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Proteste gegen Schiedsspruch Häusliche Krankenpflege unbegründet / Krankenkassen rufen Pflegeverbände in Mecklenburg-Vorpommern zur Mäßigung auf

Geschrieben am 05-07-2012

Schwerin (ots) - Die Protestaktionen der Pflegedienste in
Mecklenburg-Vorpommern verunsichern in zunehmenden Maße die Menschen
und betroffenen Patienten. Vor diesem Hintergrund rufen die
Krankenkassen im Land (AOK Nordost, IKK Nord, BKK-LV NORDWEST,
Knappschaft und Landwirtschaftliche Krankenkasse Mittel- und
Ostdeutschland) zur Mäßigung auf.

Dabei betonen die Krankenkassen ausdrücklich, die Arbeit der
Pflegefachkräfte vor Ort zu schätzen, weisen aber zugleich die
pauschalen Vorwürfe der Pflegeverbände über angebliche
Vergütungskürzungen für ambulante Pflegedienste bei der häuslichen
Krankenpflege (HKP) zurück. Eine tarifgerechte Vergütung von
Pflegedienstmitarbeitern wird mit den neuen Vergütungen sehr wohl
weiterhin ermöglicht.

Hintergrund für die aktuellen Protestaktionen ist der
Schiedsspruch, der die Vergütung für die Häusliche Krankenpflege in
Mecklenburg-Vorpommern ab 1. August einheitlich regelt. Das
unabhängige Schiedsverfahren war notwendig geworden, nachdem die
Verhandlungspartner in monatelangen Gesprächen keine Einigung über
die Preisgestaltung erzielen konnten.

Bei dem unabhängigen Schiedsverfahren handelt es sich um ein
rechtsstaatliches Verfahren, in dem eine Entscheidung ausschließlich
auf der Grundlage von objektiven Kriterien und vorgelegten Unterlagen
durch einen neutralen Dritten (Schiedsperson) getroffen wird. Die
Schiedsentscheidung gilt demnach für alle Beteiligten gleichermaßen.
Darauf müssen die Patienten und auch die Krankenkassen vertrauen
können!

Nachdem die Verhandlungsparteien auch in der abschließenden
Schiedsrunde keine Einigung in der Preisgestaltung erzielen konnten,
hatte die Schiedsperson am 4. Juni die Vergütungshöhen einheitlich
und pauschal für alle Anbieter in Mecklenburg-Vorpommern verbindlich
festgelegt. Diese sind bis zum 31.12.2013 gültig. Die Anbieterseite
hat zwischenzeitlich angekündigt, gegen den Schiedsspruch zu klagen.
Eine Klage hat jedoch keine aufschiebende Wirkung, so dass die neue
Preisstruktur ab August gilt.

Das Schiedsergebnis verändert im Kern die Vergütungsstruktur in
Mecklenburg-Vorpommern, weil in der Hauptsache die aktuellen
Entwicklungen und Besonderheiten bei der häuslichen Krankenpflege
aufgrund veränderter Rahmenbedingungen im Land (z. B. neue ambulante
Wohnformen, Senioren-Wohngemeinschaften oder
Mehr-Generationen-Häuser) in der neuen Vergütungsstruktur
berücksichtigt werden.

So ergeben sich beispielsweise durch die Betreuung mehrerer
Bewohner unter einem Dach neue Effekte, z. B. durch den Wegfall
mehrfacher Anfahrten. In der Konsequenz verschiebt die
Schiedsentscheidung das Vergütungsniveau zugunsten der medizinischen
Leistungserbringung - gleichzeitig werden die Vergütungen für den
Wegeaufwand (Einsatzpauschale) einheitlich für alle Anbieterverbände
geregelt und gestaffelt. Mit der Implementierung von gestaffelten
Einsatzpauschalen z. B. bei gleichzeitiger Leistungserbringung der
Häuslichen Krankenpflege und der Pflegeversicherung oder aber bei
gleichzeitiger Betreuung von mehreren Versicherten in einer
gemeinsamen Wohnform werden Anreize für den Pflegedienst geschaffen,
Synergien zu erschließen. Wegezeiten/-aufwendungen sollen nur dann
abzurechnen sein, wenn sie auch tatsächlich anfallen.

Diese Effekte sind von Pflegedienst zu Pflegedienst
unterschiedlich und werden maßgeblich vom Leistungsportfolio
(HKP-Leistungen / Pflegeversicherungsleistungen) des Pflegedienstes
bestimmt. Diese Beispiele zeigen, dass das Schiedsergebnis keineswegs
wie behauptet lediglich bloße Absenkungen enthält, sondern auch
Steigerungen bei pflegeaufwändigeren Leistungen, wie z. B. beim
Anlegen von Wundverbänden beinhaltet. In der öffentlichen Darstellung
wird jedoch bewusst mit Teilausschnitten argumentiert. Die
Krankenkassen kritisieren dieses Vorgehen, das Patienten und
Angehörige unnötig verunsichert. Ferner weisen die Kassen darauf hin,
dass die Versicherten von dem Konflikt nicht betroffen sind. Sie
erhalten die Leistungen der häuslichen Krankenpflege wie bislang als
Sachleistung.



Pressekontakt:
AOK Nordost
Gabriele Rähse, Pressesprecherin
Tel.: 0800 265080 22202
E-Mail: presse@nordost.aok.de

IKK Nord
Angelika Stahl, Pressereferentin
Tel.: 0381 367 2806
E-Mail: angelika.stahl@ikk-nord.de

BKK-Landesverband NORDWEST
Thomas Fritsch, Pressesprecher
Tel.: 040 251505-258
E-Mail: presse@bkk-nordwest.de

Knappschaft
Kristina Gottschlich, Pressereferentin
Tel.: 040 30388 1825
E-Mail: kristina.gottschlich@kbs.de

Landwirtschaftliche Krankenkasse für Mittel- und Ostdeutschland
Ursula Schlegel, Pressesprecherin
Tel.: 03342 361111
E-Mail: ursula.schlegel@mod.lsv.de


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