BFH erleichtert die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung bei Ledigen
Geschrieben am 29-05-2012 |
Neustadt/Weinstraße (ots) -
- Auch Ledige können Aufwendungen für eine doppelte
Haushaltsführung absetzen, wenn sie einen eigenen Hausstand am
Lebensmittelpunkt unterhalten.
- Ein eigener Hausstand wird dann
geführt, wenn unter Berücksichtigung der Ausstattung und der Größe
der Wohnung ein eigenständiges Wohnen möglich ist.
- Bei unentgeltlicher Überlassung eines Wohnbereiches sollte die
finanzielle Beteiligung an den laufenden Aufwendungen nachgewiesen
werden können.
Notwendige Mehraufwendungen, die wegen einer beruflich bedingten
doppelten Haushaltsführung entstehen, sind grundsätzlich steuerlich
abziehbar. Bei Eheleuten kann in aller Regel davon ausgegangen
werden, dass sich der Lebensmittelpunkt am Ort der gemeinsamen
Wohnung befindet. Ledige Arbeitnehmer müssen aber nachweisen, dass
sie an ihrem Lebensmittelpunkt selbst einen eigenen Hausstand
unterhalten. In seiner Entscheidung vom 28.03.2012, Aktenzeichen VI R
87/10, hat der Bundesfinanzhof wie folgt unterschieden:
- Wird am Lebensmittelpunkt ein Erst- oder Haupthaushalt in
einer in sich abgeschlossenen Wohnung geführt, welche nach
Größe und Ausstattung ein eigenes Wohnen und Wirtschaften
erlaubt, ist regelmäßig vom Unterhalten eines eigenen
Hausstandes auszugehen.
- Wenn einem Arbeitnehmer eine Wohnung (zum Beispiel im Haus
der Eltern) unentgeltlich überlassen wird, ist dagegen zu
prüfen, ob der Arbeitnehmer dort wirklich einen eigenen
Hausstand unterhält oder nur in einen fremden Hausstand
eingegliedert ist. In solchen Fällen hat die finanzielle
und wirtschaftliche Beteiligung an den Kosten des
gemeinsamen Haushalts eine gewichtige Indizfunktion für
die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung am
Arbeitsort.
Im Urteilsfall wohnte eine geschiedene Erzieherin in einer 52 qm
großen Obergeschoßwohnung im elterlichen Haus. Das Finanzgericht
hatte die doppelte Haushaltsführung noch abgelehnt. Der BFH hob das
Urteil aber auf und verwies die Sache zur Prüfung der finanziellen
Beteiligung der Klägerin an der Führung des Haushalts zurück. "Gerade
dann, wenn alleinstehende Arbeitnehmer im Haushalt der Eltern oder
Dritter eine Wohnung am Lebensmittelpunkt unterhalten, muss die
finanzielle Beteiligung an der Haushaltsführung stets belegt werden
können", so Jörg Strötzel, Vorsitzender des Lohnsteuerhilfevereins
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH). "Hat dagegen der
alleinstehende Arbeitnehmer als Mieter oder Eigentümer eine eigene
Wohnung am Lebensmittelpunkt, sind die Kosten für eine doppelte
Haushaltsführung am auswärtigen Arbeitsort steuerlich abziehbar."
Nachdem die heutige Arbeitswelt von allen Arbeitnehmern immer mehr
Mobilität verlangt, ist das neue BFH-Urteil nach Auffassung der VLH
von wegweisender Bedeutung.
Über die VLH
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und betreut über
700.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtliche
Beratungsstellen - viele davon sind nach DIN 77700 zertifiziert -
erstellt er Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen
der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Weitere
Informationen finden Sie im Internet unter www.vlh.de bzw. können
unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1817616 erfragt werden. Dieser
Pressetext steht auch im Internet unter "http://ots.de/JcUNA" zum
Download bereit.
Pressekontakt:
Bernhard Lauscher, Steuerberater
Telefon 06321 49010
Telefax 06321 490149
E-Mail presse@vlh.de
Web www.vlh.de / Presse
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
398195
weitere Artikel:
- EANS-Adhoc: adesso führt Entwicklung der Produktfamilie dynamic.suite nicht
weiter fort --------------------------------------------------------------------------------
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
29.05.2012
Die adesso AG wird die Entwicklung der Produktfamilie dynamic.suite
für die Energie- und Wasserwirtschaft in der bisherigen Form nicht
fortführen und stellt die Finanzierung der mit der Entwicklung
beauftragten mehr...
- EANS-Tip Announcement: TUI AG / Announcement according to Articles 37v, 37w, 37x
et seqq. of the WpHG (the German Securities Act) with the objective of
Europe-wide distribution --------------------------------------------------------------------------------
Tip announcement for financial statements transmitted by euro adhoc. The
issuer is responsible for the content of this announcement.
--------------------------------------------------------------------------------
The company TUI AG is declaring its financial reporting publication plan below:
Report Type: Group-Quarterly Report Within The Second Half Of The Year
German:
Publication Date : 14.08.2012
Publication Location: http://www.tui-group.com/de/ir/finanzpublikationen mehr...
- EANS-Hinweisbekanntmachung: TUI AG / Bekanntmachung gemäß § 37v, 37w, 37x ff.
WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung --------------------------------------------------------------------------------
Hinweisbekanntmachung für Finanzberichte übermittelt durch euro adhoc mit
dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Hiermit gibt die TUI AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht
werden:
Bericht: Konzern-Quartalsfinanzbericht innerhalb des 2. Halbjahres
Deutsch:
Veröffentlichungsdatum: 14.08.2012
Veröffentlichungsort mehr...
- EANS-News: Wacker Chemie AG / Wacker lehnt Einfuhrzölle auf chinesische
Solarmodule ab --------------------------------------------------------------------------------
Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Unternehmen
München (euro adhoc) - 29. Mai 2012 - Die Wacker Chemie AG hat
Bestrebungen, in China hergestellte Solarmodule in der Europäischen
Union mit Einfuhrzöllen zu belegen, eine klare Absage erteilt. Das
machte der Vorstandsvorsitzende des Münchner Chemiekonzerns mehr...
- EANS-News: Wacker Chemie AG / Wacker is Against Trade Duties on Chinese Solar
Modules --------------------------------------------------------------------------------
Corporate news transmitted by euro adhoc. The issuer/originator is solely
responsible for the content of this announcement.
--------------------------------------------------------------------------------
Company Information
Munich (euro adhoc) - May 29, 2012 - Wacker Chemie AG has taken a
firm stand against efforts to impose trade duties on Chinese-made
solar modules in the European Union. The Munich-based chemical
company's CEO, Rudolf Staudigl, mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Finanzen
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
Century Casinos wurde in Russell 2000 Index aufgenommen
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|