EANS-News: Oberbank AG / Beschluss der Hauptversammlung zum Aktienrückkauf
Geschrieben am 19-06-2012 |
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Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Aktienrückkauf
Linz (euro adhoc) - Veröffentlichung des Beschlusses, von einer
Rückkaufermächtigung Gebrauch zu machen und Veröffentlichung des
Rückkaufprogramms der Oberbank AG Veröffentlichung gemäß § 82 Abs 9
BörseG iVm §§ 2,4 und 5 VeröffentlichungsV 2002
Der Vorstand der Gesellschaft hat am 19. Juni 2012 beschlossen, von
der in der Hauptversammlung vom 08. Mai 2012 erteilten Ermächtigung
zum Aktienrückkauf für ein Angebot dieser Aktien im Rahmen der
Mitarbeiteraktion 2012 Gebrauch zu machen und hat ein Programm zum
Rückkauf eigener Aktien entsprechend dem folgenden Rückkaufprogramm
beschlossen; dieser Beschluss sowie das Rückkaufprogramm werden
hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 82 Abs 9 BörseG und gemäß §§ 4
und 5 der VeröffentlichungsV 2002 veröffentlicht:
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 08. Mai
2012.
2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 08.
Mai 2012 via euro adhoc und auf der Internetseite der Gesellschaft
www.oberbank.at .
3. Beginn des Rückkaufprogramms: 26. Juni 2012; voraussichtliche Dauer bis
29. Juni 2012.
4. Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautende
Stammaktien der Oberbank AG.
5. Beabsichtigt ist der Rückerwerb von bis zu 84.000 Stück Stammaktien der
Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der
Gesellschaft von ca. 0,33% und am gesamten Grundkapital von ca. 0,29%.
6. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den
Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für
die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen
um nicht mehr als 20% unterschreiten, der höchste beim Rückerwerb zu leistende
Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen
Einheitskurse für die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb
vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% übersteigen.
7. Der Rückkauf erfolgt über die Börse und/oder unter Beachtung der
aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck des Rückkaufs
ist in erster Linie, diese Aktien zur Deckung der von der Gesellschaft
beschlossenen Mitarbeiteraktion 2012 zu verwenden. Der Vorstand behält sich vor,
die zurückgekauften Aktien auch für den Zweck einer künftigen Ausweitung der
Mitarbeiteraktion bzw für künftige Mitarbeiteraktionen zu verwenden.
8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
9. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6
und 7 der VeröffentlichungsV 2002 im Internet über die Homepage der
Gesellschaft, www.oberbank.at, zu erfüllen.
Linz, am 19. Juni 2012
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Mag. Stefan Haasbauer
0043 / 732 / 7802 - 7429
stefan.haasbauer@oberbank.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Unternehmen: Oberbank AG
Untere Donaulände 28
A-4020 Linz
Telefon: +43(0)732/78 02-0
FAX: +43(0)732/78 58 10
Email: sek@oberbank.at
WWW: www.oberbank.at
Branche: Banken
ISIN: AT0000625108, AT0000625132
Indizes: WBI
Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien
Sprache: Deutsch
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- EANS-DD: WINCOR NIXDORF Aktiengesellschaft / Mitteilung über Geschäfte von
Führungspersonen nach § 15a WpHG --------------------------------------------------------------------------------
Directors Dealings-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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Personenbezogene Daten:
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Mitteilungspflichtige Person:
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Name: Eckard Heidloff
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- EANS-DD: WINCOR NIXDORF Aktiengesellschaft / Notification concerning
transactions by persons performing managerial responsibilities pursuant to
section 15a of the WpHG --------------------------------------------------------------------------------
Notification concerning transactions by persons discharging managerial
responsibilities pursuant to section 15a of the WpHG, transmitted by euro
adhoc with the aim of a Europe-wide distribution. The issuer is responsible
for the content of this announcement.
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Details of the person subject to the disclosure requirement:
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