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DGUV Arbeit und Gesundheit: Keine Flucht vor der Sucht

Geschrieben am 03-07-2012

Berlin (ots) - Jemanden auf eine mögliche Alkohol- oder
Drogensucht anzusprechen, ist schwierig - gerade wenn es um einen
Kollegen geht. Helfen können hierbei konkrete Verhaltensrichtlinien
in Form einer Betriebsvereinbarung. Sie regelt, wie Beschäftigte sich
verhalten sollen, wenn sie beispielsweise vermuten, dass ein Kollege
akut alkoholisiert ist. Diese und weitere Strategien für den Umgang
mit Sucht am Arbeitsplatz werden in der neuen Ausgabe der Zeitschrift
"DGUV Arbeit und Gesundheit" vorgestellt.

Angaben der Deutschen Hauptstelle für Suchtgefahren zufolge
konsumieren rund 9,5 Millionen Menschen hierzulande Alkohol auf
bedenkliche Weise. Davon sind 1,3 Millionen abhängig. Hinzu kommt der
Missbrauch weiterer Substanzen wie Drogen und Medikamente. Das
drogenfreie Unternehmen gibt es also vermutlich nicht. Grund genug
für Arbeitgeber, sich mit dem Thema Suchtprävention im Betrieb zu
beschäftigen. Denn eine Suchterkrankung bedeutet nicht nur mehr
Fehlzeiten und geringere Leistungen. Sie kann auch zu Konflikten
unter Kollegen führen und das Risiko von Unfällen im Betrieb erhöhen.
Auffälliges Verhalten darf deshalb nicht verharmlost oder gar
ignoriert werden, erklärt Dr. Jens Petersen, Leiter Referat
Arbeitsmedizin der VBG: "Wenn man den Eindruck hat, dass eine
Suchterkrankung vorliegt, sollte man den Betreffenden auf dessen
Verhaltensänderungen ansprechen. Sonst wird man zum Coabhängigen, der
unbeabsichtigt zur Verlängerung der Sucht beiträgt." Das ist jedoch
im konkreten Fall nicht einfach. Als Denunziant möchte schließlich
niemand gelten. Hier können betriebliche Strukturen helfen - zum
Beispiel eine Betriebsvereinbarung, die regelt, wie Mitarbeiter sich
verhalten sollen, wenn ein alkoholisierter Kollege eine konkrete
Gefahr für sich und andere darstellt. Die Vereinbarung kann
Sonderregelungen zum Umgang mit Alkohol bei Feiern sowie Sanktionen
bei Übertretung der Verbote enthalten. Programme zur Suchtprävention
- wie Informationsveranstaltungen und Weiterbildungen für
Führungskräfte - sollten ebenfalls Bestandteil der
Betriebsvereinbarung sein.

Bewährt hat sich auch, Mitarbeiter als Krisen- und
Suchtkrankenhelfer auszubilden. Diese dienen als Ansprechpartner auf
Augenhöhe und vermitteln Kontakte zu professioneller Hilfe.

Weitere Themen:

- Interview: Arbeitssüchtig - wenn die Arbeit zum einzigen
Lebensinhalt wird
- Preisrätsel Gehirnjogging
- Acht Seiten Extra für Sicherheitsbeauftragte

"DGUV Arbeit & Gesundheit" ist das Magazin für ein sicheres und
gesundes Berufsleben. Reportagen, Interviews und
Hintergrundinformationen bieten Wissenswertes zum Thema. "DGUV Arbeit
& Gesundheit" erscheint alle zwei Monate in einer Auflage von über
300.000 Exemplaren.



Pressekontakt:
DGUV Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: 030-288763768
E-Mail: presse@dguv.de


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