Tipps für den Alltag / Zettel dran und wegfahren, geht nicht / Wer ein fremdes Auto anfährt, muss den Besitzer persönlich informieren (BILD)
Geschrieben am 10-05-2012 |
Coburg (ots) -
Raus aus dem Büro - rein in den Supermarkt und dann so schnell wie
möglich nach Hause. Beim Ausparken passiert es: ein Rucken, ein
hässlich knirschendes Geräusch und schon hat der eigene Kotflügel die
Seite des Autos auf dem Nebenparkplatz unsanft berührt. Achtung! Die
HUK-COBURG warnt: Wer jetzt einfach zum Zettel greift, seine Adresse
und Telefonnummer draufschreibt, den Zettel hinter die
Windschutzscheibe des touchierten Wagens steckt und wegfährt,
riskiert wegen Unfallflucht belangt zu werden.
Die Rechtsprechung fordert, dass der Unfallverursacher eine
angemessene Zeit wartet. Wie lange angemessen ist, hängt unter
anderem von der Größe des Schadens ab. Zehn Minuten sind jedoch
absolutes Minimum. Natürlich kann man auch auf eigene Faust
versuchen, den Fahrer des beschädigten Pkw zu finden; zum Beispiel
indem man ihn an der Supermarktkasse oder im Einkaufszentrum ausrufen
lässt. Ebenso hilfreich ist es, sich die Namen von Zeugen zu
notieren, die man später benennen kann. Bleibt die Suche nach dem
Geschädigten erfolglos, kann man den Unfall auch der Polizei vor Ort
melden. Dann ist man hundertprozentig auf der sicheren Seite. -
Allein das Anbringen eines Zettels mit der Adresse oder Telefonnummer
wird von der Rechtsprechung regelmäßig nicht toleriert.
Geht solch ein Fall vor Gericht und endet mit einer Verurteilung
wegen Unfallflucht, kann das für die Kfz-Haftpflichtversicherung des
Unfallverursachers heißen: Ihr Versicherungsnehmer hat gegen seine
vertragliche Aufklärungspflicht verstoßen. Die Versicherung reguliert
zwar den Schaden, nimmt ihren Kunden im Nachhinein jedoch wegen einer
Obliegenheitsverletzung mit maximal 5.000 Euro in Regress.
Pressekontakt:
HUK-COBURG
Pressestelle
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Tel.: 09561 96-2080/81/82/83
Fax: 09561 96-3680
presse@huk-coburg.de
http://www.huk.de
Leitung: Alois Schnitzer
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