EANS-Adhoc: Investkredit Bank AG / Mitteilung zu Rückkauf Hybridkapital
Geschrieben am 14-06-2012 |
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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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14.06.2012
ÖSTERREICHISCHE VOLKSBANKEN-AKTIENGESELLSCHAFT UND INVESTKREDIT
FUNDING LTD GEBEN DAS VORLÄUFIGE ABSTIMMUNGSERGEBNIS BETREFFEND DIE
PREFERRED SECURITIES, DIE ZURÜCKZIEHUNG ZUR EINHOLUNG VON
ZUSTIMMUNGEN (SCHEME OF ARRANGEMENT) SOWIE DIE EINLADUNG ZUR
ANGEBOTSLEGUNG ZUM VERKAUF VON ANLEIHEN BEKANNT NICHT ZUR VERBREITUNG
IN DEN VEREINIGTEN STAATEN ODER AN IRGENDEINE PERSON MIT SITZ
UND/ODER AUFENTHALT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN ODER AN IRGENDEINE
U.S. PERSON Mit Bezug auf die Mitteilung vom 22 Mai 2012, geben
Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft ("ÖVAG") und
Investkredit Funding Ltd ("Investkredit") hiermit bekannt: (A) Das
vorläufige Ergebnis der Abstimmung über die Vorschläge an Inhaber der
von der ÖVAG Finance (Jersey) Limited emittierten Preferred
Securities Abstimmungsanweisungen zum heutigen Tag zu Gunsten der
Vorschläge (wie im Invitation Memorandum vom 22 Mai 2012 beschrieben)
umfassen ca. 86,4% der ausständigen Nominale der von der ÖVAG Finance
(Jersey) Limited emittierten EUR250,000,000 Fixed/Floating Rate
Non-cumulative Non-voting preferred securities (ISIN: XS0201306288
und Common Code: 020130628) (die "Preferred Securities"). Die von der
ÖVAG Finance (Jersey) Limited einberufene Gläubigerversammlung für
Inhaber der Preferred Securities wird in den Räumlichkeiten von
Clifford Chance, an der Adresse 4 Place de Paris, B.P. 1147, L-1011
Luxembourg, Grand Duché de Luxembourg am 15 Juni 2012 um 12:00 Uhr,
Zentral Europäische Zeit (CET) stattfinden. (B) Zurückziehung des
"Schemes of Arrangement" durch Investkredit Funding Ltd und Einladung
zur Angebotslegung zum Verkauf gegen Barzahlung (i) Investkredit hat
heute das Scheme of Arrangement (das "Scheme"), das ursprünglich
gemäß "Part 18A of the Companies (Jersey) Law 1991", im Bezug auf die
von der Investkredit am 28 November 2002 emittierten EUR50,000,000
subordinated non-cumulative Limited Recourse Notes (ISIN: DE
0009576108 und WKN: 957 610) (die "Anleihen") vorgeschlagen wurde,
zurückgezogen. ÖVAG und Investkredit haben heute entschieden, mit dem
Scheme nicht fortzufahren und werden anstelle dessen die Inhaber der
Anleihen einladen, ihre Anleihen an ÖVAG für Bargeld gemäß einem
Angebot ("tender offer"), das veröffentlicht und weiter unten in
Absatz (ii) beschrieben wird, zu verkaufen. Die für Inhaber der
Anleihen für den 15. Juni 2012, beginnend um 12:00 Uhr Zentral
Europäische Zeit (CET), in den Räumlichkeiten von Freshfields
Bruckhaus Deringer LLP, Seilergasse 16, 1010 Wien, Republik
Österreich einberufene Gläubigerversammlung, um über das Scheme zu
entscheiden, ist abgesagt. Um Missverständnisse auszuschließen: die
Einladung (wie unten definiert) ersetzt das vormals verkündetet
Scheme. Jegliche Direkter-Teilnehmer-Schreiben ("Direct Participant
Letters") (gemäß Definition im Explanatory Statement) die bislang
hinsichtlich des Schemes abgegeben wurden, sind ungültig und
Zahlungen an die Inhaber der Anleihen gemäß den Bestimmungen des
Schemes sind nicht fällig. (ii) Einladung an Inhaber der
EUR50,000,000 subordinated non-cumulative Limited Recourse Notes
(ISIN: DE 0009576108 und WKN: 957 610) emittiert von Investkredit
Funding Ltd Die ÖVAG gibt hiermit bekannt, dass sie die Inhaber der
Anleihen einlädt, der ÖVAG sämtliche ihrer Anleihen zum Verkauf gegen
Barzahlung anzubieten (die "Einladung"). Die Bedingungen ("terms and
conditions") der Einladung sind im Invitation Memorandum vom 14 Juni
2012 (das "Invitation Memorandum") angeführt. Die österreichische
Finanzmarktaufsicht ("FMA") hat den Kauf der Anleihen genehmigt. Die
im Folgenden verwendeten Begriffe in Großbuchstaben haben die
Bedeutung, die ihnen im Invitation Memorandum zugewiesen wird.
Anleihen Kumulierter Ausstehender Betrag Clearing Codes
Kaufpreis
EUR50,000,000 subordinted non-cumulative Limited Recourse Notes emittiert von
Investkredit Funding Limited EUR50,000,000 ISIN: DE0009576108 Deutsche
Wertpapier Kennnummer: 957 610 EUR400 pro EUR1,000 des Nominales
Begründung für die Einladung
Die Einladung, der ÖVAG Angebote zum Verkauf von Schuldverschreibungen für
Bargeld zu stellen, ist Teil des laufenden Kapitalmanagements der ÖVAG und
beruht auf einem Vertrag mit der Republik Österreich. Ziel der Einladung ist die
Stärkung der Kapitalisierung der ÖVAG durch Aufstocken des Eigenkapitals. Im
Zusammenhang mit der Einladung bietet ÖVAG den Anleihegläubigern die Gelegenheit
an, ihre Schuldverschreibungen zu einem Preis über dem derzeitigen Marktpreis zu
verkaufen.
Zu erhaltender Kaufpreis für die Anleihen
Die ÖVAG beabsichtigt, den Ankauf sämtlicher Anleihen zu den
Konditionen des Invitation Memorandum und vorbehaltlich der darin
enthaltenen Bedingungen zu akzeptieren. Inhaber, die vor dem
Ablaufzeitpunkt eine Elektronische Order gültig eingebracht haben und
deren Verkaufsangebote von der ÖVAG angenommen werden, erhalten,
vorbehaltlich der Erfüllung der Zahlungsbedingungen, EUR 400 pro EUR
1.000 Liquidationsvorzugsbetrag der Anleihen (der "Kaufpreis") und
die aufgelaufenen Zinsverbindlichkeiten ("Accrued Interest Payment")
in jederzeit verfügbaren Mitteln in bar zum Settlementtermin.
Teilnahme an der Einladung Um Anleihen gemäß der Einladung zum
Verkauf anzubieten, muss der Inhaber über Clearstream, Frankfurt und
in Übereinstimmung mit den Erfordernissen von Clearstream, Frankfurt
eine gültige Elektronische Order abgeben, die bis zum Ablaufzeitpunkt
beim Tender Agent eingehen muss. Inhabern wird nahe gelegt, mit der
jeweiligen Bank, den Wertpapierhändlern, oder anderen Intermediären,
über welche sie Anleihen halten, abzuklären, ob der Intermediär
Instruktionen vor Ablauf der nachstehenden Fristen erhalten muss, um
an den Beschlussvorlagen und der Einladung teilzunehmen. Erwarteter
Zeitplan der Transaktion Datum Ereignis 14. Juni 2012 Beginn der
Einladung und Verteilung des Invitation Memorandum. 17:00 Uhr, MEZ,
28. Juni 2012 ("Ablaufzeitpunkt") Die Einladung erlischt, es
sei denn sie wird von der ÖVAG nach deren alleinigem Ermessen vor
Eintritt des Ablaufzeitpunkts verlängert oder beendet: Frist für den
Eingang von Elektronischen Ordern beim Tender Agent. Nach
diesem Zeitpunkt kann eine Elektronische Order nur noch unter den im
Invitation Memorandum festgelegten Umständen zurückgezogen werden.
29. Juni 2012 Ankündigung von ÖVAG (i) ob es die Angebote zum
Verkauf akzeptiert; (ii) den kumulierten Nominalbetrag der Anleihen
den es zum Kauf akzeptiert (der Null sein könnte); und (iii) der
kumulierte Nominalbetrag der Anleihen der ausstehend bleibt nach
Beendigung der Einladung.
4. Juli 2012 ("Settlementtermin") Erwarteter Settlement Termin.
Falls die ÖVAG Angebote zum Verkauf von Anleihen angenommen hat, werden der
Kaufpreis und die aufgelaufenen Zinsverbindlichkeiten ("Accrued Interest
Payment") bezahlt.
Für weitere Informationen:
Eine vollständige Beschreibung der Bestimmungen und Bedingungen der
Beschlussvorlagen und der Einladungen ist dem Invitation Memorandum
zu entnehmen. Weitere Einzelheiten über die Transaktion sind
erhältlich bei: DEALER MANAGERS BNP Paribas 10 Harewood Avenue London
NW1 6AA Vereinigtes Königreich
Tel: +44 207 595 8668
E-mail: liability.management@bnpparibas.com
Citigroup Global Markets Limited
Citigroup Centre, Canada Square
Canary Wharf
London E14 5LB
Vereinigtes Königreich
Tel: +44 (0) 20 7986 8969
E-mail: liabilitymanagement.europe@citi.com
TENDER AGENT
Citigroup Global Markets Deutschland AG
Reuterweg 16
60323 Frankfurt
Deutschland
Tel: +49 69 1366 1424
Fax: +49 69 1366 1416
E-mail: frankfurt.tenderagent@citi.com
Eine Kopie des Invitation Memorandums ist für berechtigte Personen
auf Anfrage vom Tender Agent erhältlich. Keiner der Dealer Managers
ist verantwortlich für den Inhalt dieser Veröffentlichung und weder
ÖVAG, Investkredit, die Dealer Managers, der Tender Agent noch deren
Direktoren, Mitarbeiter oder Tochtergesellschaften geben irgendeine
Zusicherung oder Empfehlung irgendeiner Art betreffend die
Einladungen oder Empfehlungen dahingehend ab, ob Inhaber die Anleihen
in den Einladungen anbieten sollen oder den Beschlussvorlagen
zustimmen sollen. Diese Ankündigung ist in Verbindung mit dem
Invitation Memorandum zu lesen. Diese Ankündigung stellt keine
Einladung dar, Anleihen zu erwerben. Derartige Einladungen werden nur
im Invitation Memorandum gemacht und jeder solche Erwerb oder jede
solche Annahme von Verkaufsangeboten wird ausschließlich auf Basis
der im Invitation Memorandum enthaltenen Informationen gemacht. Diese
Ankündigung und das Invitation Memorandum beinhalten wichtige
Informationen, welche sorgfältig vor jeglicher Entscheidung im Bezug
auf die Einladungen oder die Beschlussvorlagen gelesen werden
sollten. Falls ein Inhaber Zweifel hat, welche Maßnahmen er treffen
soll, wird ihm empfohlen, selbst Rat, einschließlich betreffend
jeglicher steuerlicher Konsequenzen, bei seinem Börsenmakler,
Bankmanager, Rechtsanwalt, Steuerberater oder anderen unabhängigen
Beratern einzuholen. Verbreitungsbschränkungen Die Distribution des
Invitation Memorandums ist in bestimmten Jurisdiktionen gesetzlich
eingeschränkt. Personen, welche in Besitz des Invitation Memorandums
gelangen, gelten als durch ÖVAG, Investkredit, die Dealer Managers
und der Tender Agent verpflichtet, sich selbst über diese
Restriktionen zu informieren und diese zu beachten. Inhaber, welche
Fragen betreffend die Beschlussvorlagen oder die Einladungen haben,
sollten die Dealer Managers für weitere Informationen kontaktieren.
Vereinigte Staaten Die Einladungen sind nicht und werden nicht, weder
direkt oder indirekt, in den oder in die Vereinigten Staaten oder
unter Verwendung von Emails oder eines Mittels des
zwischenbundestaatlichen oder ausländischen Handels (dies inkludiert
insbesondere Telefax, Telex, Telefon, E-Mail und andere Formen der
elektronischen Übermittlung) oder durch jedwede Einrichtung von
nationalen Wertpapierbörsen unterbreitet und kein Verkaufsangebot
über Anleihen darf auf solche Art und Weise gemacht werden, auch
nicht durch ein Instrument oder eine sonstige Einrichtung von oder
innerhalb der Vereinigten Staaten oder durch einen U.S. Person (wie
unter Regulation S des United States Security Act von 1933, in der
geltenden Fassung, definiert (jeweils eine "U.S. Person")) oder von
Personen mit Aufenthalt oder Wohnsitz in den Vereinigten Staaten oder
von US-Personen. Dementsprechend dürfen und werden keine Kopien des
Invitation Memorandums und anderer Dokumente und Materialien in
Zusammenhang mit den Einladungen, mittelbar oder unmittelbar,
innerhalb oder in den Vereinigten Staaten oder an U.S. Personen oder
Personen, die sich in den Vereinigten Staaten aufhalten oder ansässig
sind, versandt oder auf anderem Wege übermittelt, verteilt oder
weitergeleitet werden. Jedes vermeintliche Verkaufsangebot von
Anleihen, das mittelbar oder unmittelbar eine Verletzung dieser
Beschränkungen darstellt, ist ungültig und jedes Verkaufsangebot
einer U.S. Person, einer Person, welche im Namen und auf Rechnung
einer U.S. Person oder einer in den Vereinigten Staaten wohnhaften
oder aufhältigen Person oder eines Vertreters, Treuhänders oder
anderen Intermediärs, welcher auf nicht diskretionärer Basis für
einen Auftraggeber mit Aufenthalt oder Wohnsitz in den Vereinigten
Staaten handelt, wird nicht angenommen. Für Zwecke dieses Absatzes
sind mit den Vereinigten Staaten die Vereinigten Staaten von Amerika,
ihre Territorien und Besitztümer (einschließlich Puerto Rico, die
Jungferninseln, Guam, Amerikanisch Samoa, Wake Island und die
Nördlichen Mariana Inseln), jeder Staat der Vereinigten Staaten von
Amerika und der District of Columbia gemeint. Italien Weder die
Einladungen, das Invitation Memorandum noch irgendwelche anderen
Dokumente oder Unterlagen in Bezug auf die Einladungen wurden oder
werden für den Genehmigungsprozess der Commissione Nazionale per le
Società e la Borsa (CONSOB) übermittelt. Die Einladungen werden in
der Republik Italien als ausgenommenes Angebot gemäß Artikel 101-bis,
Paragraph 3- bis des Gesetzblattes Nr. 58 vom 24. Februar 1998, in
der geltenden Fassung ('Financial Services Act') und Artikel 35-bis,
Paragraph 3 der CONSOB Verordnung Nr. 11971 vom 14. Mai 1999, in der
geltenden Fassung ('CONSOB Verordnung') gemacht. Inhaber oder
wirtschaftliche Eigentümer der Anleihen können die Anleihen durch
zugelassene Personen (wie Wertpapierfirmen, Banken oder
Finanzzwischenhändler, die berechtigt sind, diese Tätigkeiten in
Italien gemäß dem Financial Services Act, CONSOB Verordnung Nr. 16190
vom 29 Oktober 2007 in der geltenden Fassung, und dem Gesetzblatt Nr.
385 vom 1. September 1993, in der geltenden Fassung) und unter
Einhaltung der anwendbaren Gesetze, Verordnungen oder der
Anforderungen der CONSOB oder einer anderen italienische Behörde, zum
Verkauf anbieten. Vereinigtes Königreich Die Mitteilung des
Invitation Memorandum und jeglicher anderer Dokumente oder Unterlagen
in Bezug auf die Einladungen wurden nicht von einer autorisierten
Person im Sinne des § 21 des Financial Services and Markets Act 2000
gemacht oder genehmigt. Daher werden diese Dokumente und/oder
Unterlagen nicht verteilt und dürfen daher der Öffentlichkeit im
Vereinigten Königreich übermittelt werden und sind nur zur
Verbreitung an Personen außerhalb des Vereinigten Königreichs oder
Personen im Sinne des Artikel 43 Financial Services and Market Act
2000 (Financial Promotion), Erlass von 2005 (der "Erlass") oder für
andere Personen, gegenüber denen eine Kommunikation gemäß dem Erlass
zulässig ist, bestimmt. Belgien Das Invitation Memorandum richtet
sich an keinen Inhaber oder eingetragenen Inhaber, welcher in Belgien
ansässig ist und kein qualifizierter Investor (investisseur
qualifié/gekwalificeerde belegger) im Sinne von Artikel 10 des
Belgischen Gesetzes vom 16. Juni 2006 über öffentliche Angebote von
Investmentinstrumenten und die Zulassung von Investment-instrumenten
zum Handel am regulierten Markt ist, und darf von einem solchen auch
nicht angenommen werden. Frankreich Weder das Invitation Memorandum
noch andere Angebotsunterlagen oder Informationen in Bezug auf die
Einladungen wurden zur Freigabe bei der Autorité des Marchés
Financiers eingereicht und dürfen weder direkt noch indirekt
gegenüber der Öffentlichkeit der Republik Frankreich freigegeben,
ausgegeben, verteilt oder hiefür bestimmt werden, ausgenommen
gegenüber (i) Anbietern von Wertpapierdienstleistungen im
Zusammenhang mit Portfolio Management für fremde Rechnung und/oder
(ii) qualifizierten Investoren (investisseurs qualifiés), die keine
natürlichen Personen sind, wie definiert gemäß Artikel L.411-1,
L.411-2 und D.411-1 bis D.411-3 des Französischen Code Monétaire et
Financier. Allgemein Weder dieses Invitation Memorandum noch dessen
elektronische Übermittlung stellt ein Angebot zum Kauf oder eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Verkauf der Anleihen in
Fällen dar, in denen ein solches Angebot oder Aufforderung
rechtswidrig ist (und jegliches diesbezügliches Angebot, die Anleihen
gemäß den Einladungen zu verkaufen, wird von Inhabern nicht
angenommen). In jenen Rechtsordnungen, in denen wertpapierrechtliche,
blue sky oder andere Gesetze verlangen, dass die Einladungen durch
einen zugelassenen Broker oder Händler gemacht werden und die Dealer
Managers oder irgendeine ihrer Tochtergesellschaften derartige
zugelassene Broker oder Händler sind, gelten die Einladungen als
durch die Dealer Managers oder ihre Tochtergesellschaft im Namen von
ÖVAG in dieser Rechtsordnung gemacht. ÖVAG ist berechtigt,
Verkaufsangebot von Inhabern zu akzeptieren, sofern dadurch keine
anwendbaren Gesetze oder Bestimmungen verletzt werden. Zusätzlich zur
oben genannten Zusicherung betreffend die Vereinigten Staaten wird
fingiert, dass jeder Inhaber mit seiner Teilnahme an den Einladungen
bestimmte Zusicherungen in Bezug auf die anderen oben genannten
Rechtsordnungen und, wie in den "Einladungsbedingungen" vorgesehen,
abgibt. Jegliches Angebot zum Verkauf der Anleihen durch einen
Inhaber, der diese Zusicherungen nicht abgeben kann, wird nicht
angenommen.
Die dem Emissionsvolumen nach fünf größten börsennotierten Emissionen
der Investkredit Bank AG:
ISIN:
AT0000A0SNL2
AT0000A0SNJ6
AT0000A0SNG2
AT0000A0SNF4
AT0000A0SNH0
Die Emissionen der Investkredit Bank AG sind an folgenden Börsen
zugelassen:
Geregelter Freiverkehr der Wiener Börse AG
Amtlicher Handel der Wiener Börse AG
Geregelter Markt der Luxemburger Börse
Open Market der Börse Frankfurt
Rückfragehinweis:
Investkredit Bank AG
Mag. Julius Wallner
Tel.: +43 0 50 4004 - 4211
mailto:julius.wallner@investkredit.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Investkredit Bank AG
Kolingasse 14 - 16
A-1090 Wien
Telefon: +43 1 504004 - 4207
FAX: +43 1 504004 84207
Email: invest@investkredit.at
WWW: www.investkredit.at
Branche: Banken
ISIN: -
Indizes:
Börsen: Börse: Wien
Sprache: Deutsch
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