OV: Notwendige Maßnahme
Thema: Meldepflicht zur Gülle
Von Giorgio Tzimurtas
Geschrieben am 31-05-2012 |
Vechta (ots) - Wie effektiv die neue Gülle-Verordnung des Landes
Niedersachsen letztlich ist, das kann sich erst im Laufe der Zeit
zeigen. Fest steht aber: Der wichtigste Schritt ist unternommen. Die
Meldepflicht für Betriebe über die bei ihnen anfallende Gülle sowie
für Transporteure und Abnehmer ist dringend notwendig. Denn die Lage
ist derzeit völlig außer Kontrolle. Der Strom der Gülle durchs Land -
sein Verlauf ist unbekannt. Mit dramatischen Konsequenzen:
Überdüngung und zu hohe Werte des gesundheitsschädlichen Nitrats im
Grundwassers - besonders in unserer Region.
Die satten Geldbußen bei Verstößen gegen die neue Verordnung
zwischen 15 000 und 50 000 Euro sind angemessen. Sie dürften zur
Einhaltung der Verordnung beitragen. Sie verdeutlichen zudem, welch
schwerwiegendes Problem in den Griff zu bekommen ist.
Die Landwirtschaftskammer ist in der Pflicht, konsequent die neuen
Möglichkeiten zu nutzen. Sie selbst hatte laut Alarm geschlagen - und
eine Überforderung eingestanden angesichts mangelnden Personals und
zu geringer Kontrollmöglichkeiten. Beides ist nun behoben.
Die Opposition sieht weiter Lücken. Aber Agrarminister Gert
Lindemann (CDU) ist keineswegs vorzuwerfen, dass er eine
Schmalspur-Verordnung formuliert hat. Niedersachsen nimmt sogar die
Vorreiter-Rolle ein. Allerdings sollte die Verordnung selbst zum
frühest möglichen Zeitpunkt auf ihre Wirksamkeit hin überprüft
werden. Die Situation ist zu ernst, um erforderliche Verschärfungen
zu verschieben. Zuviel Zeit ist schon verloren gegangen.
Pressekontakt:
Oldenburgische Volkszeitung
Andreas Kathe
Telefon: 04441/9560-342
a.kathe@ov-online.de
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