EM 2012: Welche Versicherung steht Fußballfans zur Seite?
Geschrieben am 26-06-2012 |
Lübeck (ots) - Die Pressemitteilung können Sie hier herunterladen:
www.tinyurl.com/versicherungen-EM
Die EM 2012 läuft und das runde Leder rollt - viele Fußballfans
erleben in diesen Wochen eine wahre Achterbahn der Gefühle. Im
größten Überschwang kann ihnen das ein oder andere Missgeschick
passieren, zum Beispiel ein Autounfall oder ein Einrichtungsschaden.
Im Idealfall springt dann eine Versicherung ein, aber welche ist
dafür zuständig und welche Ausnahmen existieren? Das Dr. Klein Blog
skizziert mithilfe der Figur Manni L. beispielhaft Schadensfälle und
erklärt, wann die Versicherung für die verursachten Kosten aufkommt
und wann nicht.
Die Reihe "EM 2012" des Dr. Klein Blogs handelt vom Fußballfan und
Pechvogel Manni L., der während der Fußballeuropameisterschaft eine
Reihe von Schadensfällen erleidet. In der ersten Episode "EM 2012:
Erstattet die Versicherung einen kaputten Fernseher?"
(www.tinyurl.com/drkblog-fernseher) zerstört Manni im Torjubel sein
TV-Gerät. Im Anschluss daran wird genau erklärt, dass seine private
Haftpflichtversicherung nicht für diesen Schaden aufkommt, da Manni
ihn selbst verursacht hat. Auch seine Hausratversicherung ist für
diesen Fall nicht zuständig - sie hilft zum Beispiel bei Bränden,
Sturmschäden oder Einbrüchen weiter.
In der neuesten Folge "EM 2012: Haftet die Versicherung für einen
Unfall beim Autokorso" (www.tinyurl.com/drkblog-auto) wird
beschrieben, wann die Kfz-Haftpflichtversicherung für einen
Unfallschaden während eines Autokorsos haftet. Die Ausgangssituation:
Manni feiert mit seinen Freunden in einem Autokorso den
Viertelfinalsieg des deutschen Teams, bis ihm nach einem abrupten
Bremsmanöver der Hintermann auf's Heck fährt. Nun ist guter Rat teuer
- wer kommt für die Reparaturkosten auf? Der Dr. Klein Blogpost
erklärt, wer im Normalfall bezahlen muss, aber auch, wie sich
besondere Umstände wie etwa der Genuss von Alkohol auf die
Versicherungsleistung auswirken.
Gleichzeitig zeichnet das Blog nach, wie die private
Unfallversicherung im Fall von Mitfahrer Gerd M. entscheidet. Gerd
erleidet bei Mannis Unfall ernsthafte Verletzungen, bekommt aber
wegen eines deutlichen Alkoholeinflusses Schwierigkeiten mit seiner
Unfallversicherung. Er hat beim Feiern außerdem - wie seine Mitfahrer
auch - gegen die Regeln der Straßenverkehrsordnung verstoßen. Wer an
Autokorsos teilnimmt, im Auto steht oder sich womöglich mit einer
Fahne aus dem Fenster hängt, muss auf die Nachsicht des jeweiligen
Polizisten hoffen, falls er erwischt wird.
Im Rahmen der EM 2012 erwarten die Leser des Dr. Klein Blogs bis
zum Finale am 1. Juli in Kiew weitere Posts über den Fußballfan
Manni, Jogis Jungs und das Thema Finanzen.
Über Dr. Klein
Dr. Klein ist unabhängiger Anbieter von Finanzdienstleistungen für
Privatkunden und Unternehmen. Privatkunden finden bei Dr. Klein zu
allen Fragen rund um ihre Finanzen die individuell passende Lösung.
Über das Internet und in mehr als 190 Filialen beraten rund 680
Spezialisten anbieterunabhängig und ganzheitlich zu den Themen
Girokonto und Tagesgeld, Versicherungen und Geldanlagen sowie
Immobilienfinanzierungen und Ratenkredite.
Schon seit 1954 ist die Dr. Klein & Co. AG wichtiger
Finanzdienstleistungspartner der Wohnungs-wirtschaft, der Kommunen
und von gewerblichen Immobilieninvestoren. Dr. Klein unterstützt
seine Institutionellen Kunden ganzheitlich mit kompetenter Beratung
und maßgeschneiderten Konzepten im Finanzierungsmanagement, in der
Portfoliosteuerung und zu gewerblichen Versicherungen.
Die kundenorientierte Beratungskompetenz und die langjährigen,
vertrauensvollen Beziehungen zu allen namhaften Kredit- und
Versicherungsinstituten sichern den Dr. Klein Kunden stets den
einfachsten Zugang zu den besten Finanzdienstleistungen. Dr. Klein
ist eine 100%ige Tochter des an der Frankfurter Börse gelisteten
internetbasierten Finanzdienstleisters Hypoport AG.
Pressekontakt:
Michaela Reimann
Pressesprecherin
Dr. Klein & Co. AG
Hansestraße 14
23558 Lübeck
Mobile: +49 (0) 151 / 58 04 - 1936
Tel.: +49 (0) 30 / 4 20 86 - 1936
Fax: +49 (0) 30 / 4 20 86 - 1999
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