Voßhoff/Sensburg: Zielsetzungen des Mediationsgesetzes bleiben erhalten
Geschrieben am 28-06-2012 |
Berlin (ots) - Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und
Bundesrat hat Mittwochabend eine Einigung zum Gesetz zur Förderung
der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen
Konfliktbeilegung (im Folgenden: Mediationsgesetz) erzielt. Hierzu
erklären die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff und der zuständige
Berichterstatter Patrick Sensburg:
"Im Interesse einer neuen Streitkultur in Deutschland begrüßen wir
die im Vermittlungsausschuss erzielte Einigung. Die Architektur des
Gesetzes, das vom Bundestag im vergangenen Dezember mit Zustimmung
aller Fraktionen verabschiedet wurde, bleibt unverändert erhalten.
Denn das Mediationsgesetz unterscheidet wie bisher zwischen
außergerichtlichen Mediatoren einerseits und Güterichtern
andererseits. Diese Unterscheidung ist einer der Eckpfeiler des
Gesetzes und trägt dazu bei, dass man zu Recht von einer echten
Förderung der außergerichtlichen Mediation sprechen kann.
Zugleich verbessert das Mediationsgesetz die Bedingungen für die
gütliche Beendigung von Gerichtsverfahren. Mit der im
Vermittlungsverfahren gefundenen Lösung stellen wir in den
Prozessordnungen nunmehr ausdrücklich klar, dass dem Güterichter alle
geeigneten Instrumente der Konfliktbeilegung zu Gebote stehen. Dazu
zählen selbstverständlich auch diejenigen Methoden, die im Rahmen
einer Mediation angewendet werden.
Schließlich geben wir den Ländern mit dem Kompromiss auch die
Möglichkeit, eine Ermäßigung oder gar einen Erlass der Gerichtskosten
vorzusehen, wenn sich die Parteien nach erhobener Klage im Rahmen
einer außergerichtlichen Mediation auf eine einvernehmliche
Streitbeilegung verständigen. Wenn die Länder von dieser sogenannten
Öffnungsklausel Gebrauch machen, kann dadurch die Mediation noch ein
Stück weiter gestärkt werden.
Unser Dank gilt denjenigen Rechtspolitikern in Bund und Ländern,
die einen Beitrag dazu geleistet haben, dass das Mediationsgesetz nun
endlich in Kraft treten kann. Unter diesen ist insbesondere der
Berliner Justizsenator Thomas Heilmann herauszuheben, der mit viel
Engagement zwischen Bundestag und Ländern vermittelt hat."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
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