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EANS-Adhoc: Sunways AG / Abschluss einer Vereinbarung zur frühzeitigen Beendigung von Langzeitlieferverträgen mit der Deutsche Solar GmbH und Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 Aktiengesetz

Geschrieben am 18-07-2012

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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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Verträge

18.07.2012

Konstanz, 18. Juli 2012 - Der Vorstand der Sunways AG, Konstanz (ISIN
DE0007332207 / WKN 733220), hat heute auf Basis eines Beschlusses vom
selben Tag mit der Deutsche Solar GmbH eine Vereinbarung zur Änderung
und frühzeitigen Beendigung von zwei ursprünglich in den Jahren 2006
bzw. 2007 geschlossenen langfristigen Verträgen zur Lieferung von
Photovoltaik-Wafern durch die Deutsche Solar GmbH (damals noch als
Deutsche Solar AG firmierend) geschlossen. Der Aufsichtsrat der
Sunways AG hat dieser Vereinbarung zugestimmt.

Die Sunways AG hat in der heutigen Vereinbarung auf eine von ihr
bereits geleistete Anzahlung in Höhe eines Restbetrags von noch rund
EUR 7,5 Mio. verzichtet. Zugleich haben sich die Vertragsparteien
darauf geeinigt, die bisherigen Liefervereinbarungen, die
Wafer-Lieferungen bis Ende 2018 bzw. 2017 vorsahen, dahingehend zu
ändern, dass von der Sunways AG in den Jahren 2012 und 2013
abschließend Wafer in einem Gesamtvolumen von ca. 60 MW abgenommen
werden. Die heute geschlossene Vereinbarung hat eine Laufzeit bis
spätestens 31. Dezember 2013. Kommt es bis dahin zur vollständigen
Erfüllung der neu vereinbarten Abnahmeverpflichtungen, so sind ab
dann die beiden Langzeitlieferverträge einvernehmlich beendet.

Aufgrund des Abschlusses der Vereinbarung als auch aufgrund der seit
Jahresbeginn 2012 negativen Marktpreisentwicklung werden für diese
Vertragsanpassung bei der Sunways AG im Jahresabschluss 2011
insgesamt Drohverlustrückstellungen in Höhe von EUR ca. 4,6 Mio.
ergebniswirksam gebucht. Im Vergleich zur Fortführung der Verträge zu
den ursprünglichen Konditionen kommt es jedoch zu einer
wirtschaftlich vorteilhafteren Vereinbarung.

Die Änderungsvereinbarung zu den beiden Langzeitverträgen erfolgt vor
dem Hintergrund der aktuellen Marktentwicklungen und stellt im
Vergleich zu deren unveränderter Fortführung für die Sunways AG einen
Vorteil dar.

Darüber hinaus zeigt der Vorstand an, dass ein Verlust in Höhe der
Hälfte des Grundkapitals der Sunways AG eingetreten ist (§ 92 Abs. 1
AktG). Der festgestellte Verlust ist durch bilanzielle Effekte der
Änderungsvereinbarung mit der Deutsche Solar GmbH sowie weiterer, im
Laufe der letzten Monate aufgelaufener Verluste der Sunways AG
entstanden. Der Vorstand der Gesellschaft ist allerdings weiterhin
überzeugt, dass insbesondere der Abschluss der Änderungsvereinbarung
im Interesse der Gesellschaft ist, da die mittel- und langfristigen
positiven Effekte der Änderungsvereinbarung ihre kurzfristigen
negativen Effekte überwiegen. Der Vorstand wird gemäß § 92 Abs. 1
AktG der am 30. August 2012 stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung den Verlust der Hälfte des Grundkapitals der Sunways
AG anzeigen.

Rückfragehinweis:
Dr. Harald F. Schäfer
Leiter Unternehmenskommunikation und Investor Relations
Tel.: +49 (0)7531 996 77-415
E-Mail: communications@sunways.de

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Sunways AG
Macairestr. 3 - 5
D-78467 Konstanz
Telefon: +49 (0)7531 99677 0
FAX: +49 (0)7531 99677 10
Email: info@sunways.de
WWW: http://www.sunways.eu/de
Branche: Alternativ-Energien
ISIN: DE0007332207
Indizes: CDAX, Prime All Share, Technology All Share
Börsen: Freiverkehr: Berlin, München, Hamburg, Düsseldorf, Stuttgart,
Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt
Sprache: Deutsch


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