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EANS-Hauptversammlung: BWT Aktiengesellschaft / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 20-04-2012

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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BWT Aktiengesellschaft, 5310 Mondsee, Walter-Simmer-Straße 4, FN
96162 s, ISIN AT0000737705

Einladung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
Donnerstag, dem 24. Mai 2012, um 11.00 Uhr stattfindenden 22.
ordentlichen Hauptversammlung im Festsaal des Technischen Museums
Wien, Mariahilfer Straße 212, 1140 Wien eingeladen.

T a g e s o r d n u n g :

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2011 samt Anhang und
des Lageberichtes mit dem Bericht des Aufsichtsrates, des Corporate
Governance-Berichtes, sowie Vorlage des festgestellten
Konzernabschlusses 2011 und des Konzernlageberichtes. 2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses. 3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
für das Geschäftsjahr 2011. 4. Beschlussfassung über die Entlastung
der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011. 5.
Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des
Aufsichtsrates. 6. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr
2012. 7. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zum
Rückkauf und gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien bis zu 10 %
des Grundkapitals auf die Dauer von 24 Monaten vom Tag der
Beschlussfassung an gemäß § 65 Abs. 1 Zif. 8 sowie Abs. 1a und 1b
AktG nach Maßgabe der Bestimmungen des Aktiengesetzes und des
Börsegesetzes. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in
mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke
durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3
UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.
Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs
ausgeschlossen. 8. Beschlussfassung über die für 24 Monate vom Tag
der Beschlussfassung an gültige Ermächtigung an den Vorstand gemäß §
65 Abs. 1b AktG, mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die
Veräußerung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über
die Börse oder ein öffentliches Angebot, unter Ausschluss des
Bezugsrechtes der Aktionäre, zu beschließen. 9. Beschlussfassung über
die Verlängerung der auslaufenden Ermächtigung des Vorstandes über
ein genehmigtes Kapital und die Bestätigung der Satzung im § 4 Abs.
3), dass dieser auch in Zukunft folgendermaßen lauten soll: "§ 4 3)
Der Vorstand ist ermächtigt, innerhalb von 5 Jahren ab Eintragung des
entsprechenden Beschlusses im Firmenbuch das Grundkapital der
Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates um bis zu EUR
8.916.500,-- durch Ausgabe von 8.916.500 Stück neue, auf Inhaber
lautende Stückaktien zum Mindestausgabekurs von 100 % gegen Bar- oder
Sacheinlagen auf EUR 26.750.000,-- unter oder ohne Ausschluss des
Bezugsrechtes der bisherigen Aktionäre zu erhöhen. Der Vorstand
kann von dieser Ermächtigung im Ganzen oder in mehreren Schritten
Gebrauch machen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im
Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festsetzen. Insbesondere ist der
Vorstand ermächtigt, hinsichtlich des gesamten genehmigten Kapitals
mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Ausschluss des
Bezugsrechtes zu entscheiden. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt
Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem
genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen."

Unterlagen zur Hauptversammlung In den Geschäftsräumen der
Gesellschaft in 5310 Mondsee, Walter-Simmer-Straße 4, liegen ab 03.
Mai 2012 die Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 AktG, insbesondere der
Jahresabschluss samt Anhang mit Lagebericht, der Bericht des
Aufsichtsrates, der Corporate Governance-Bericht, der
Konzernabschluss mit dem Konzernlagebericht, sowie weiters die
Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats, sowie der
Bericht des Vorstandes zu den Tagesordnungspunkten 7., 8. und 9. gem.
§ 153 Abs. 4 iVm § 65 Abs. 1b AktG über die Rechtfertigung des
Bezugsrechtsausschlusses mit Begründung des Ausgabebetrages, zur
Einsicht der Aktionäre auf. Diese Unterlagen, der vollständige Text
dieser Einberufung sowie das Formular für die Erteilung und den
Widerruf einer Vollmacht für die Hauptversammlung (§ 114 AktG) sind
zudem ab 03. Mai 2012 über die Internetseite der Gesellschaft
http://www.bwt-group.com/de/investoren/corporate-governance/
Seiten/Hauptversammlung.aspx kostenlos abrufbar. Die genannten
Informationen sind bis zum Ablauf eines Monats nach der
Hauptversammlung durchgehend auf der Internetseite zugänglich.

Teilnahmeberechtigung - Nachweisstichtag und Depotbestätigung Die
Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung von
Aktionärsrechten, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu
machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Nachweisstichtag,
das ist das Ende des zehnten Tages vor der Hauptversammlung, somit am
14. Mai 2012, 24 Uhr MEZ. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist
nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der
Gesellschaft nachweist. Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt als
Nachweis der Aktionärseigenschaft die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die unserer Gesellschaft (c/o
HV-Veranstaltungsservice GmbH, Waldgasse 9, A 2443 Stotzing
(Burgenland)) spätestens am 21. Mai 2012 zugehen muss. Die
Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten: 1. den Aussteller
durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes; 2. den Aktionär durch
Angabe von Name (Firma) und Anschrift, bei natürlichen Personen
zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls
das Register und die Nummer, unter der die juristische Person in
ihrem Herkunftsstaat geführt wird; 3. die Nummer des Depots,
andernfalls eine sonstige Bezeichnung; 4. die Anzahl und
gegebenenfalls den Nennbetrag der Aktien des Aktionärs sowie bei
mehreren Aktiengattungen die Bezeichnung der Gattung oder die
international gebräuchliche Wertpapierkennnummer; 5. den Zeitpunkt
oder den Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die
Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat mindestens die in §
10a AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten. Die Depotbestätigung wird
in deutscher oder englischer Sprache entgegengenommen und bedarf der
Schriftform (Unterschrift). Die Übermittlung der Depotbestätigungen
über ein international verbreitetes, besonders gesichertes
Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig
identifiziert werden können, wird gemäß § 262 Abs 20 AktG
ausgeschlossen. Die Bestätigungen dürfen daher ausschließlich per
Post an HV-Veranstaltungsservice GmbH, Waldgasse 9, A 2443 Stotzing
(Burgenland), per Fax an +43 (0) 1 - 8900 500 - 84 oder per Email an
anmeldung.bwt@hauptversammlung.at geschickt werden. Eine Übermittlung
auf elektronischem Weg (Email) ist nur bei Verwendung einer
qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 4 SigG möglich.
Hingewiesen wird darauf, dass Aktionäre durch eine Anmeldung zur
Hauptversammlung bzw durch die Übermittlung einer Depotbestätigung
nicht blockiert werden, dh Aktionäre können deshalb über ihre Aktien
auch nach erfolgter Anmeldung bzw Übermittlung einer Depotbestätigung
weiterhin frei verfügen.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß § 106 Z 5 AktG Gemäß § 109
AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals
erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung
der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien gewesen sein. Ein
derartiges Verlangen in Schriftform muss der Gesellschaft spätestens
am 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 03. Mai 2012,
ausschließlich an der Adresse BWT Aktiengesellschaft, A-5310 Mondsee,
Walter-Simmer-Straße 4 zugehen. Eine Übermittlung auf elektronischem
Weg (Email) ist nur bei Verwendung einer qualifizierten
elektronischen Signatur gemäß § 4 SigG möglich; diesfalls ist
ausschließlich die Email-Adresse hauptversammlung@bwt-group.com zu
verwenden. Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen
1 % des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der
Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln
und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. An die
Stelle der Begründung tritt bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß
§ 87 Abs 2 AktG. Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der
Gesellschaft spätestens am 7. Werktag vor der Hauptversammlung, das
ist der 14. Mai 2012, an der Adresse BWT Aktiengesellschaft, A-5310
Mondsee, Walter-Simmer-Straße 4 bzw per Fax an + 43 (0)
6232/5011-1191 oder per Email hauptversammlung@bwt-group.com
zugeht. Für die Ausübung der Aktionärsrechte gemäß § 109 AktG und §
110 AktG ist ein Nachweis der Aktionärseigenschaft zu erbringen. Bei
depotverwahrten Inhaberaktien genügt als Nachweis die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich
der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die obigen
Ausführungen verwiesen. Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf
Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt
sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer
Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen
Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung
strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie
auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort
über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung
durchgehend zugänglich war. Auf den Grund der Auskunftsverweigerung
ist hinzuweisen. Gemäß § 119 AktG sind jeder Aktionär, der Vorstand
und der Aufsichtsrat berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem
Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Über einen Gegenstand der
Verhandlung, der nicht ordnungsgemäß als Tagesordnungspunkt bekannt
gemacht wurde, darf kein Beschluss gefasst werden. Zur
Beschlussfassung über den in der Versammlung gestellten Antrag auf
Einberufung einer Hauptversammlung und zu Verhandlungen ohne
Beschlussfassung bedarf es keiner Bekanntmachung. Über einen
Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 AktG auf der Internetseite der
Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist nur dann abzustimmen, wenn er
in der Versammlung als Antrag wiederholt wird. Weitergehende
Informationen zu den Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110, 118 und 119
AktG sind auf der Internetseite unserer Gesellschaft
http://www.bwt-group.com/de/investoren/corporate-governance
/Seiten/Hauptversammlung.aspx zu finden.

Vertretung durch Bevollmächtigte Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an
dieser Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine
natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen, der im
Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben
Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Gesellschaft selbst
oder ein Mitglied des Vorstands oder Aufsichtsrats darf das
Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine
ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt
hat.

Die Vollmacht muss in Textform erteilt werden; ein Widerruf bedarf
ebenso der Textform. Für die Erteilung der Vollmacht bzw. deren
Widerruf kann das Formular verwendet werden, das auf der
Internetseite unserer Gesellschaft unter
http://www.bwt-group.com/de/investoren/corporate-governance
/Seiten/Hauptversammlung.aspx kostenlos abrufbar ist oder auf
Verlangen zugesandt wird. Die Vollmacht bzw. deren Widerruf kann
entweder in der Hauptversammlung übergeben werden oder sie muss der
Gesellschaft (c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Waldgasse 9, A 2443
Stotzing (Burgenland) per Telefax +43 (0) 1 8900 500 - 84 oder per
E-Mail an anmeldung.bwt@hauptversammlung.at als eingescannter Anhang
(TIF, PDF, etc.) dem Email beigefügt geschickt werden, wobei die
Vollmacht bzw. der Widerruf bei diesen Kommunikationsformen
jedenfalls bis 23. Mai 2012, 13 Uhr MEZ, zugehen muss. Hat ein
Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Die Übermittlung dieser
Erklärung über ein international verbreitetes, besonders gesichertes
Kommunikationsnetz der Kreditinstitute wird gemäß § 262 Abs 20 AktG
ausgeschlossen; die Übermittlung erfolgt über die oben zur
Depotbestätigung genannten Kommunikationswege. Gemäß § 106 Z 9 AktG
und § 83 Abs. 2 Zif. 1 BörseG geben wir bekannt, dass das
Grundkapital der Gesellschaft in 17.833.500 Stück auf Inhaber
lautende Stückaktien zerlegt ist. Jede Stückaktie gewährt eine
Stimme. Zum 17. April 2012 verfügt die BWT Aktiengesellschaft über
1.039.339 Stück eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu.
Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt
per 17. April 2012 demzufolge 16.794.161 Stück.

Mondsee, im April 2012
Der Vorstand

Rückfragehinweis:
BWT Aktiengesellschaft
Mag. Ralf Burchert
ralf.burchert@bwt-group.com
Tel.: 06232/5011-1113

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: BWT Aktiengesellschaft
Walter-Simmer-Str. 4
A-5310 Mondsee
Telefon: 06232/5011-0
FAX: 06232/4058
Email: office@bwt.at
WWW: www.bwt-group.com
Branche: Wasser
ISIN: AT0000737705
Indizes: ATX Prime
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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