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EANS-Hauptversammlung: KAP Beteiligungs-AG / Einberufung der Hauptversammlung

Geschrieben am 19-07-2012

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 29. August
2012, um 14:00 Uhr MESZ im Airport Conference Center FAC 1 (Ebene 5,
Gebäudeteil B, Raum 20) Flughafen Frankfurt am Main, 60547 Frankfurt
am Main, stattfindenden 26. ordentlichen Hauptversammlung der KAP
Beteiligungs-AG ein.

TAGESORDNUNG

1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des
Lageberichts, des gebilligten Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2011 der KAP
Beteiligungs-AG und des KAP-Konzerns einschließlich des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315
Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie Vorlage des Berichts des
Aufsichtsrats.

2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem
Geschäftsjahr 2011.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
von dem ausgewiesenen Bilanzgewinn

per 31. Dezember 2011 in Höhe von 36.747.887,24
Euro
eine Dividende in Höhe von 1,00 Euro je Stückaktie,
insgesamt also
6.624.446,00 Euro
auszuschütten und den verbleibenden Restbetrag
in Höhe von
30.123.441,24 Euro

auf neue Rechnung vorzutragen.

3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

5 Beschlussfassung über Ergänzung des Gegenstandes des Unternehmens -
Satzungsänderung.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:

§ 1 Absatz 1 der Satzung wird nach dem ersten Satz wie folgt ergänzt:

"(1) Die Gesellschaft erbringt auch Finanzdienstleistungen an
verbundene Unternehmen, soweit deren Erbringung einer Erlaubnis nach
dem Kreditwesengesetz nicht bedarf."

6 Beschlussfassung über Anpassung der Satzung hinsichtlich der
Bekanntmachungen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:

§ 3 der Satzung wird geändert und lautet wie folgt:

"Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger."

7 Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates.

Die Amtszeit des gegenwärtigen Aufsichtsrats endet mit Ablauf der am
29.8.2012 stattfindenden Hauptversammlung. Es ist deshalb eine
Neuwahl erforderlich.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des
Aktiengesetzes (AktG) in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Satzung aus
drei Mitgliedern zusammen. Da die Gesellschaft keine Arbeitnehmer
hat, werden alle Mitglieder von der Hauptversammlung gewählt. Die
Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter nicht an
Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt daher vor,

1. Claas E. Daun, Diplom-Kaufmann, Vorsitzender des Vorstands der Daun &
Cie. AG, Rastede,
2. Michael Kranz, Rechtsanwalt/Steuerberater, Bad Zwischenahn,
3. Michael Krause, Diplom-Betriebswirt, Geschäftsführer der NKD Vertriebs
GmbH, Düsseldorf,

gemäß § 7 Absatz 2 der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt,
zu wählen.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelwahl über
die Wahlen zum Aufsichtsrat abstimmen zu lassen.

8 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2012.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF Deutschland GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Oldenburg, zum Abschlussprüfer und
zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.

Weitere Angaben und Hinweise

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der
Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger
17.223.559,60 Euro und ist in 6.624.446 auf den Inhaber lautende
Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je 2,60
Euro und mit einer Stimme je Stückaktie eingeteilt. Die Gesellschaft
hält keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung dieser
Hauptversammlung im Bundesanzeiger dementsprechend 6.624.446
Stück.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in Person oder durch
Bevollmächtigte - und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur
diejenigen Personen berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung, d.h. Mittwoch, den 08. August 2012
(Nachweisstichtag), Aktionäre der Gesellschaft sind und sich zur
Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom
depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut auf den
Nachweisstichtag erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens
bis zum Ablauf des Mittwoch, den 22. August 2012, 24:00 Uhr (MESZ)
der KAP Beteiligungs-AG unter der Anschrift

KAP Beteiligungs-AG
Einladung zur Hauptversammlung 2012
c/o Commerzbank AG
GS-MO 4.1.1
General Meetings
60261 Frankfurt
Telefax 069 - 136 -26351

{hv-eintrittskarten@commerzbank.com}[HYPERLINK:
mailto:hv-eintrittskarten@commerzbank.com]

zugehen.

Bedeutung des Nachweisstichtags

Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und
die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht
hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben
hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem
Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der
Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit
der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle
Dividendenberechtigung.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der ordentlichen Hauptversammlung
auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder
eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall
bedarf es der fristgerechten Anmeldung durch den Aktionär oder den
Bevollmächtigten nach den vorstehenden Bestimmungen. Die Erteilung
der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Vollmacht ist
der Gesellschaft vorzulegen oder elektronisch an die unten genannte
E-Mail-Adresse zu übermitteln. Aktionäre können dafür das Vollmachts-
und Weisungsformular auf der Eintrittskarte verwenden, die sie von
ihrem depotführenden Institut erhalten. Ausnahmen vom
Textformerfordernis können für Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder
Institutionen bestehen, vgl. §§ 135, 125 Abs. 5 AktG. Daher
bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten
an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen
gleichgestellte Personen oder Institutionen zu wenden und mit diesen
abzustimmen.

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich
durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter, die von der Gesellschaft
benannt werden, vertreten lassen können. Soweit von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in
jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden.
Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht unzulässig. Die
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Diese
Vollmachten und Stimmrechtsweisungen können vor der Hauptversammlung bis
spätestens Dienstag, den 28. August 2012, bis 24:00 Uhr MESZ durch Telefax
oder per E-Mail an folgende Anschrift der Gesellschaft:

KAP Beteiligungs-AG - Aktionärsservice -
Edelzeller Straße 44, 36043 Fulda
Telefax: +49 (0)6428 705-304

E-Mail: {office@kap.de}[HYPERLINK: mailto:office@kap.de]

unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formulare, die unter der
Internetadresse

{http://www.kap.de/investor-relations/hauptversammlung}[HYPERLINK:
http://www.kap.de/investor-relations/hauptversammlung]

abgerufen werden können, erteilt werden. Der Nachweis einer
erteilten Bevollmächtigung kann auch dadurch geführt werden, dass die
Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle
vorgewiesen wird. Auch im Fall einer Bevollmächtigung des von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte
Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Angaben zu den Rechten der Aktionäre

Die weitergehenden Erläuterungen und Einzelheiten über die
Ausübung der Rechte der Aktionäre gemäß § 121 Abs. 3 Ziffer
3 in Verbindung mit §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131
Abs. 1 AktG stehen den Aktionären von der Einberufung der
ordentlichen Hauptversammlung an auf dem Internetportal der
Gesellschaft unter

{http://www.kap.de/investor-relations/hauptversammlung}[HYPERLINK:
http://www.kap.de/investor-relations/hauptversammlung]

unter Angaben zu den Rechten der Aktionäre

zur Verfügung.

Für die Ausübung der Rechte im Einzelnen müssen folgende Fristen
beachtet werden:

Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

Das Verlangen der Aktionäre, Gegenstände auf die Tagesordnung
zu setzen und bekannt zu machen, muss der Gesellschaft bis
spätestens Sonntag, den 29. Juli 2012, 24:00 Uhr MESZ zugehen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Nach §§ 126, 127 AktG zu behandelnde Anträge und Wahlvorschläge
müssen der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, den 14. August 2012,
24:00 Uhr MESZ zugehen.

Auskunftsrechte nach § 131 Abs. 1 AktG

Das Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG kann nur in der
Hauptversammlung ausgeübt werden. Um die sachgerechte
Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und
Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen
möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an oben
genannte Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche
Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon
unberührt.

Veröffentlichungen auf dem Internetportal der Gesellschaft

Folgende Unterlagen sind alsbald nach Veröffentlichung dieser
Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der
Gesellschaft unter

{http://www.kap.de/investor-relations/hauptversammlung}[HYPERLINK:
http://www.kap.de/investor-relations/hauptversammlung]

zugänglich:

- der Inhalt dieser Einberufung, - eine Erläuterung, wenn zu einem
Gegenstand der Tagesordnung kein Beschluss gefasst werden soll sowie

die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, insbesondere

- der Jahresabschluss und der Lagebericht (HGB) 2011, - der
Geschäftsbericht 2011 mit dem Konzernabschluss und dem
Konzernlagebericht (IFRS) 2011, - der Bericht des Aufsichtsrats und
der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs.
4 und 5, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2011 und - die
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung,
- die Formulare, die für die Erteilung einer Vollmacht für die
Hauptversammlung verwendet werden können sowie - nähere Erläuterungen
zu den Rechten der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung,
Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge, Auskunftsrecht.

Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der
gleichen Internetadresse bekannt gegeben.

Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG

Die unter Tagesordnungspunkt 7 zur Wahl in den Aufsichtsrat
vorgeschlagenen Kandidaten sind bei nachfolgend unter (i)
aufgeführten Gesellschaften Mitglieder eines gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsrats und bei den unter (ii) aufgeführten Gesellschaften
Mitglieder eines vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremiums von Wirtschaftsunternehmen:

1. Claas E. Daun,
(i) 1. Stöhr & Co. AG i. L., Mönchengladbach (Vorsitzender)
2. Mehler AG, Fulda (Vorsitzender)
3. Oldenburgische Landesbank AG, Oldenburg
(ii) 1. Steinhoff International Holdings Ltd.,
Johannesburg, Südafrika,
2. Zimbabwe Spinners & Weavers Ltd., Harare, Zimbabwe

Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex
wird auf Folgendes hingewiesen: Herr Claas E. Daun beabsichtigt, im
Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat für den Aufsichtsratsvorsitz zu
kandidieren.

Gemäß Ziffer 5.4.1 Absatz 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex
teilte der Aufsichtsrat mit, dass Herr Claas E. Daun als Mitglied des
Vorstands des Hauptaktionärs, der DAUN & Cie. AG, mit einer direkten
Beteiligung von mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der
Gesellschaft als nicht unabhängig im Sinne der Ziffer 5.5.1 Absatz 4
i.V.m. m Absatz 6 DCGK anzusehen ist. Darüber hinaus bestehen keine
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur KAP Beteiligungs-AG.

2. Michael Kranz
(i) Stöhr & Co. AG i. L., Mönchengladbach
(ii) keine

Gemäß Ziffer 5.4.1 Absatz 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex
teilte der Aufsichtsrat mit, dass zwischen Herrn Michael Kranz und
der KAP Beteiligungs- AG keine persönlichen oder geschäftlichen
Beziehungen bestehen.

3. Michael Krause
(i) keine
(ii) keine

Gemäß Ziffer 5.4.1 Absatz 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex
teilte der Aufsichtsrat mit, dass Herr Michael Krause als
Geschäftsführer der Firma NKD Vertriebs GmbH, einer 90%-igen
Tochtergesellschaft der DAUN & Cie. AG, mit einer indirekten
Beteiligung von mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der
Gesellschaft als nicht unabhängig im Sinne der Ziffer 5.4.1 Absatz 4
i.V.m. m Absatz 6 DCGK anzusehen ist. Darüber hinaus bestehen keine
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur KAP Beteiligungs-AG.

Bekanntmachung der Einladung

Die Einberufung der Hauptversammlung, ihre Tagesordnung und die
Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat sind im
Bundesanzeiger in der gesamten Europäischen Union bekannt gemacht
worden.

Fulda, den Juli 2012

KAP Beteiligungs-Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Peter Czaja
Tel.: +49(0)661 103-736
E-Mail: p.czaja@mehler-ag.de

Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------

Emittent: KAP Beteiligungs-AG
Edelzeller Straße 44
D-36043 Fulda
Telefon: +49 (0)6428 705 02
FAX: +49 (0)6428 705 304
Email: office@kap.de
WWW: http://www.kap.de
Branche: Holdinggesellschaften
ISIN: DE0006208408
Indizes: CDAX
Börsen: Freiverkehr: Berlin, Hamburg, Stuttgart, Regulierter Markt/General
Standard: Frankfurt
Sprache: Deutsch


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