ots.Audio: Zündende Idee - 260 Jahre Blitzableiter
Geschrieben am 08-06-2012 |
Berlin (ots) -
Anmoderationsvorschlag:
Jedes Haus hat heutzutage einen Blitzableiter. Wenn draußen ein
Unwetter wütet, sorgt er dafür, dass im Haus kein Blitz einschlägt.
Eine super Erfindung, die der Amerikaner Benjamin Franklin da am 15.
Juni 1752 gemacht hat. Wie wichtig die auch 260 Jahre später noch
ist, weiß Uwe Hohmeyer.
Sprecher: So ein Blitzableiter ist eine super Sache. Er fängt den
Blitz außen am Gebäude einfach ab und leitet ihn zur Erde, wo er
keinen Schaden mehr anrichten kann. Aber Vorsicht.
O-Ton 1 (Kathrin Jarosch, 0:21 Min.): "Die metallenen Blitzstäbe,
so sieht ein Blitzableiter nämlich aus, am Haus allein würden jedoch
nicht ausreichen, um Ihr Haus zu schützen. Sie brauchen auch noch
einen Blitzschutz innen, also im Gebäude, das nennt man dann
Überspannungsschutz. Und wenn Sie diese beiden Dinge haben, dann ist
Ihr Haus von außen und innen gesichert und der Blitz hat keine
Chance, Schäden anzurichten."
Sprecher: Sagt Kathrin Jarosch vom Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft. Erstaunlicherweise ist diese tolle Erfindung
aber heutzutage nicht einmal Pflicht für Hausbesitzer.
O-Ton 2 (Kathrin Jarosch, 0:14 Min.): "Nein, ein Blitzschutz ist
in der Regel nicht vorgeschrieben, weder für innen noch für außen. Es
gibt natürlich Ausnahmen, wie zum Beispiel beim Bau von Hochhäusern,
da kann es behördliche Bauauflagen geben oder Verordnungen, die eine
Installation von einer Blitzschutzanlage vorschreiben."
Sprecher: Da Geld reinzustecken, lohnt sich am Ende aber für jeden
Haus- oder Wohnungsbesitzer, schließlich registrieren die
Wetterexperten jährlich rund zwei Millionen Blitze.
O-Ton 3 (Kathrin Jarosch, 0:15 Min.): "Und diese Blitze
verursachen durchschnittlich im Jahr 500.000 Schäden. Und die
aktuellen Klimastudien zeigen, dass das nicht besser wird, sondern
infolge des Klimawandels diese Zahl der sommerlichen Gewitter
insbesondere im Osten Deutschlands sogar zunehmen wird."
Sprecher: Und weil bei solchen Wetterkapriolen natürlich immer
wieder mal was kaputt gehen kann, macht es durchaus Sinn, sich noch
mehr abzusichern, denn...
O-Ton 4 (Kathrin Jarosch, 0:27 Min.): "... wenn der Blitz am Haus
eingeschlagen hat und Schäden am Dach oder am Mauerwerk verursacht
hat, oder eben auch an technischen Anlagen, zum Beispiel der
TV-Satellitenanlage oder anderen elektrischen festen Installationen,
dann zahlt Ihre Wohngebäudeversicherung. Sollten Sie Schäden im
Gebäude haben, an Ihrem Wohnungs- oder Hausinventar, beispielsweise
die Telefonanlage oder der Fernseher, dann zahlt hier Ihre
Hausratversicherung."
Abmoderationsvorschlag:
Mehr Informationen, wie Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung am besten
vor Schäden durch Blitzeinschläge und gegen Überspannungsschäden
absichern, finden Sie im Internet unter www.klipp-und-klar.de.
ACHTUNG REDAKTIONEN:
Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio@newsaktuell.de.
Pressekontakt:
Kathrin Jarosch
Tel.: 030 - 2020-5180
E-Mail: k.jarosch@gdv.de
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