Hahn Rechtsanwälte: Ein Hamburger Anleger verklagt Postbank wegen Falschberatung beim CS Euroreal
Geschrieben am 20-07-2012 |
Hamburg (ots) - Ein Hamburger Anleger verklagt die Deutsche
Postbank AG. Der Grund: Falschberatung in Zusammenhang mit dem Erwerb
von Anteilen an dem offenen Immobilienfonds "CS Euroreal". Die Klage
wurde beim Landgericht Hamburg eingereicht. Der 58jährige ehemalige
Fernmeldehandwerker, der seit 2009 arbeitslos ist, wollte im März
2010 seine Abfindung anlegen. Der Anlagebetrag sollte zur
Altersvorsorge dienen und jederzeit verfügbar sein. Auf Empfehlung
der Postbank hat er für 50.000,00 Euro 802,409 Anteile am CS Euroreal
erworben. Der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft macht der Postbank schwere Vorwürfe. Er moniert, dass
die Bank den Anleger nicht darauf hingewiesen hat, dass der Fonds
zwischen dem 29. Oktober 2008 und dem 29. Juni 2009 die Rücknahme von
Fondsanteilen ausgesetzt hatte. Knapp zwei Monate nach Erwerb der CS
Euroreal-Anteile wurde der Fonds am 18. Mai 2010 erneut geschlossen -
dieses Mal für immer.
Beim CS Euroreal sind rund 200.000 Kapitalanleger mit mehr als
sechs Milliarden Euro investiert. Seit dem 21. Mai 21010 befindet
sich der offene Immobilienfonds in Abwicklung. Über die Börse konnten
betroffene Anleger ihre Anteile am 19. Juli 2012 zu einem Kurs von
35,02 Euro pro Anteil verkaufen. Das bedeutet einen Verlust von 55,53
Prozent. "Auch Anleger, die ihre Anteile weiter halten, werden
Verluste machen", prophezeit Hahn. "Anleger, die den entstehenden
Schaden nicht hinnehmen wollen, können Schadensersatz gegen die
beratende Bank und/oder die Kapitalanlagegesellschaft geltend machen.
Grundlage dafür ist eine mögliche Falschberatung oder eventuell
fehlerhafte Angaben im Prospekt", sagt Hahn weiter.
Mit dem CS Euroreal wird jetzt der zehnte deutsche offene
Immobilienfonds abgewickelt. Hahn Rechtsanwälte vertreten zahlreiche
Anleger des CS Euroreal. Die Kanzlei hat erstinstanzlich beim
Landgericht Frankfurt am Main bereits zwei positive Urteile für
Anleger von offenen Immobilienfonds erstritten.
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2011/2012, als "häufig empfohlene Kanzlei" bei
den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der
Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und
RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig
empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit
Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich
Kapitalanleger.
Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RA Peter Hahn
Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg
Fon: +49-40-367987
Fax: +49-40-365681
E-Mail:
peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
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