Tipps für Alltag / Mit Kaufvertrag Stolpersteinen aus dem Weg gehen / Vertrag regelt Versicherungsschutz - Veräußerungsanzeigen sind wichtig (BILD)
Geschrieben am 04-05-2012 |
Coburg (ots) -
Oft steckt der Teufel im Detail, so auch beim Thema
Gebrauchtwagenkauf und Versicherungsschutz. Als Käufer muss man
wissen, dass man beim Autokauf von privat an privat die
Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt. Will der neue Eigentümer die
Versicherung wechseln, steht ihm das natürlich frei. Es genügt, mit
der Versicherungsbestätigung einer anderen Versicherung das neue Auto
bei Zulassungsstelle umzumelden.
Wer beim Versicherungsschutz auf Nummer sicher gehen will, greift
zum Musterkaufvertrag. Hier sollte man, so die HUK-COBURG, darauf
achten, dass der Vertrag neben Veräußerungsanzeigen auch einen Passus
zum Versicherungsschutz enthält, in man festschreibt, ob die
Versicherung gekündigt oder beibehalten wird. Die ausgefüllten
Veräußerungsanzeigen sollte man nach dem Verkauf sofort an den
Versicherer und die Zulassungsstelle schicken. Einen
Musterkaufvertrag können Kunden sich bei ihrer Versicherung besorgen.
Bei manchen Versicherern wie bei der HUK-COBURG (www.huk.de) lässt er
sich auch von der Website herunterladen.
Übernimmt der Käufer die Kfz-Haftpflichtversicherung des
Verkäufers, hält sich die Versicherung wegen der Beiträge an den
neuen Eigentümer. Will er die Kfz-Police nicht übernehmen, vergisst
dann aber die Ummeldung, wird die Zulassungsstelle aktiv. Weil kein
Versicherungsschutz besteht, wird sie den Wagen aus dem Verkehr
ziehen.
Nie ohne Versicherung Doch bevor man Gas gibt und mit dem neuen
Gebrauchten davonfährt, muss man überprüfen, ob tatsächlich
Versicherungsschutz besteht. Am besten lässt man sich die Police und
einen Abbuchungs- oder Einzahlungsbeleg zeigen. Und natürlich müssen
die Kennzeichen gültige amtliche Stempel tragen.
Pressekontakt:
HUK-COBURG
Pressestelle
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Tel.: 09561 96-2080/81/82/83
Fax: 09561 96-3680
presse@huk-coburg.de
http://www.huk.de
Leitung: Alois Schnitzer
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