Tierärzte fordern Verbot des sexuellen Missbrauchs mit Tieren
Geschrieben am 16-07-2012 |
Frankfurt am Main (ots) - Der Bundesverband Praktizierender
Tierärzte (bpt) begrüßt die Aufforderung des Bundesrates an die
Bundesregierung, eine Überprüfung des Sodomieverbotes im
Tierschutzgesetz vorzusehen. Der bpt fordert, dass Zoophilie/Sodomie
wieder unter Strafe zu stellen ist, um betroffene Tiere besser
schützen zu können. Er unterstützt deshalb offiziell die Initiative
"Tierärzte gegen Zoophilie" (www.tieraerzte-gegen-zoophilie.de). Das
Tierschutzgesetz wird aktuell überarbeitet.
In der Öffentlichkeit ist sexueller Missbrauch von Tieren ein
Tabu-Thema, aber er findet statt: In speziellen Internet-Foren
tauschen sich viele Tausend angemeldete Mitglieder über diverse
Techniken aus. Diese so genannten Zoophilen stehen offen zu ihren
perversen Neigungen und halten sich Tiere zum Zweck des
Geschlechtsverkehrs. Auch werden Tiere für solche Praktiken
vermietet. Die betroffenen Tiere erleiden starke körperliche und
seelische Verletzungen und überleben den sexuellen Missbrauch oft
nicht.
Seit die Strafbarkeit sexueller Kontakte zwischen Mensch und Tier
(§ 175 b StGB) im Jahr 1969 durch die Strafrechtsreform aufgehoben
wurde, sind Tiere rechtlich weitestgehend ungeschützt. Zwar kann
theoretisch sexueller Missbrauch nach dem derzeit gültigen
Tierschutzgesetz gemäß § 17 strafrechtlich verfolgt und nach § 18 mit
Bußgeld belegt werden, doch muss dafür nachgewiesen werden, dass
einem Tier erhebliche Schmerzen oder Leiden durch sexuelle Handlungen
zugefügt wurden. Dies ist in der Praxis aber nur dann möglich, wenn
sichtbare Verletzungen vorliegen, wobei gleichzeitig das Problem
besteht, festzustellen, ob diese erheblich sind. Durch die fehlende
Konkretisierung dieses Begriffes bleiben Täter häufig straffrei. Vor
allem aber ist ein Nachweis, ob es auf Seiten eines betroffenen
Tieres zu Schmerzen, Leiden oder Schäden gekommen ist, im Nachhinein
kaum zu führen, wenn keine eindeutigen Verletzungen feststellbar
sind. So können beispielsweise Zwangsmaßnahmen, die zur Fixierung
eines Tieres eingesetzt werden, oder Schläge, die ein Tier erhält, um
es gefügig zu machen, selten nachgewiesen werden. Noch schwieriger
ist das Feststellen von durch sexuellen Missbrauch ausgelösten
Verhaltensstörungen, die erhebliches Leiden kennzeichnen. Zwar ist
dies über verhaltensbiologische, messbare Größen möglich, doch sind
dafür umfassende Untersuchungen und Beobachtungen nötig, die die
Strafverfolgungsbehörden nicht leisten können. Die Hürden im
aktuellen Tierschutzgesetz sind für eine Strafverfolgung
einschlägiger Fälle eindeutig zu hoch.
Die Aufnahme des Staatsziels Tierschutz trägt dem Gebot eines
sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier Rechnung.
Die Leidens- und Empfindungsfähigkeit insbesondere von höher
entwickelten Tieren erfordert ein ethisches Mindestmaß für das
menschliche Verhalten. Daraus folgt die Verpflichtung, Tiere in ihrer
Mitgeschöpflichkeit zu achten und ihnen vermeidbare Schäden und
Leiden zu ersparen. Da sexuelle Handlungen an Tieren stets mit einem
großen körperlichen wie psychischen Verletzungsrisiko verbunden sind
und außerdem ohne vernünftigen Grund geschehen, gebietet es der mit
der Staatszielbestimmung angestrebte effektive Tierschutz, derartige
Handlungen wegen ihrer Gefährlichkeit nicht erst bei nachweisbar
entstandenen erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden unter
Strafandrohung zu stellen. Der bpt fordert deshalb im Verbund mit
renommierten Wissenschaftler, ein eindeutiges Verbot des sexuellen
Missbrauchs von Tieren dort zu verankern, wo es hingehört, nämlich im
Tierschutzgesetz.
Pressekontakt:
Bundesverband Praktizierender Tierärzte e. V
Referat Kommunikation
Hahnstr. 70
60528 Frankfurt/M.
Ansprechpartner:
Astrid Behr
T. 069/669818-15
Fax 069/669818-55
E-Mail: bpt.behr@tieraerzteverband.de
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