EANS-Hauptversammlung: Stadlauer Malzfabrik AG / Einladung zur Hauptversammlung
Geschrieben am 15-06-2012 |
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft
1220 Wien, Smolagasse 1, FN 129547 k
Wertpapier-Kenn-Nummer: 079 730
E I N L A D U N G
zu der am Montag, 23. Juli 2012, 10:00 Uhr, im Schulungszentrum der
Gesellschaft, 1220 Wien, Smolagasse 1, stattfindenden
93. ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft
Tagesordnung: 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.
12. 2011, des Lageberichtes des Vorstandes, des Corporate
Governance Berichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates über das
Geschäftsjahr 2011 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im
Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinnes 3. Beschlussfassung
über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2011 4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 5. Wahl
des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 6. Beschlussfassung
über die Änderung der Satzung zur Anpassung an die geänderten
gesetzlichen Bestimmungen gemäß dem Gesellschaftsrechts-
Änderungsgesetz 2011 (GesRÄG 2011)
Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ab dem 2. Juli 2012 bei der
Gesellschaft (1220 Wien, Smolagasse 1) oder auf deren Homepage
(www.malzfabrik-ag.at) in die Unterlagen gemäß § 108 Abs. 3 und 4
AktG Einsicht zu nehmen.
Den Aktionären steht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen das
Recht zu, zu verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden (§ 109 AktG).
Weiters steht ihnen das Recht zur Erstattung von Beschlussvorschlägen
(§ 110 AktG) und das Recht auf Auskunft in der Hauptversammlung (§
118 AktG) zu. Das Recht nach § 109 AktG kann von jedem Aktionär bis
längstens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 2. Juli
2012, schriftlich im Original und das Recht nach § 110 AktG kann bis
längstens am 7. Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 12.
Juli 2012, von jedem Aktionär auch in Textform (§ 13 Abs. 2 AktG) per
E-Mail (hauptversammlung@stamag.at) oder Telefax (+43-1-28808-19)
gegenüber der Gesellschaft geltend gemacht werden. Bei Ausübung
dieser Rechte ist die Aktionärseigenschaft durch eine
Depotbestätigung nachzuweisen (§ 10a AktG).
Die Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung richtet sich nach §
111 Abs. 1 und 2 AktG durch Nachweis des Anteilbesitzes.
Nachweisstichtag ist das Ende des 10. Tages vor dem Tag der
Hauptversammlung, somit das Ende des 13. Juli 2012. Zur Teilnahme an
der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist. Der Nachweis für nicht depotverwahrte Aktien erfolgt
durch eine schriftliche Bestätigung eines Notars, welche der
Gesellschaft (1220 Wien, Smolagasse 1) im Original bis längstens 18.
Juli 2012 zugehen muss. Der Nachweis für depotverwahrte Aktien
erfolgt durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, welche der
Gesellschaft bis längstens 18. Juli 2012 an einer der nachgenannten
Adressen zugehen muss (entweder schriftlich im Original an 1220 Wien,
Smolagasse 1 oder in Textform (§ 13 Abs. 2 AktG) an Telefax:
+43-1-28808- 19). Gemäß § 262 Abs. 20 AktG legt die Gesellschaft
fest, dass sie Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs. 1
vierter Satz AktG entgegen § 10a Abs. 3 zweiter Satz AktG über ein
international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz
der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden
können (Swift), nicht entgegennimmt, da stattdessen ein anderer
elektronischer Kommunikationsweg (Telefax) eröffnet wird.
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen oder mehrere Vertreter zu bestellen, der
(die) im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt
(teilnehmen) und dieselben Rechte wie der Aktionär hat (haben), den
er (sie) vertritt (vertreten). Sollte ein Aktionär mehrere Vertreter
bestellen, erhöht sich dadurch nicht die Anzahl der Stimmen des
Aktionärs. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer
natürlichen oder einer juristischen Person) erteilt werden. Die
Textform (§ 13 Abs. 2 AktG) ist ausreichend.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich übergeben wird, muss die Vollmacht der
Gesellschaft bis spätestens 20. Juli 2012, 12:00 Uhr, ausschließlich
an eine der nachgenannten Adressen entweder per Post (1220 Wien,
Smolagasse 1), per Telefax (+43-1-28808-19) oder per E-Mail
(hauptversammlung@stamag.at) übermittelt und von dieser aufbewahrt
werden. Ein Vollmachtsformular bzw. ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.malzfabrik-ag.at (Investor Relations)
abrufbar. Die vorstehenden Bestimmungen für die Erteilung der
Vollmacht gelten sinngemäß auch für den Widerruf der Vollmacht. Hat
ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt,
so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die
Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Alle zuvor bezeichneten gesetzlichen Bestimmungen des Aktiengesetzes
(AktG) sind auch auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht
sowie erläutert und werden auf Anfrage an Aktionäre versandt.
Die Gesamtanzahl der Aktien der Gesellschaft ist 560.000 Stück. Jede
Aktie gewährt eine Stimme.
Wien, im Juni 2012
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Mag. Josef Kager
Smolagasse 1
1220 Wien
mailto:office@stamag.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Stadlauer Malzfabrik AG
Smolagasse 1
A-1220 Wien
Telefon: +43 1 288 08
FAX: +43 1 288 08- 19
Email: office@stamag.at
WWW: www.malzfabrik-ag.at
Branche: Immobilien
ISIN: AT0000797303
Indizes: WBI, Standard Market Auction
Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien
Sprache: Deutsch
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