Professoren fordern Anpassung des nationalen ÖPNV-Rechts an bürgerfreundlichen EU-Rechtsrahmen
Geschrieben am 04-05-2012 |
Berlin (ots) - Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates des
Bundesverbandes Öffentliche Dienstleistungen (bvöd), der sich aus
Professoren unterschiedlichster Fachdisziplinen aus ganz Deutschland
zusammensetzt, haben zur Zukunft des öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV) in Deutschland Stellung genommen.
Anlass ist die momentan zwischen Bundesregierung und
Bundestagsmehrheit auf der einen und Bundesratsmehrheit auf der
anderen Seite streitige Novelle des Personenbeförderungsgesetzes
(PBefG). Der Wissenschaftliche Beirat kritisiert, dass bei der aus
Bürgersicht notwendigen Anpassung des nationalen Ordnungsrahmens an
das EU-Recht Bund und Länder in gegenseitiger Blockade verharren.
Die Wissenschaftler sehen die Gefahr, dass dadurch wichtige
Weichen für die Zukunft des Wirtschafts- und Wohnstandortes
Deutschland falsch gestellt werden.
In einer EU-Verordnung aus dem Jahr 2007 wird den
Gebietskörperschaften in Europa ausdrücklich freigestellt,
ÖPNV-Leistungen mit Eisenbahnen, anderen Schienenbahnen und Bussen im
Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens öffentlich
auszuschreiben oder unter bestimmten Voraussetzungen per
Direktvergabe an eigene Unternehmen zu vergeben oder selbst zu
erbringen.
"Diese Handlungsoptionen liegen im Interesse der Daseinsvorsorge
und der Bürger in Deutschland, weil ÖPNV eine lokal und regional zu
erbringende Leistung der Daseinsvorsorge ist, über die vor Ort
passgenau am besten entschieden werden kann," betont Prof. Dr. Frank
Schulz-Nieswandt von der Universität Köln, Mitglied des
Wissenschaftlichen Beirates. Viele EU-Länder haben ihr nationales
Recht bereits an den europäischen Ordnungsrahmen angepasst.
"Durch die kontroverse Diskussion zwischen Bund und Ländern
besteht nun die Gefahr, dass insbesondere die von der EU-Verordnung
ermöglichte Direktvergabeoption in Deutschland nicht rechtssicher
ausgeübt werden kann", unterstreicht Prof. Dr. Schulz-Nieswandt. Die
Untätigkeit des deutschen Gesetzgebers wirke sich bereits im
Eisenbahnpersonennahverkehr sichtbar aus. Wettbewerbliche
Ausschreibungen führten dort immer häufiger ins Leere: Bieter ständen
nicht zur Verfügung und Ausschreibungen müssten für den Steuerzahler
kostspielig aufgehoben werden.
Aufgrund eines Beschlusses des Bundesgerichtshofs aus dem letzten
Jahr, in dem der Sache nach festgestellt wurde, dass der nationale
Ordnungsrahmen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) enger ist als
der europäische Rechtsrahmen, sei die europäisch erlaubte
Direktvergabeoption im Eisenbahnbereich national de facto obsolet.
"Sowohl beim PBefG als auch beim AEG muss der Bundesgesetzgeber jetzt
dringend bundeseinheitliche und klare Anpassungen an die
EU-Verordnung vornehmen, sonst gestalten in diesem Schlüsselbereich
der Daseinsvorsorge nicht Bundestag und Bundesrat, sondern die
Gerichte", mahnt Prof. Dr. Schulz-Nieswandt.
In ihrer Stellungnahme führen die Professoren auch detailliert
aus, dass von der Bundesregierung beim PBefG geforderte
Einschränkungen der vom EU-Recht gewährten Handlungsspielräume die
öffentliche Daseinsvorsorge konterkariere; dies sei
gesellschaftspolitisch problematisch und daher abzulehnen.
Die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirates ist abrufbar
unter: http://sho.rtlink.de/wbr-oepnv
Der Bundesverband Öffentliche Dienstleistungen - Deutsche Sektion
des CEEP e.V. ist ein politischer Bundesverband im Bereich der
öffentlichen Wirtschaft und Daseinsvorsorge mit Sitz in Berlin, der
Interessen der Erbringer öffentlicher Dienstleistungen mit besonderem
Fokus auf europäische Sachverhalte vertritt. Neben kommunalen
Unternehmen und Stadtwerken sind Wirtschafts- und Fachverbände,
Kommunale Spitzenverbände und öffentliche Arbeitgeberverbände
innerhalb des bvöd organisiert. Auf EU-Ebene bringt der bvöd als
deutsche Sektion die Interessen der öffentlichen Wirtschaft über den
Europäischen Verband der öffentlichen Arbeitgeber und Unternehmen
(CEEP) in Europa ein.
Pressekontakt:
Inge Reichert
Geschäftsführerin bvöd
030 - 943 95 13 0
reichert@bvoed.de
www.bvoed.de
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