Ultraschall - das ist jetzt neu! / Die Zeitschrift ELTERN beantwortet die wichtigsten Fragen zum erweiterten Schwangerschafts-Screening, das in diesem Sommer kommt
Geschrieben am 13-06-2012 |
München (ots) - Er ersetzt das zweite, normale
Schwangerschafts-Screening: Schwangere können ab diesem Sommer um die
20. Woche einen erweiterten Ultraschall machen lassen - und zwar als
Kassenleistung, berichtet die Zeitschrift ELTERN in ihrer aktuellen
Ausgabe (Heft 7/2012, ab heute im Handel) und beantwortet die
wichtigsten Fragen zum Thema.
Der Grund für die Änderung: Die Richtlinien zum Ultraschall sind
mehr als 30 Jahre alt, mittlerweile kann moderne Ultraschalltechnik
aber vieles genauer darstellen, und das soll nun genutzt werden. Auch
neu: Der Frauenarzt muss seiner Patientin einen Aufklärungsbogen zu
den Möglichkeiten und Grenzen der Untersuchung aushändigen.
Und was wird beim neuen Screening untersucht? Zunächst wie bisher
Fruchtwassermenge, Größe des Babys und Plazenta. Neu ist: Jetzt
werden auch Kleinhirn, Herz, Magen, Rücken und Bauchwand auf
Fehlbildungen kontrolliert. Der Check wird übrigens beim
niedergelassenen Frauenarzt gemacht - wenn er sich für die
Untersuchung extra qualifiziert hat.
Die neue Untersuchung ersetzt jedoch nicht den Ultraschall bei
einem Pränatalmediziner, so ELTERN. Sie ist eine Zwischenstufe zur
sogenannten Organdiagnostik. Stellt der Frauenarzt etwas Auffälliges
fest, überweist er die Schwangere für eine genauere Abklärung
weiterhin zum Pränatalmediziner.
ELTERN befragt in der Juli-Ausgabe auch zwei Experten zu den neuen
Richtlinien. Prof. Ulrich Gembruch, Direktor der Abteilung für
Geburtshilfe und Pränatalmedizin am Uniklinikum Bonn, sagt: "Mit der
neuen vorgeburtlichen Diagnose können wir auf jeden Fall noch mehr
Kindern mit einer Fehlbildung helfen, ihre Gesundheit verbessern oder
sogar Leben retten, zum Beispiel bei bestimmten Herzfehlern, die noch
im Mutterleib oder sofort nach der Geburt behandelt werden könnten."
Sein Kollege Dr. Klaus König, Frauenarzt und zweiter Vorsitzender
des Berufsverbands der Frauenärzte: "Ein wichtiger Punkt der
geänderten Mutterschaftsrichtlinien ist auch: Die werdenden Mütter
haben ein Recht auf Nichtwissen, sie können die Untersuchung auch
komplett weglassen oder sie in ihrer bisherigen Form ohne Screening
auf Organe wahrnehmen."
Pressekontakt:
Andrea Wagner
Kommunikation/PR
Gruner+Jahr AG & Co KG
Tel: 040/3703-2980
E-Mail: wagner.andrea@guj.de
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