AOK zum EuGH-Urteil: Vernünftige Relation von Leistung und Bezahlung bei Pflegeleistungen bestätigt
Geschrieben am 12-07-2012 |
Berlin (ots) - Der Europäische Gerichtshof hat die Klage der
EU-Kommission gegen die deutsche Pflegeversicherung abgewiesen.
Hierzu sagt der Geschäftsführende Vorstand des AOK-Bundesverbandes,
Uwe Deh:
"Diese richtige Entscheidung bestätigt eine vernünftige Relation
von Leistung und Bezahlung bei Pflegeleistungen. Sie bedeutet im
Ergebnis, dass die deutsche Pflegeversicherung wie bisher bei
vorübergehendem Aufenthalt im EU-Ausland die je nach Pflegstufe
geltenden Pflegegeldsätze bezahlt. Vermieden wird damit, dass die
deutsche Pflegeversicherung die für Sachleistungen in Deutschland
geltenden Beträge exportieren muss. Dies hatte die EU-Kommission in
ihrer Klage gegen Deutschland gefordert. Nach Schätzungen der
Bundesregierung hätte das Mehrkosten von rund 100 Mio. Euro pro Jahr
verursacht.
Wer in Deutschland Pflegedienste in Anspruch nimmt, bekommt
hochwertige, geprüfte Pflegequalität. Deshalb stellt die
Pflegeversicherung für solche, als sogenannte Sachleistung in
Anspruch genommene professionelle Hilfen, mehr Geld zur Verfügung,
als wenn jemand sich Pflegegeld ausbezahlen lässt. Es wäre falsch
gewesen, ins EU-Ausland entsprechende Geldbeträge zu zahlen, ohne
dafür die gleiche hohe Qualität für die Pflegebedürftigen zu
bekommen."
Pressekontakt:
Pressesprecher des AOK-Bundesverbandes
Udo Barske
Tel.: 030 / 346 46 2309
E-Mail: udo.barske@bv.aok.de
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