Frankfurter Neue Presse: Niemand will schuld sein. Peter Schmitt kommentiert das Zustandekommen des neuen Meldegesetzes.
Geschrieben am 09-07-2012 |
Frankfurt am Main (ots) - Da legen die Regierungsparteien einen
Gesetzesentwurf vor, der den Verkauf von Meldedaten der Bürger -
Geburtsdaten, Anschrift, etc. - ohne Einwilligung der Betroffenen an
Adresshändler, Inkassofirmen oder der Werbewirtschaft untersagt. Und
dennoch kommt genau das Gegenteil dabei heraus - ein Gesetz, das den
Datenschutz faktisch aufhebt. In nicht mal 60 Sekunden passierte es
den Bundestag. Unsere Damen und Herren Politiker waren ausnahmsweise
mal so schnell, weil im Fernsehen gerade das EM-Halbfinalspiel
zwischen Deutschland und Italien übertragen wurde. Eine Diskussion
gab es nicht. Dafür hatten sich auch viel zu wenige Abgeordnete
eingefunden.
Tage dauerte es, bis sich bei der Opposition wenigstens im
Nachhinein der erste Widerstand regte. Angestoßen ganz offensichtlich
von erregten Bürgern, die vor allem im Internet heftig diskutierten.
Schließlich meldete der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar
seine Bedenken an. Dann trat auch mal Verbraucherministerin Ilse
Aigner (CSU) auf den Plan und verriet uns, wie das Polit-Malheur
geschehen konnte: Im Innenausschuss hatte ausgerechnet ihre CSU das
Gesetz noch einmal in diesem wesentlichen Punkt ins Gegenteil
gedreht. Warum, wieso, weshalb? Niemand will es gewesen sein. Da sich
allerorten der Widerstand gegen das neue Meldegesetz regt, ist
plötzlich sogar die CDU/CSU nicht mehr dafür.
Eine Posse? Mitnichten. Es ist ein Vorgang, der nach dem
Sitzungs-Desaster um das Betreuungsgeld ein weiteres Mal offenbart,
wie gefährlich desinformiert unsere Politiker mitunter ihren Job
wahrnehmen und wie weit sie sich von den Sorgen und Nöten der Bürger
entfernen können. Schon mit einem geringen Grundwissen an
Rechtsstaatlichkeit hätte die Handvoll Politiker, die das Gesetz
verabschiedet hat, erkennen können, dass sie mit der Weitergabe der
Daten eigentlich gegen ein Grundrecht verstößt. Gegen eines, das zwar
nicht im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben,
aber im allgemeinen Persönlichkeitsrecht verankert ist: Das Recht auf
informationelle Selbstbestimmung regelt, dass wir alle über die
Preisgabe und Verwendung unserer personenbezogenen Daten
grundsätzlich selbst entscheiden. Niemand sonst.
Pressekontakt:
Frankfurter Neue Presse
Chef vom Dienst
Peter Schmitt
Telefon: 069-7501 4407
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