Rechtsmittel für mehr Transparenz und Rechtssicherheit: GEMA legt in Sachen YouTube Berufung ein
Geschrieben am 21-05-2012 |
München (ots) - Das erstinstanzliche Urteil war bereits ein großer
Erfolg für das Anliegen der Urheber, die die GEMA vertritt, reicht
aber noch nicht weit genug. Mit Einlegung der Berufung will die GEMA
Rechtssicherheit für ihre Mitglieder schaffen und fordert
gleichzeitig von YouTube maximale Transparenz in den Verhandlungen.
Heute hat die GEMA fristwahrend am Oberlandesgericht Hamburg
Berufung in Sachen YouTube eingelegt. Das Landgericht hatte am 20.
April 2012 entschieden, dass YouTube für die Nutzervideos rechtlich
verantwortlich ist. YouTube wurde verpflichtet, zumutbare Maßnahmen
zu ergreifen, um rechtlich geschützte Werke in Zukunft nicht
verfügbar zu machen.
Beide Seiten sind nach dem Urteil an den Verhandlungstisch
zurückgekehrt, um gemeinsam eine rasche Einigung zu erarbeiten und
die Dienstleistung von YouTube wie rechtlich vorgegeben zu
lizenzieren. Es zeigte sich jedoch schnell, dass bis zum Ende der
Berufungsfrist auf dem Verhandlungsweg keine Einigung erzielt werden
konnte. YouTube ist derzeit nicht bereit, die Ergebnisse der
Verhandlungen offen zu legen. Genau dies fordert aber die GEMA, die
auch rechtlich zur Veröffentlichung der Ergebnisse verpflichtet ist.
Dazu Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA: "Das
Transparenzgebot ist für uns von entscheidender Bedeutung. Im Sinne
der Urheber ist dies eines unserer wichtigsten Verhandlungsziele."
Hintergrund 1: Das Urteil vom 20.04.2012 am Landgericht Hamburg
In dem Verfahren wurde die grundsätzliche Verantwortung YouTubes
für die Nutzerinhalte geklärt. Gegenstand des Verfahrens waren zwölf
exemplarische Werke aus dem Repertoire der GEMA. Das Ziel der GEMA
war es, dass YouTube die Nutzung dieser Werke auf der Video-Plattform
in Deutschland generell unterlässt. Denn: YouTube lehnt zwar jegliche
rechtliche Verantwortung für in seinem Dienst angebotene Inhalte ab,
erzielt zugleich jedoch erheblichen finanziellen Profit mit der
Vermarktung der nutzergenerierten Inhalte. Nach dem erstinstanzlichen
Urteil kann YouTube die Rechteinhaber nicht mehr einfach nur auf das
von YouTube eingerichtete Content-Verifizierungs-Verfahren verweisen.
Die angebotenen Musikwerke müssen darüber hinaus mit Fingerprints
bestückt werden. Ferner muss YouTube zukünftig einen Wortfilter
einsetzen.
Das bedeutet, dass die Rechtsposition der Rechteinhaber nachhaltig
geschützt werden muss.
Hintergrund 2: Transparenzgebot und Kontrahierungszwang
Die GEMA ist laut Urheberrechtswahrnehmungsgesetz verpflichtet,
jede Art der Musiknutzung zu lizenzieren. Sie unterliegt dem
sogenannten Kontrahierungszwang. Das bedeutet, dass sie einerseits
ihren Mitgliedern gegenüber verpflichtet ist, die ihr übertragenen
Rechte wahrzunehmen. Andererseits ist sie aber weiterhin in der
Pflicht, dem Musiknutzer diese Rechte auf Nachfrage gegen Entgelt
einzuräumen. Alle Lizenzierungen müssen dabei auf Basis eines
veröffentlichten Tarifs erfolgen.
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als
64.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie
von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist
weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.
Pressekontakt:
Julia Heymann, Ltg. Kommunikation (interim)
E-Mail: jheymann@gema.de, Telefon: +49 89 48003-426
Katharina Reindlmeier, PR-Managerin
E-Mail: kreindlmeier@gema.de, Telefon: +49 89 48003-583
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