Atradius empfiehlt 10-Punkte-Plan für Exporte nach China
Geschrieben am 08-05-2012 |
Köln, Deutschland (ots/PRNewswire) -
- Kreditversicherer präsentiert Checkliste für erfolgreiche Geschäfte mit
chinesischen Kunden
- Zolltarife können bis zu 270 Prozent betragen und damit zum K.O.-Kriterium
werden
- Gerichte im Land der Mitte dürfen chinesisches Recht anwenden, auch wenn
zwischen Käufer und Exporteur etwas anderes vereinbart wurde
Während sich die Konjunktur im Euroraum immer mehr eintrübt, ist
die Nachfrage nach deutschen Produkten in China ungebremst. 2011
nahmen die Ausfuhren ins Reich der Mitte im Vergleich zum Vorjahr um
über 20 Prozent zu. Allerdings birgt der Handel mit China auch einige
Risiken. Zur Unterstützung von Exporteuren hat der Kreditversicherer
Atradius jetzt einen 10-Punkte-Plan vorgelegt. "Der zunehmende
Wohlstand in China beflügelt den Konsum. Das ist eine echte Chance
für ausländische Exporteure - vorausgesetzt, sie verstehen die
Besonderheiten des Marktes und ergreifen sinnvolle Massnahmen, um
ihre Geschäfte zu sichern", so Atradius Vorstandsmitglied Andreas
Tesch.
Ein klassisches K.O.-Kriterium für das Zustandekommen eines
Kaufvertrages sind demnach die in China festgesetzten Zollsätze, die
je nach Produkt und Herkunftsland bis zu 270 Prozent betragen können.
Dies macht den Import ausländischer Waren für chinesische Unternehmen
extrem teuer und kann das Zustandekommen eines Kaufvertrages
verhindern. In jedem Fall empfiehlt Atradius, in die Lieferverträge
entsprechende Bestimmungen in Bezug auf Steuer- und Zollaufschläge
aufzunehmen, um sicherzustellen, dass nicht am Ende der Exporteur auf
diesen Gebühren sitzen bleibt.
Die Festlegung des Landesrechts und des zuständigen Gerichts ist
laut Atradius eine weitere wichtige Weichenstellung für erfolgreiche
Geschäfte mit China. Jedoch sei dabei zu beachten, dass einige
Vorschriften des chinesischen Rechts auch dann gelten, wenn im
Kaufvertrag etwas anderes vereinbart wurde. Zudem müsse damit
gerechnet werden, dass das chinesische Recht per se zur Anwendung
kommt, weil das lokale Gericht eine ordnungsgemässe Prüfung des
vereinbarten ausländischen Rechts aus Mangel an Erfahrung nicht
vornehmen kann.
Einfuhrbeschränkungen beachten
Nicht alle Waren können ohne weiteres nach China importiert
werden. Das für den Aussenhandel zuständige Handelsministerium der
Volksrepublik (MOFCOM) veröffentlicht und überarbeitet regelmässig
eine Liste der unzulässigen und nur beschränkt zugelassenen Waren.
Rohöl oder Düngemittel beispielsweise können ausschliesslich über
staatliche Unternehmen importiert werden. Daher ist es für Exporteure
ratsam, im Vorfeld zu klären, unter welche Kategorie ihre Waren
fallen, und ob diese Lizenzierungs- oder Quotenbestimmungen
unterliegen. Ferner muss sichergestellt sein, dass der chinesische
Käufer befugt ist, die entsprechenden Waren zu importieren.
Andernfalls besteht das Risiko, dass die Waren nicht in das Land
eingeführt werden dürfen oder von den chinesischen Zollbehörden
beanstandet werden.
Richtlinien für Fremdwährungstransaktionen kennen
Exporteure sollten zudem beachten, dass der gesamte
Zahlungsverkehr in Fremdwährung bestimmten Anforderungen der
chinesischen Devisenbehörde unterliegt. So muss ein Importeur
grundsätzlich Zahlungen melden, wenn der Wert der Waren und der vom
chinesischen Importeur gezahlte Betrag bei einem einzelnen Vertrag um
mehr als 10.000 US-Dollar voneinander abweichen. Obwohl es in der
Verantwortung des chinesischen Importeurs liegt, die Gesetze für
Fremdwährungstransaktionen einzuhalten, sollten sich ausländische
Lieferanten der damit verbundenen Risiken bewusst sein. Denn diese
können sich erheblich auf den Forderungseinzug auswirken. Manche
Importeure dürfen beispielsweise keinerlei Vorauszahlungen leisten
oder den Kaufpreis durch ein Akkreditiv entrichten.
Vor Lieferung verstehen, mit wem man Geschäfte macht
Aber auch wenn Exporteure alle erforderlichen Massnahmen
ergreifen, um das Geschäft zum Erfolg zu führen, bleibt das Risiko
eines Forderungsausfalls. "Wir raten den Unternehmen daher,
ausreichende Sicherheiten mit dem chinesischen Kunden zu
vereinbaren", so Andreas Tesch. "Zusätzlichen Schutz bietet eine
Kreditversicherung. Damit kann sich der Exporteur dann komplett auf
die Chancen des Wachstumsmarktes China konzentrieren. Hinzu kommt: In
einem so grossen Land wie China kann es schnell zur Verwechslung
zweier gleich klingender Firmennamen kommen. Ein Kreditversicherer
kann potenzielle Kunden von vorne herein korrekt identifizieren und
ihre Zahlungsfähigkeit realistisch bewerten."
Neben China hat Atradius bereits einen 10-Punkte-Plan für
Russland und die Türkei herausgegeben. Weitere Ausgaben zu Indien und
Brasilien sind in Planung.
Alle Checklisten stehen kostenlos unter http://www.atradius.de
zum Download bereit.
Über Atradius
Die Atradius Gruppe, ein Unternehmen der Grupo Catalana Occidente
S. A., bietet weltweit Kreditversicherung, Bürgschaften und
Inkassodienste an und ist mit 160 Büros in 45 Ländern vertreten. Das
Produktangebot hilft Unternehmen auf der ganzen Welt, sich vor
Forderungsausfällen zu schützen, wenn Kunden gelieferte Waren oder
erbrachte Dienstleistungen nicht bezahlen können. Mit Gesamteinnahmen
von 1,554 Milliarden Euro und einem globalen Marktanteil von rund 31
Prozent trägt Atradius durch die Begrenzung von Zahlungsrisiken zum
Wachstum von Unternehmen weltweit bei. Atradius hat Zugang zu
Bonitätsinformationen über 100 Millionen Unternehmen weltweit und
trifft täglich mehr als 20.000 Kreditlimitentscheidungen.
http://www.atradius.de
Pressekontakt:
Kontakt: Andrea Neumann, Tel.: +49-221-2044-1145 ,
andrea.neumann@atradius.com
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