ist. Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu
erwartenden zahlreichen Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen
Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen.

Braunau-Ranshofen, im April 2012
Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Mag. Gerald Wechselauer
Leiter Investor Relations
Tel: +43 (0) 7722-801-2203
Email: investorrelations@amag.at

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: AMAG Austria Metall AG
Lamprechtshausnerstraße 61
A-5282 Ranshofen
Telefon: +43 7722 801 0
FAX: +43 7722 809 498
Email: investorrelations@amag.at
WWW: www.amag.at
Branche: Metallindustrie
ISIN: AT00000AMAG3
Indizes: Prime Market
Börsen: Amtlicher Markt: Wien
Sprache: Deutsch


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