Schiewerling/Tauber: Asyl-Urteil sorgt für Klarheit und notwendige Differenzierung
Geschrieben am 18-07-2012 |
Berlin (ots) - Das Bundesverfassungsgericht hat heute über die
Verfassungsmäßigkeit der Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz entschieden. Dazu erklären der
arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling, sowie der zuständige
Berichterstatter, Peter Tauber:
"Das Verfassungsgericht hat der Bundesregierung einen klaren
Auftrag erteilt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion geht davon aus, dass
das Bundesministerium für Arbeit und Soziales umgehend einen
entsprechenden Gesetzesvorschlag erarbeiten und die geforderten
Sofortmaßnahmen umsetzen wird.
Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch auch in anderer Hinsicht
für verfassungsrechtliche Klarheit gesorgt: Entgegen der Erwartung
mancher Verbände hat das Bundesverfassungsgericht keine
grundsätzliche Gleichstellung von Asylbewerbern und
Hartz-IV-Empfängern gefordert. Damit beanstandet das
Bundesverfassungsgericht eben nicht den grundlegenden
Regelungscharakter des Asylbewerberleistungsgesetzes. Eine
Differenzierung ist somit weiterhin möglich, wenn in einem
transparenten Verfahren nachgewiesen wird, dass ein abweichender
Bedarf besteht.
Ebenso klar hat das Gericht festgestellt, dass das Prinzip
"Sachleistung vor Geldleistung" absolut zulässig ist. Wer
existenzsichernde Sachleistungen bezieht, erhält daher nach der
Übergangsregelung keine ergänzende Geldleistung zur Deckung des
notwendigen Bedarfs (Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung,
Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des
Haushalts). Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gibt dem
Gesetzgeber sowie den Ländern bei der praktischen Umsetzung vor Ort
weiterhin einen erheblichen Gestaltungsspielraum. Diesen
Gestaltungsspielraum gilt es bei der Neuregelung zu nutzen."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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