Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag steht fest
Geschrieben am 18-04-2012 |
Wiesbaden (ots) - Am 19. April 2012 wird das 20. Gesetz zur
Änderung des Bundeswahlgesetzes (BGBl. I Seite 518) in Kraft treten.
Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, legt die Anlage zu diesem Gesetz
die Abgrenzungen und Beschreibungen der 299 Bundestagswahlkreise für
die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag fest. Für die Bundestagswahl
2013 hat der Gesetzgeber gegenüber der bisherigen Wahlkreiseinteilung
insgesamt 32 Wahlkreise neu abgegrenzt.
Folgende Änderungen haben sich dabei ergeben:
* 21 Wahlkreise wurden aufgrund der Bevölkerungsentwicklung in den
Ländern beziehungsweise in den Wahlkreisen angepasst. Dabei hat
Mecklenburg-Vorpommern einen von sieben Wahlkreisen verloren, und
zwar den bisherigen Wahlkreis 18 Neubrandenburg -
Mecklenburg-Strelitz - Uecker-Randow. Infolge des Verlustes dieses
Wahlkreises hat der Gesetzgeber die verbliebenen sechs Wahlkreise in
Mecklenburg-Vorpommern neu eingeteilt. Hessen hat aufgrund geänderter
Bevölkerungszahlen zu den bisherigen 21 Wahlkreisen einen weiteren
Wahlkreis erhalten (neu gebildeter Wahlkreis: 175 Main-Kinzig -
Wetterau II - Schotten). Daraufhin wurden weitere vier Wahlkreise in
Hessen neu zugeschnitten.
* Bei insgesamt elf Wahlkreisen wurden geringfügige Anpassungen
der Wahlkreisgrenzen wegen vorausgegangener kommunaler
Gebietsänderungen vorgenommen.
Weitere elf Wahlkreise wurden ohne Änderung ihrer Abgrenzungen
umbenannt.
Die Notwendigkeit der Umverteilung zwischen den Ländern
beziehungsweise der Neuabgrenzung der einzelnen Wahlkreise resultiert
unter anderem aus der gesetzlichen Regelung des § 3 Absatz 1 Satz 1
Nummern 2, 3 und 5 Bundeswahlgesetz. Danach muss die Zahl der
Wahlkreise in den einzelnen Ländern deren Bevölkerungsanteil soweit
wie möglich entsprechen. Die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises soll
nicht mehr als 15 vom Hundert nach oben oder unten von der
durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise abweichen; beträgt
die Abweichung mehr als 25 vom Hundert, ist eine Neuabgrenzung
vorzunehmen. Für die Einteilung sollen die Grenzen der Gemeinden,
Kreise und kreisfreien Städte nach Möglichkeit eingehalten werden.
Detaillierte Informationen zur Wahlkreiseinteilung und deren
kartographische Darstellung sind in das Internetangebot des
Bundeswahlleiters unter http://www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagsw
ahlen/BTW_BUND_13/wahlkreiseinteilung/ eingestellt.
Weitere Auskünfte gibt:
Brigitte Gisart, Telefon: (0611) 75-2573,
bundeswahlleiter@destatis.de
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Pressestelle
E-Mail: presse@destatis.de
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