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Der sichere Weg zur Immobilie führt über den Notar

Geschrieben am 02-08-2012

Hamburg (ots) - Der Notar sichert die rechtliche Ausgewogenheit ab
und garantiert die sichere Abwicklung - die Prüfung der
wirtschaftlichen Seite ist Angelegenheit des Käufers

Gerade in den unruhigen Zeiten der Finanzkrise steht das
altbewährte "Betongold" bei den Deutschen hoch im Kurs. Ein
Immobilienkauf will jedoch genau überlegt sein. Der Erwerb einer
Immobilie - sei es zur eigenen Nutzung oder als Wertanlage - ist für
die meisten Menschen nicht selten die größte und wichtigste
finanzielle Investition in ihrem Leben. Wer ein Darlehen aufnimmt,
verschuldet sich oft über Jahrzehnte. Aufgrund der großen Bedeutung
des Immobilienkaufs hat der Gesetzgeber im Bürgerlichen Gesetzbuch
die notarielle Beurkundung vorgesehen. Ohne notarielle Beurkundung
ist ein Immobilienkaufvertrag unwirksam. "Die Mitwirkung des Notars
als Träger eines öffentlichen Amtes stellt eine qualifizierte
rechtliche Beratung der Beteiligten sicher. Der Notar trägt den
Interessen der Vertragsbeteiligten Rechnung und sorgt für einen
rechtlich fairen und ausgewogenen Vertrag, wodurch spätere
Streitigkeiten bereits im Vorfeld verhindert werden. Zudem sorgt der
Notar für eine reibungslose und sichere Abwicklung des Kaufvertrages"
erklärt Dr. Steffen Breßler, Geschäftsführer der Notarkammer Koblenz.

Die wesentlichen Inhalte des anstehenden Geschäfts werden meist
schon im Vorwege ohne notarielle Beteiligung abgesprochen: Wie hoch
ist der Kaufpreis, wann ist das Objekt bezugsfertig, in welchem
Zustand befindet es sich, werden bewegliche Gegenstände mit verkauft
etc. Sind sich die Beteiligten einig, können sie sich an einen Notar
ihrer Wahl mit der Bitte um Vorbereitung des Kaufvertrags wenden. Der
Notar prüft sodann, ob und wie die gewünschten Vereinbarungen
rechtlich umgesetzt werden können. Im Vordergrund steht beim Gang zum
Notar der sichere Leistungsaustausch, das heißt, dass der Verkäufer
sein Eigentum erst verliert, wenn er den Kaufpreis erhalten hat und
andererseits der Käufer sein Geld erst aus der Hand gibt, wenn
sichergestellt ist, dass er Eigentümer der Immobilie wird. "Die
wirtschaftliche Bewertung eines Vertrags, insbesondere die
Angemessenheit des Kaufpreises, gehört dagegen nicht zu den Aufgaben
des Notars" gibt Breßler zu berücksichtigen.

Den maßgeschneiderten Entwurf des Vertrags stellt der Notar den
Beteiligten rechtzeitig vor dem Beurkundungstermin zur Verfügung; bei
einem Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer
mindestens zwei Wochen vor Beurkundung. So erhält der Verbraucher
ausreichend Gelegenheit, sich vorab mit dem Vertrag
auseinanderzusetzen. "Die Parteien sollten sich unbedingt die Zeit
nehmen, den Entwurf genau durchsehen und sich bei etwaigen Rückfragen
an den Notar wenden.", rät Breßler. Bei der Beurkundung des
Kaufvertrages selbst verliest der Notar Wort für Wort den
vollständigen Vertrag, erläutert den Inhalt und weist auf die
rechtliche Tragweite des Rechtsgeschäfts hin. Käufer und Verkäufer
haben in der Beurkundungsverhandlung die Möglichkeit, offene Punkte
anzusprechen. Sind alle Fragen beantwortet und letzte
Änderungswünsche eingearbeitet worden, unterzeichnen die
Vertragsbeteiligten sowie der Notar die Urkunde.

In den auf die Beurkundung folgenden Wochen liegt die Arbeit ganz
beim Notar, der sich um den reibungslosen Vollzug des Kaufvertrags
kümmert. Er holt erforderliche Genehmigungen und andere zum Vollzug
notwendige Erklärungen von Behörden ein, übernimmt den Schriftverkehr
mit Gerichten und Grundbuchamt sowie die notwendige Anzeige beim
Finanzamt. Auch die komplizierte Abwicklung mit abzulösenden und
finanzierenden Banken übernimmt der Notar. Er sichert den Käufer
durch Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch gegen den
Verlust seines Rechts auf Eigentumsübertragung ab und sorgt ggf. für
die Eintragung seiner Finanzierungsgrundschuld. Steht fest, dass dem
Eigentumserwerb keine Hindernisse mehr im Wege stehen, informiert er
den Käufer darüber, dass der Kaufpreis nunmehr bezahlt werden kann.
Hat der Verkäufer dem Notar bestätigt, dass der Kaufpreis bezahlt
ist, beantragt der Notar die Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt
und überwacht deren Vollzug. Abschließend teilt er dem Käufer mit,
dass dieser nun endgültig neuer Eigentümer des Vertragsobjekts
geworden ist.

Notare erheben für ihre Tätigkeit Gebühren nach einem gesetzlich
festgelegten sozialen Gebührensystem, das sich ausschließlich nach
dem Geschäftswert der Angelegenheit richtet. Derselbe Vertrag kostet
also bei jedem Notar gleich viel. Die Notargebühren betragen in den
meisten Fällen deutlich weniger als 1 % des Kaufpreises. In einem
Beispielsfall von 100.000,- Euro Kaufpreis ist regelmäßig mit ca.
700,- Euro für den Notar (einschließlich Auslagen und Mehrwertsteuer)
zu rechnen. Darin enthalten ist nicht nur die Beurkundung des
Kaufvertrages als solche, sondern alle Besprechungen, Entwürfe und
die gesamte Vertragsabwicklung durch den Notar. Eine weitere
rechtliche Beratung oder Prüfung - wie von verschiedenen
Interessensverbänden angeregt - ist entbehrlich und verursacht auch
noch vermeidbare Kosten. "Die Möglichkeit der ausführlichen und
unabhängigen Beratung durch den Notar als hochqualifizierten
juristischen Fachmann sollte unbedingt genutzt werden. Und diese
Beratung durch den Notar ist im Preis der Beurkundung inbegriffen -
sie kostet nichts extra", erklärt Breßler.



Pressekontakt:
Bitte beachten Sie auch die Homepage: www.notar-recht.de

Nowak Communications GmbH
ABC-Straße 38
20354 Hamburg
Tel: 040-34 99 99-3
Fax: 040-34 99 99-59
mail@nowak-communications.de
www.nowak-communications.de


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