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EANS-Hauptversammlung: STRABAG SE / Ergebnisse zur Hauptversammlung

Geschrieben am 15-06-2012

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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STRABAG SE
Villach, FN 88983 h
ISIN AT000000STR1

Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses
über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien
gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 sowie Abs. 1a und 1b AktG
sowie eines Ermächtigungsbeschlusses zu ihrer Veräußerung
(gemäß § 2 Abs. 1 Veröffentlichungsverordnung 2002,
Bundesgesetzblatt II 2002/112)

Die 8. ordentliche Hauptversammlung der STRABAG SE vom 15.6.2012 hat
zu TOP 6 der Tagesordnung folgende Beschlüsse gefasst:

Der Vorstand wird gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 sowie Absatz 1a und 1b
AktG ermächtigt, auf den Inhaber oder auf Namen lautende Stückaktien
der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der
Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 12 Monaten ab 10.7.2012
sowohl über die Börse als auch außerbörslich zu einem niedrigsten
Gegenwert von EUR 1,-- je Aktie und einem höchsten Gegenwert von EUR
34,-- je Aktie zu erwerben. Der Handel mit eigenen Aktien ist als
Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder
teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines
oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein
Tochterunternehmen (§ 228 Absatz 3 UGB) oder für Rechnung der
Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.

Den Erwerb über die Börse kann der Vorstand der STRABAG SE
beschließen, doch muss der Aufsichtsrat im Nachhinein von diesem
Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Der außerbörsliche Erwerb
unterliegt der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats.

Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung
gemäß § 65 Absatz 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats für die Veräußerung beziehungsweise Verwendung eigener
Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch
ein öffentliches Angebot, auch unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts
(umgekehrtes Bezugsrechts) der Aktionäre, zu beschließen und die
Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder
teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines
oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein
Tochterunternehmen (§ 228 Absatz 3 UGB) oder für Rechnung der
Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.

Die neuerliche Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien
schließt sohin nahtlos an die Ermächtigung gemäß
Hauptversammlungsbeschluss vom 10.6.2011 an.

Die Ermächtigung ist vom Vorstand in der Weise auszuüben, dass unter
Berück-sichtigung der jeweils bereits erworbenen Zahl eigener Aktien
eine Höchstgrenze von 11.400.000 Stück Aktien nicht überschritten
wird und daher zu keinem Zeit-punkt ein Erwerb von eigenen Aktien zu
einer Überschreitung der 10 %-Grenze führt.

Wien, 15.6.2012 Der Vorstand

Rückfragehinweis:
STRABAG SE
Diana Klein, CFA
Head of Corporate Communications
Tel: +43-1-22422-1116
diana.klein@strabag.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: STRABAG SE
Donau-City-Straße 9
A-1220 Wien
Telefon: +43 1 22422 -0
FAX: +43 1 22422 - 1177
Email: www.strabag.com
WWW: investor.relations@strabag.com
Branche: Bau
ISIN: AT000000STR1, AT0000A05HY9
Indizes: WBI, ATX Prime, ATX, SATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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