EANS-Adhoc: nebag / Kapitalerhöhung über Bezugsrecht und freie Zeichnung
Geschrieben am 22-06-2012 |
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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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22.06.2012
Genehmigtes Aktienkapital im Umfang von maximal CHF 13'062'551
Die nebag ag verfügt derzeit über ein Aktienkapital von CHF
26'125'125, eingeteilt in 5'679'375 Namenaktien mit einem Nennwert
von je CHF 4.60. Mit Beschluss vom 29. April 2011 genehmigte die
Generalversammlung zusätzliches Aktienkapital in der Höhe von maximal
CHF 13'062'551. Auf dieser Basis soll nun das Aktienkapital im Umfang
von maximal 2'839'685 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 4.60
erhöht werden. Das Angebot richtet sich an die bestehenden Aktionäre
und an interessierte Neuinvestoren.
Nachhaltiger Mehrwert für Aktionäre
Mit der Kapitalerhöhung verfolgt der Verwaltungsrat im Wesentlichen
folgende Ziele:
a)Sicherstellen der erfolgreichen Wachstumsstrategie durch
Investitionen in nicht kotierte, aber ausserbörslich gehandelte
Werte in der Schweiz. b)Optimieren des Kosten-/Nutzeneffektes durch
ein erhöhtes Anlagevolumen zu Gunsten der Aktionäre. c)Steigerung
der Attraktivität der Unternehmung für die Umsetzung von
Investitionen in strategische Beteiligungen.
Der Verwaltungsrat wird auch in Zukunft darum besorgt sein, dass die
bisher verfolgte Strategie erfolgreich umgesetzt werden kann. Das
heisst, dass sich weder an der Anlagepolitik oder strikten
Kostenkontrolle noch an der Dividendenpolitik der nebag ag etwas
ändern wird. Der Verwaltungsrat ist überzeugt, dass mit der
Aktienkapitalerhöhung die oben dargestellten Ziele erreicht werden
können und somit für die Aktionäre ein zusätzlicher Mehrwert
geschaffen wird.
Zeichnung gegen Bezugsrecht und freie Zeichnung
Bestehende Aktionäre sind berechtigt, für zwei bisherige Namenaktien
eine neue Namenaktie zu erwerben. Nicht bezogene neue Aktien werden
den bestehenden Aktionären und interessierten Neuinvestoren zu
gleichen Bedingungen zur freien Zeichnung angeboten. Die Bezugs- und
Zeichnungsfrist läuft vom 27. Juni 2012 bis zum 6. Juli 2012 um 12.00
Uhr. Bei einer Überzeichnung behält sich der Verwaltungsrat Kürzungen
in der Zuteilung der freien Zeichnung vor.
Ausgabepreis maximal CHF 9.96
Der Ausgabepreis der neuen Aktien wird ungefähr dem Net Asset Value
(NAV) per 6. Juli 2012 entsprechen, maximal jedoch CHF 9.96 betragen.
Der exakte Ausgabepreis wird nach Ablauf der Bezugs- und
Zeichnungsfrist durch den Verwaltungsrat festgelegt.
Weitere Informationen zur Aktienkapitalerhöhung erhalten Sie über
Ihre Depotbank oder direkt bei der Gesellschaft (E-Mail:
info@nebag.ch).
Wichtige Termine
- 22.06.2012 Versand des Aktionärsbriefs an alle Aktionäre der nebag ag
- 27.06.2012 Aktie ist ex Bezugsrecht / Beginn der Zeichnungsfrist
- 06.07.2012 Zeichnungsschluss (12.00 Uhr)
- 13.07.2012 Liberierung / Einzahlung der gezeichneten Aktien
- 18.07.2012 Kotierung an der SIX Swiss Exchange AG
Rückfragehinweis:
nebag ag
Markus Eberle, Vizepräsident des Verwaltungsrates
Telefon: +41 43 336 83 02
Mobile: +41 79 346 41 31 (ausserhalb der Bürozeiten)
E-Mail: info@nebag.ch
Internet: www.nebag.ch
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: nebag
c/o Baryon AG / General Guisan-Quai 36
CH-8002 Zürich
Telefon: +41 43 243 07 90
FAX: +41 43 243 07 91
Email: info@nebag.ch
WWW: http://www.nebag.ch
Branche: Finanzdienstleistungen
ISIN: CH0005059438
Indizes:
Börsen: Amtlicher Markt: SIX Swiss Exchange
Sprache: Deutsch
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ISIN: DE000LB0M802
Valuta: 22.06.2012
Emissionsvolumen: EUR 10.000.000
Fälligkeit: 22.06.2022
Rückfragehinweis:
Landesbank Baden-Württemberg
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
www.lbbw.de
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