FT: Kommentar zu Tierschutzgesetz
Geschrieben am 23-05-2012 |
Flensburg (ots) - Vieles von dem, was das Kabinett verabschiedet
hat, ist gut. Aber es ist nicht gut genug. So dürfen Hunde, die
aufgrund qualvoller Zuchtmethoden eigentlich gar keine mehr sind, auf
Ausstellungen nicht mehr präsentiert werden. Warum aber die Züchter
dieser armen Kreaturen nicht per Gesetz auf den Status "kriminell"
gesetzt werden, ist nicht nachvollziehbar. Von ganz ähnlicher
Wischi-Waschi-Qualität sind die geplanten Regelungen für die Haltung
von Wildtieren in Zirkussen. Damit es Affen, Elefanten, Bären oder
Tiger demnächst etwas besser geht, soll es eine "vorsorgliche
Ermächtigung" geben, die ein Verbot eventuell vielleicht - vielleicht
aber auch nicht - möglich machen könnte. Das ist doch mal eine klare
Ansage. Dabei liegen die Argumente für ein Verbot klar auf der Hand.
Schon in einem Zoo ist es nur mit großem Fachwissen und ebenso so
großem finanziellen Aufwand möglich, diesen Tieren ein zumindest
einigermaßen artgerechtes Leben zu bieten. Ein rollender
Zirkusbetrieb kann dies ganz gewiss nicht leisten. Lobenswert
dagegen, dass die Bundesregierung dem Beispiel Dänemarks folgt und
Brandzeichen bei Pferden verbieten will. Bei unseren Nachbarn ist die
Praxis bereits seit gut zwei Jahren unter Strafe gestellt.
Pressekontakt:
Flensburger Tageblatt
Stephan Richter
Telefon: 0461 808-1060
redaktion@shz.de
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